Schweiz: Lange erwartetete 5G-Vollzugshilfe ist fertig (Technik)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 23.02.2021, 09:39 (vor 1369 Tagen)

Mobilfunk: Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen ist bereit

Bern, 23.02.2021 - Der Ausbau des 5G-Netzes mit adaptiven Antennen wird unter Einhaltung der heutigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen ermöglicht. Dies ist der Kern der ergänzten Vollzugshilfe für die Kantone und Gemeinden. Die Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit, wie die Strahlung von adaptiven Antennen berechnet wird. Berücksichtigt werden sowohl der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung als auch die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer an einem gut ausgebauten Mobilfunknetz.

Der Mobilfunk und insbesondere 5G spielen bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle: 5G erlaubt unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Damit 5G seine volle Leistungsfähigkeit entfalten kann, braucht es neue, adaptive Antennen. Gleichzeitig ist der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das BAFU beauftragt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen zu erarbeiten. Diese schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit bei der Berechnung der Strahlung von adaptiven Antennen. Sie ist so ausgestaltet, dass das heutige Schutzniveau erhalten bleibt. Im Vergleich zu konventionellen Antennen gibt es keine Lockerung der Grenzwerte.

Adaptive Antennen senden die Funksignale nicht mehr konstant in eine Richtung, wie dies bei konventionellen Antennen der Fall ist. Stattdessen fokussieren sie die Strahlung dorthin, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet und reduzieren sie in anderen Richtungen. Am 23. Februar 2021 hat das BAFU einen Nachtrag zur Vollzugshilfe zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) publiziert. Dieser Nachtrag beschreibt, wie die Strahlung der adaptiven Antennen berechnet werden kann. Die Vollzugshilfe basiert auf Testmessungen, die im Sommer 2020 durchgeführt worden sind. Ziel der Testmessungen war es, Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet wird.

Die Hauptelemente

Die Grenzwerte, die für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zentral sind, bleiben mit der Vollzugshilfe unangetastet. Werden neue 5G-Mobilfunkanlagen erstellt oder bestehende ausgebaut, wird im Voraus die Strahlung in der Umgebung der Anlage berechnet und damit geprüft, ob die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Sendeleistung wird dementsprechend festgelegt.

Dank der Fähigkeit der adaptiven Antennentechnik, die Strahlung dorthin zu fokussieren, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet, liegt die Strahlenbelastung in ihrer Umgebung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen. Bei adaptiven Antennen darf deshalb ein Korrekturfaktor auf die bewilligte Sendeleistung angewendet werden. Der Korrekturfaktor soll sicherstellen, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle Antennen.

Der Korrekturfaktor hängt von der Anzahl Antennenelemente ab. Je mehr Elemente eine Antenne hat, desto gezielter kann sie die Funkdaten aussenden. Damit darf auch der Korrekturfaktor höher sein. Der Korrekturfaktor erlaubt adaptiven Antennen, über kurze Zeit mehr als die für die Berechnung verwendete Sendeleistung zu strahlen. Damit dies nur während einer kurzen Zeit möglich ist, müssen adaptive Antennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden. Diese sorgt dafür, dass die für die Berechnung verwendete Sendeleistung gemittelt über eine Zeitspanne von 6 Minuten nicht überschritten wird. Diese technische Massnahme ist die Voraussetzung für die Anwendung des Korrekturfaktors.

Mit der angepassten Vollzugshilfe schafft der Bund Klarheit für die Bewilligungsbehörden und verbessert die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes. Der Ausbau des Netzes kann dank der neuen Technologie mit weniger neuen Antennen erfolgen.

Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen und die Einhaltung der Grenzwerte der NISV sind nach wie vor die Kantone und Gemeinden zuständig.

Hintergrund
Adaptive Antennen. Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (PDF, 833 kB)
Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (PDF, 1 MB)
Faktencheck: Swisscom über Sendeleistung von 5G-Antennen
EMF-Reduktionsfaktor: Die Schweiz sitzt auf einem Pulverfass
"Keulenstatistischer Faktor für 5G": Schweizer Dynamit

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

5G-Vollzugshilfe ist fertig: Medienecho

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 24.02.2021, 00:46 (vor 1369 Tagen) @ H. Lamarr

