Verbrieftes Recht, öffentlich Stuss behaupten zu dürfen (Esoterik)

H. Lamarr @, München, Freitag, 22.01.2016, 22:46 (vor 3035 Tagen)

[Posting verschoben am 20.03.2018, Absprung hier]

Nun gibt es zwar keinen Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aber einen europäischen. Und der hat tatsächlich im August 1998 einen Fall Hertel vs. Schweiz verhandelt. Das Urteil ist im Volltext hier abzurufen (Word-Datei, 43 Seiten, englisch).

Mit 6:3 Richterstimmen erstritt Hertel, dass es in seinem Fall tatsächlich zu einer Verletzung seines Rechts auf Meinungsfreiheit gekommen war.

Wem die 43 Seiten englisch zu mühsam sind: Nachfolgend eine Kurzform des Urteils des EGMR, formuliert von einem österreichischen Gericht:

Es kann nicht Aufgabe eines Ehrenbeleidigungsprozesses sein, einen in der Fachwelt strittigen "Schulenstreit" zu entscheiden (vgl 6 Ob 10/99k). In einem solchen Fall kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung übergeordnete Bedeutung zu (Urteil vom 25. 8. 1998, Nr 59/1997/843/1049 "Hertel", veröffentlicht in ÖJZ 1999, 614). Der Gerichtshof hielt das Verbot der Behauptung, die in Mikrowellenherden zubereitete Nahrung sei gesundheitsschädlich, für eine in der demokratischen Gesellschaft nicht notwendige Maßnahme.
Selbst wenn von der Äußerung die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens im Wettbewerb massiv betroffen seien, dürfe keine Zensur ausgeübt und die im Allgemeininteresse geführte öffentliche Diskussion über die Volksgesundheit nicht eingeschränkt werden, auch wenn die bekämpfte Ansicht "eine Minderheitenmeinung ist und inhaltlich unberechtigt scheinen mag".
Ausgehend von diesen klaren Aussagen des EGMR, die die nationalen Gerichte zu beachten haben, ist die Entscheidung des Berufungsgerichtes frei von Rechtsirrtum.

Der EGMR sanktioniert damit in Europa das Recht, risikolos öffentlich Stuss zum wirtschaftlichen Nachteil anderer behaupten zu dürfen. Im konkreten Fall müssen Hersteller von Mikrowellenherden den von Herrn Hertel behaupteten Stuss, der seit 1998 nichts an Intensität eingebüßt hat, zähneknirschend hinnehmen. Für Leute wie den Ex-Elektriker Hans-U. Jakob oder den Ex-Professor Klaus Buchner und einige andere Mobilfunkgegner ist dieses Urteil ein Freibrief, risikolos Stuss über angeblich verheerende Folgen der Mobilfunktechnik verbreiten zu dürfen. Stuss verbreiten oder öffentlich Lügen, um Menschen gezielt in Angst & Schrecken zu versetzen, ist vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Da hat uns der EGMR ja was eingebrockt!

Aus meiner Sicht haben sechs der neun Richter 1998 etwas nicht auf dem Schirm gehabt, nämlich das Vordringen des Internets in die Wohnzimmer der Welt. Schwätzer und Lügner hat es schon immer gegeben, zu keiner Zeit aber hatten sie es so einfach, der gesamten Menschheit ihren Bullshit hübsch verpackt in Geschenkpapier über DSL oder LTE anzudienen. Mal aus ideologischen Gründen, mal aus profilneurotischem Geltungsdrang, meist aber getrieben von kommerziellem Interesse. Die Mobilfunkdebatte ist ein typisches Beispiel dafür, ohne Internet gäbe es weder diese unselige Debatte noch sogenannte "Elektrosensible". Da der Mist nicht verboten werden kann, muss es Stimmen geben, die Arglose vor dem Auspacken der anrüchigen IP-Geschenkpakete warnen. Nachhaltiger wäre, das Fach "Stuss & Manipulation erkennen" in den Schulen als Pflichtfach oder Erste-Hilfe-Kurs einzurichten, um kommende Generationen besser zu Immunisieren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Manipulation, Hertel, EGMR


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