Worüber Mobilfunkgegner betreten schweigen: Urteil 7H 20 120 (Technik)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 24.02.2021, 11:56 (vor 1352 Tagen) @ H. Lamarr

Der Ausbau des 5G-Netzes in der Schweiz kommt nur schleppend voran. Grund sind viele Sistierungen und Moratorien der Gemeinden. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: Das Luzerner Kantonsgericht hat sich mit einem Fall beschäftigt und im Dezember 2020 ein potenziell wegweisendes Urteil gefällt.

Eingereicht hat die an die Gemeinde Buchrain gerichtete Beschwerde Sunrise. Nachdem sich zusehends Widerstand gegen die neue 5G-Technologie formiert hatte, hatte der Gemeinderat letzten Herbst kurzerhand ein Baubewilligungsverfahren zum Ausbau einer Mobilfunkantenne sistiert. Daraufhin wählte der Mobilfunkanbieter den Gang vor die Justiz.

In einem Leiturteil vom 10. Dezember gab das Kantonsgericht der Beschwerde statt und stellte unmissverständlich klar, dass Baugesuche für 5G-Mobilfunkantennen nicht mit dem Verweis auf fehlende Vollzugshilfen seitens des Bundes sistiert werden dürfen. Moratorien seien dem Gehalt nach einer Sistierung gleichzusetzen. weiter ...

Hintergrund
Rechtskräftiges Urteil 7H 20 120 des Kantonsgerichts Luzern

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Aktenzeichen, Luzern, Baugesuch


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