Petitionsausschuss verwirft "Bundestagspetition" von E. Meßmer (Allgemein)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition 88260 des Petenten Eduard Meßmer am 11. Februar 2021 abschließend beraten und beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der Petitionsausschuss sieht keine Veranlassung, die Einführung eines neuen Mobilfunk-Netzstandards zurückzustellen. Der Deutsche Bundestag hat sich im Übrigen in den vergangenen Jahren auf Basis von Anfragen einzelner Abgeordneter bzw. von Fraktionen intensiv mit den möglichen gesundheitlichen Risiken des 5G-Mobilfunkstandards beschäftigt. Die Ergebnisse können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter "Beratungsabläufe" (inhaltliche Suche mit Sichwort: "5G") aufgerufen werden.
Der Petitionsausschuss erkennt keine Notwendigkeit, das mit der Petition verfolgte Anliegen zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zur Erwägung zu überweisen und der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – zu überweisen, wurden mehrheitlich abgelehnt.
► Vollständige Begründung des Petitionsausschusses
Hintergrund
Was wurde eigentlich aus der "Bundestagspetition" 88260?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –