Warum Medien Pressemitteilungen von Diagnose-Funk meiden (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 20.06.2022, 02:14 (vor 666 Tagen) @ H. Lamarr

Im Jahr 2014 erkannte das OVG Schleswig Elektrohypersensibilität als Krankheit an

Donnerwetter, wusste ich noch gar nicht! Habe ich da was übersehen? Jetzt wäre statt ätzender Eigenwerbung halt ein Link direkt zum Urteil schön gewesen. Diagnose-Funk geizt damit. Die "Elektrosensiblen" in München bieten zwar ebenfalls keinen Original-Urteilstext an, scheinen darüber aber mehr zu wissen. Ach so, es geht in Wahrheit um einen Radartechniker der Bundeswehr, der frech zum "Elektrosensiblen" umetikettiert wurde! Also auch an dieser Stelle gezielte Verarschung des Lesers.

Aus dem Urteil 3 LB 21/11 geht sogar eine grobe Verarschung durch Diagnose-Funk und durch den Verein für Elektrosensible, München, hervor:

► Der Kläger klagte auf Anerkennung seiner Beschwerden als Berufskrankheit aus ionisierender Strahlung.

► Absatz 28 lautet: Unter dem 18.08.1993 gab Prof K. von der Universität der Bundeswehr München die Stellungnahme ab, dass mit Bezug auf den Messbericht der Strahlenmessstelle Nord vom 05.08.1981 zusammen mit Arbeitsbereich-Tätigkeitsdarstellung des Klägers festgestellt werden könne, dass der Kläger immer wieder einer Strahlung mit Leistungsdichten ausgesetzt gewesen sei, die deutlich über den Grenzwerten von 50 W/m² entsprechend 5 mW/m² gelegen habe. Auf das Gutachten (Beiakte C, Anlage A 5) wird Bezug genommen.

Anmerkung: Die Angabe 5 mW/m² ergibt keinen Sinn, gemeint sind mit Sicherheit 5 mW/cm².

Es ist einfach nicht zu glauben, wie ungeniert drei Vertreter der Anti-Mobilfunk-Szene das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein durch gezielte Weglassung obiger Details zu ihren Gunsten verfälschen:

Diagnose-Funk inklusive Ex-Verwaltungsrichter Budzinski lassen hier die extrem hohe Exposition des Radartechnikers weit über dem damaligen Grenzwert von 50 W/m² komplett unter den Tisch fallen! Und dass es sich nicht um gewöhnliche Funkfelder handelte, sondern um ionisierende Radarstrahlung, wird zwar von hinten durch die Brust ins Auge zugegeben, jedoch nur, um sogleich die dusselige Behauptung nachzuschieben:

[...] Was für die ionisierende Radarstrahlung gilt, gilt prinzipiell auch für die nicht-ionisierende Strahlung des Mobilfunks. Das hat Prof. K. Hecht, Gutachter in vielen Radarprozessen, in einem Forschungsbericht nachgewiesen (s.u. Publikationen). [...]

Der angebliche "Nachweis" von Hecht erschien in einem Heft der sogenannten Kompetenzinitiative und ist damit eine wissenschaftlich bedeutungslose private Meinungsäußerung des alten Herren. Hätte Hecht sich damit der internationalen wissenschaftlichen Kritik stellen wollen, hätte er als Publikationsorgan eine wissenschaftliche Fachzeitschrift von Rang wählen müssen. Hat er nicht getan und er weiß mutmaßlich auch genau warum ...

Auch der dritte im Bunde, die Münchener "Elektrosensiblen", verschweigt die hohe Exposition und vergräbt die ionisierende Strahlung tief im Text.

Fazit: Die Manipulationsbereitschaft der Anti-Mobilfunk-Szene ist und bleibt erschreckend hoch und unappetitlich.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Radar, Recht, Täuschung, Instrumentalisierung, Urteil, Popanz, Trittbrettfahren, Echokammer, Umetikettiert


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