Berkelland legt Berufung ein: "Enormer Durchbruch" muss warten (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 25.02.2021, 00:26 (vor 1393 Tagen) @ H. Lamarr

Gegen den Entscheid vom 18. Dezember 2020 kann die Beklagte innerhalb von sechs Wochen Berufung einlegen. Tut sie dies nicht, wird der Entscheid rechtswirksam und die Beklagte muss der Klägerin einen neuen, besser begründeten ablehnenden Bescheid zukommen lassen.

Die Gemeinde Berkelland ist mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und hat deshalb Berufung eingelegt (Quelle).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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