Neue Hoffnung für Verfassungsklage gegen Funk-Wasserzähler (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 03.09.2020, 22:11 (vor 1570 Tagen)

Seit April 2019 schmort am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Vereins Weiße Zone Rhön. Die Beschwerde wendet sich gegen eine Norm in der Bayerischen Gemeindeordnung, die die Gemeinden ermächtigt, in gemeindlichen Satzungen für die Nutzer der Wasserversorgung den Einbau von Funk-Wasserzählern vorzuschreiben.

Der Verein argumentiert überraschend sachlich, indem er sich nicht mit den üblichen Schwurbeleien über "Elektrosensible" selbst abschießt, sondern die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung vom Mai 2018 für verfassungswidrig hält, da sie gegen Grundrechte der Bayerischen Verfassung verstoße. Da der "Elektrosensiblen"-Verein seine wahren Beweggründe mMn aber nicht dauerhaft gegenüber dem Gericht verschleiern kann, hielt ich bislang die Erfolgsaussichten seiner Beschwerde für eher mäßig. Doch meine laienhafte Einschätzung hat sich nach diesem Vorfall leicht zugunsten des Vereins verändert :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Neue Hoffnung für Verfassungsklage gegen Funk-Wasserzähler

Alexander Lerchl @, Donnerstag, 03.09.2020, 23:00 (vor 1570 Tagen) @ H. Lamarr

Seit April 2019 schmort am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Vereins Weiße Zone Rhön. Die Beschwerde wendet sich gegen eine Norm in der Bayerischen Gemeindeordnung, die die Gemeinden ermächtigt, in gemeindlichen Satzungen für die Nutzer der Wasserversorgung den Einbau von Funk-Wasserzählern vorzuschreiben.

Der Verein argumentiert überraschend sachlich, indem er sich nicht mit den üblichen Schwurbeleien über "Elektrosensible" selbst abschießt, sondern die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung vom Mai 2018 für verfassungswidrig hält, da sie gegen Grundrechte der Bayerischen Verfassung verstoße. Da der "Elektrosensiblen"-Verein seine wahren Beweggründe mMn aber nicht dauerhaft gegenüber dem Gericht verschleiern kann, hielt ich bislang die Erfolgsaussichten seiner Beschwerde für eher mäßig. Doch meine laienhafte Einschätzung hat sich nach diesem Vorfall leicht zugunsten des Vereins verändert :-).

Achduliebezeit. Die Gemengelage wird ja immer wilder.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Verfassungsklage gegen Funk-Wasserzähler abgewiesen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 03.05.2022, 00:14 (vor 964 Tagen) @ H. Lamarr

Seit April 2019 schmort am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Vereins Weiße Zone Rhön. Die Beschwerde wendet sich gegen eine Norm in der Bayerischen Gemeindeordnung, die die Gemeinden ermächtigt, in gemeindlichen Satzungen für die Nutzer der Wasserversorgung den Einbau von Funk-Wasserzählern vorzuschreiben.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat am 26. April 2022 die Popularklage des Vereins Weiße Zone Rhön abgewiesen (Aktenzeichen: Vf. 5-VII-19). Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung ausführlich und stellt u.a. fest: Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist nicht festzustellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden im beschriebenen Sinn ausgehen.

Zur Frage der "Elektrosensibilität" berufen sich die Richter auf Ergebnisse der evidenzbasierten Wissenschaft, z.B. auf das DMF: Hinsichtlich der Frage der Elektrosensibilität hätten sich durch Untersuchungen des Deutschen-Mobilfunk-Forschungsprogramms und die Ergebnisse weiterer aktueller nationaler und internationaler Studien die Indizien verdichtet, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Exposition mit elektromagnetischen Feldern und unspezifischen Symptomen bestehe. Vielmehr könne ein solcher Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Diese Einschätzung werde auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geteilt.

Diese Argumentation des höchsten bayerischen Gerichts erklärt schlüssig, warum organisierte Mobilfunkgegner so viel daran setzen, die Glaubwürdigkeit der evidenzbasierten Wissenschaft, der WHO und staatlicher Organe wie das BfS mit allen Mitteln zu untergraben. Denn weil sie mit ihren wenig substanziellen Angriffen gegen Vertreter von Wissenschaft und Staat seit mehr als 20 Jahren auf direktem Weg erfolglos sind, hoffen sie darauf, dass ihr Trommelfeuer der Entwertungsversuche bei der dritten Gewalt im Staat Wirkung zeigt und die Justiz von ihren bevorzugten Ratgebern in Wissenschaft und Exekutive entfremdet. Diese Strategie führt tatsächlich hin und wieder zum Erfolg, wie befremdliche Urteile von Sozialgerichten z.B. in Italien, Frankreich, Spanien und zuletzt in den USA zeigen. Jedes dieser Urteile wird von Mobilfunkgegnern ausgiebig als Meilenstein gefeiert. Dass jedem dieser Urteile zahllose Anderslautende gegenüberstehen, wird von der Szene geflissentlich verschwiegen. Da die schwarze Katze in Bayern nun aber aus dem Sack ist, wird sich die Szene notgedrungen um sie kümmern müssen. Mit Empörung selbstverständlich.

