Hertel vs. Schweiz: Was Gigaherz-Jakob daraus machte (Esoterik)
HERTEL gegen die Schweiz
Urteil vom 25. August 1998
Selbstverständlich kam Gigaherz-Jakob an dem Urteil nicht vorbei. Am 29. September 1999 glaubte er zu wissen, dass dem erfolgreichen Kläger Hertel durch den unterlegenen Beklagten Schweiz aus Rache hinterrücks weiteres Ungemach zugefügt werden sollte. Jakob tat seinen Lesern damals kund:
[...] DIE VON DER WIRTSCHAFT INFILTRIERTEN BUNDESBEHOERDEN machen nun gegen Hertel erneut mobil. Sie weigern sich stur, die Hertel zustehende Entschädigung von Fr. 400'000.- zu bezahlen. Eigenmächtig reduzierten sie den Betrag auf Fr. 40'000, also auf 10% der Schadenssumme Hertels. Ein erneuter Gerichtsgang in Strasburg ist angelaufem und renomierte Staatsrechtler sagen voraus, dass die Schweiz NOCHMALS AUF RANG 2 landen wird. [...]
Aus welchen Fingern er sich den Quatsch saugte hat er quellenscheu nie verraten. Dass er schon damals mit der Orthografie beträchtliche Schwierigkeiten hatte ist ersichtlich, dass er auch inhaltlich Blödsinn verbreitete zeigt ein Blick in das Urteil, in dem es am Schluss glasklar heißt:
For these reasons, the court
1. Holds by six votes to three that there has been a violation of Article 10 of the Convention;
2. Holds unanimously that it is unnecessary to consider the complaints under Article 6 § 1 and Article 8 of the Convention;
3. Holds by eight votes to one
(a) that the respondent State is to pay the applicant, within three months, 40,000 (forty thousand) Swiss francs for costs and expenses;
(b) that simple interest at an annual rate of 5% shall be payable on that sum from the expiry of the above-mentioned three months until settlement;
4. Dismisses unanimously the remainder of the claim for just satisfaction.
Hertel ließ Jakob seinerzeit sehr schnell eine Berichtigung zukommen, die der am 30. September 1999 nachträglich kommentarlos unter seine Falschmeldung klemmte.
Weil das alles für ihn eher peinlich war, ließ Jakob den unglücklichen Beitrag bei einer optischen Erneuerung seines Webauftritts diskret unter den Tisch fallen. Auf der Gigaherz-Website sucht man ihn deshalb heute vergeblich. Das Web-Archiv aber hat das Kunstwerk an Desinformation noch auf Lager.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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- Verbrieftes Recht, öffentlich Stuss behaupten zu dürfen -
H. Lamarr,
22.01.2016, 22:46
- Hertel vs. Schweiz, 1998 -
H. Lamarr,
20.03.2018, 16:43
- Hertel vs. Schweiz: Was Gigaherz-Jakob daraus machte - H. Lamarr, 06.03.2023, 00:24
- Hertel vs. Schweiz, 1998 -
H. Lamarr,
20.03.2018, 16:43