Gigaherz-Jakob vor Gericht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 12.01.2022, 19:26 (vor 828 Tagen) @ Gustav

  • Unsere landesweit über 700 geführten Gerichtsfällen gegen Antennenneubauten hatten etliche gerichtliche Grundsatzurteile zur Folge.

Ich würde mal sagen, gar nicht so schlecht für "juristische Laien"

Ja, aber ... Ich habe mir mal ein paar dieser "Grundsatzurteile" angesehen, weil ich in Jakobs Kontext dachte, er hätte diese Streitfälle gewonnen. Hat er aber nicht.

Mag sein, dass das eine oder andere Urteil tatsächlich zu seinen Gunsten fiel, die Fälle, die ich mir angesehen habe, sind jedoch ausnahmslos zu seinen Lasten gegangen. Aktenzeichen als Belege habe ich momentan nicht zur Hand. Geklagt hatten nicht GHz, sondern gutgläubige Bürger, die sich tollkühn auf Jakobs "alternative Rechtsauffassung" verlassen haben und dafür nach allen Regeln der Kunst abgewatscht wurden, von den auferlegten Kosten ganz zu schweigen.

Es ist ganz einfach: Man erkennt in den Urteilsbegründungen der Gerichte sofort die typische Jakob-Argumentation der Beschwerdeführer. Das schöne daran ist: Man muss nicht selber nach den Haken und Ösen suchen, das erledigen die Gerichte wirklich vorbildlich. Schweizer Richter sind keineswegs die EMF-Dummies, wie Jakob sie hinstellt, denn sie holen in technischen Fachfragen kompetenten Rat ein. Geschätzt mindestens 90 Prozent aller Jakob-Argumente ließen sich so allein durch Lektüre von Gerichtsurteilen widerlegen, ohne dass man selbst mehr Eigenleistung einbringen muss als Zeit. Eigentlich eine selten komfortable Situation für Gigaherz-Gegner.

Doch wozu? Jakob ist unbelehrbar und seine Anhänger dürfen von mir aus gerne die Erfahrung machen, vor Gericht zu unterliegen und ein paar tausend Franken Gerichtskosten berappen zu dürfen. Der Griff in den Geldbeutel dürfte bedeutend heilsamer sein als fromme Worte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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