Leitsätze des VGH-Entscheids

1. Die in Art. 24 Abs. 4 GO geregelte Möglichkeit, gemeindliche Wasserversorgungsunternehmen in Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang zum Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul zu berechtigen, und die Regelung in Art. 94 Abs. 4 GO, wonach die Gemeinde abhängig vom Umfang ihrer Beteiligung an Wasserversorgungsunternehmen in
Privatrechtsform für die entsprechende Anwendung des Widerspruchsrechts Sorge zu tragen hat oder darauf hinwirken soll, sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

2. Soweit in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 106 Abs. 3 BV) überhaupt eingegriffen wird, verfolgt Art. 24 Abs. 4 GO einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck und ist zur Zweckerreichung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.

3. Der durch Art. 24 Abs. 4 GO mit der Ermöglichung des Einsatzes elektronischer Wasserzähler bewirkte Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 100, 101 BV) dient hochrangigen Schutzgütern, insbesondere dem Schutz der Trinkwasserhygiene und damit von Leib und Leben der an das Leitungsnetz angeschlossenen Bevölkerung, und ist angesichts der engen Zweckbestimmung für die Datenspeicherung und -verarbeitung in der Vorschrift selbst und der Geltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung im Übrigen nicht unverhältnismäßig.

4. Eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 100, 101 BV), das vor Einwirkungen schützt, welche die menschliche Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn beeinträchtigen, liegt nicht vor. Es ist nicht festzustellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden ausgehen, die vom Schutzbereich dieses Grundrechts umfasst sind.

Volltext der Entscheidung (PDF, 42 Seiten)

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Game over, Aktenzeichen, Rhön, Funkwasserzähler

Funk-Wasserzähler: Verfassungsklage abgewiesen, Szene schweigt

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 08.06.2022, 14:16 (vor 928 Tagen) @ H. Lamarr

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat am 26. April 2022 die Popularklage des Vereins Weiße Zone Rhön abgewiesen (Aktenzeichen: Vf. 5-VII-19).

Der Verein "Weiße Zone Rhön" ist vor 43 Tagen mit seiner Beschwerde gegen die verpflichtende Duldung von Funk-Wasserzählern am Bayerischen VGH baden gegangen. Doch die Szene schweigt darüber, der Verein informiert sein Publikum bis heute öffentlich nicht über seine Niederlage. Rückblende: Am 3. Mai 2019, als die Klage eingereicht wurde, war dies dem Verein sogar eine "Presseerklärung" wert, die nach wie vor unverändert im Netz steht.

Warum diese Zurückhaltung? Ich sehe dafür zwei Gründe:

► In den Echokammern der Szene sind Erfolgsmeldungen aller Art höchst willkommen, schlechte Nachrichten, z.B. entwarnende Studienergebnisse oder irgendwelche Niederlagen wie gescheiterte Petitionen werden verschwiegen, um die Insassen nicht zu entmutigen.

► Den Beginn einer hoffnungsvollen Geschichte in die Welt hinaus zu posaunen, ohne das unerquickliche Ende zu erzählen, ist eine subtile Form der Desinformation, die bei Recherchefaulen verfängt. Denn einmal in die Welt gesetzt, kann sich die schöne Geschichte von einer Verfassungsbeschwerde gegen Funk-Wasserzähler in interessierten Kreisen selbst dann noch ungehindert weiter verbreiten, wenn die Niederlage längst fest steht. Der Verein Diagnose-Funk strapazierte diesen Trick z.B. mit einer Erfolgsmeldung, die am 15. Juli 2020 noch zutreffend war, am 1. September 2020 jedoch infolge aktueller Ereignisse zur Falschmeldung wurde. Den Verein focht dies nicht an, er ließ seine Falschmeldung 542 Tage unverändert im Netz stehen, ehe er sich bequemte, diese zu löschen.

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Game over, Recht, Rhön, gescheitert, Funkwasserzähler, Echokammer, Filterblase, Popularklage

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