Baubewilligung für 5G-Mobilfunkanlage: Beschwerde abgewiesen (Allgemein)
Ex-Elektriker Hans-U. Jakob, gegenwärtig noch immer Gigaherz-Präsident auf Abruf, überlässt es seiner potenziellen Nachfolgerin, der Uhrmacherin Rebekka Meier, ein aktuelles Urteil des Schweizer Bundesgerichts zu 5G zu kommentieren.
Die Kindfrau Meier gibt ihr Bestes, lobt und tadelt, doch wer wirklich wissen möchte, was das höchste Schweizer Gericht geurteilt hat, der kommt ums Lesen des Urteils 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 nicht umhin. Denn nur dort erfährt man gleich zu Beginn, was die beiden Kläger im Streit um einen geplanten Standort mit 5G-Antennen alles an Einwänden behauptet haben, ohne Belege beizubringen. Das Gericht trat daher auf Allerlei erst gar nicht ein. Wer fürs Lesen des Urteils keine Zeit übrig hat und sich nicht auf die Sichtweisen einer Uhrmacherin verlassen möchte, ist mit der nüchternen Medienmitteilung des Bundesgerichts besser bedient. Dort heißt es einleitend:
Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Mobilfunkanlage mit drei adaptiven 5G-Antennen in Steffisburg (BE) ab. Eine Verletzung des umweltschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips wird verneint. Die rechnerische Prognose der Mobilfunkstrahlung ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden und die vom Bund empfohlene Messmethode sowie das Qualitätssicherungssystem erweisen sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich. Die Folgen, die sich aus den jüngsten Änderungen der massgebenden Verordnung des Bundesrats ergeben könnten, waren vorliegend nicht zu beurteilen. [...]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
19.03.2023, 15:29
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