► 23.02.2021 - SRF - 5G-Gegner geben nicht auf - So will der Bund die 5G-Blockade beenden
► 23.02.2021 - Nau - Adaptive Antennen ermöglichen 5G-Ausbau bei bestehenden Grenzwerten (SDA-Meldung)
► 23.02.2021 - Verein Gigaherz - 5G: Die Mafia hat zugeschlagen
► 23.02.2021 - Verein Schutz vor Strahlung - Versteckte Grenzwerterhöhung durch Vollzugsempfehlung
► 23.02.2021 - Blick - Lösen neue Antennen die 5G-Blockade?
► 23.02.2021 - My Science - Mobilfunk: Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen ist bereit

► 24.02.2021 - Nau - Mediziner gegen Grenzwerterhöhung bei 5G «durch Hintertür» (SDA)
► 24.02.2021 - Verein Aefu - Grenzwerterhöhung durch die Hintertür als einfache Vollzugsbagatelle!

► 25.02.2021 - NZZ - Streit um Strahlenschutz: 5G-Gegner wittern «versteckte Grenzwerterhöhung» durch den Bund

► 27.02.2021 - Schweizer Bauer - Antennen: Mobilfunker hoffen Blockaden-Ende (SDA)

Liste wird befristet aktualisiert (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) ...

Die Aktualisierung wurde am 28.02.2021 beendet. Den Vereinen Diagnose-Funk und funkstrahlung.ch war die Veröffentlichung der Vollzugshilfe bis heute keine Meldung auf ihren Websites wert.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Worüber Mobilfunkgegner betreten schweigen: Urteil 7H 20 120

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 24.02.2021, 11:56 (vor 1368 Tagen) @ H. Lamarr

Der Ausbau des 5G-Netzes in der Schweiz kommt nur schleppend voran. Grund sind viele Sistierungen und Moratorien der Gemeinden. Doch nun kommt Bewegung in die Sache: Das Luzerner Kantonsgericht hat sich mit einem Fall beschäftigt und im Dezember 2020 ein potenziell wegweisendes Urteil gefällt.

Eingereicht hat die an die Gemeinde Buchrain gerichtete Beschwerde Sunrise. Nachdem sich zusehends Widerstand gegen die neue 5G-Technologie formiert hatte, hatte der Gemeinderat letzten Herbst kurzerhand ein Baubewilligungsverfahren zum Ausbau einer Mobilfunkantenne sistiert. Daraufhin wählte der Mobilfunkanbieter den Gang vor die Justiz.

In einem Leiturteil vom 10. Dezember gab das Kantonsgericht der Beschwerde statt und stellte unmissverständlich klar, dass Baugesuche für 5G-Mobilfunkantennen nicht mit dem Verweis auf fehlende Vollzugshilfen seitens des Bundes sistiert werden dürfen. Moratorien seien dem Gehalt nach einer Sistierung gleichzusetzen. weiter ...

Hintergrund
Rechtskräftiges Urteil 7H 20 120 des Kantonsgerichts Luzern

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Aktenzeichen, Luzern, Baugesuch

Verein "Schutz vor Strahlung": die Wendehälse von Zürch

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 25.02.2021, 17:47 (vor 1367 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Twitter kommentiert der Verein Schutz vor Strahlung den Tweet des Bafu anlässlich der Veröffentlichung der 5G-Vollzugshilfe so:

Vollzugshilfe kommt einer versteckten Grenzwerterhöhung gleich. Gesundheitsschutz wird ausgehölt, Räte, BERENIS, Bevölkerung und Ärzteschaft wird ignoriert.

Was gibt es daran zu meckern?

Auf technische Aspekte und den gebetsmühlenartig vorgetragenen Populismus des Vereins will ich jetzt gar nicht eingehen, sondern auf die Nennung von Berenis als Belastungszeugen für angebliche Risiken des Mobilfunks.

Berenis stufte im Januar 2021 oxidativen Stress durch EMF als Risiko ein, das Ausmaß des Risikos und die Randbedingungen der Bewertung ließ das Beratungsorgan offen. Grund zur Aufregung ist die Bewertung mit ziemlicher Sicherheit nicht. Was dann? Berenis steht unter der Leitung von Prof. Martin Röösli, Basel.

Und das bedeutet, was?

Das bedeutet, dass der Verein Schutz vor Strahlung jetzt in derselben Bredouille steckt, in die zuvor Diagnose-Funk mit Prof. Alexander Lerchl geriet. Die Diagnose-Funker ätzten jahrelang äußerst übel gegen Lerchl, dieser sei Erfüllungsgehilfe der Mobilfunkindustrie. Dokumentiert sind viele dieser Anschuldigungen hier im Forum. Doch dann befand 2015 der Bremer Professor, UMTS-Funkfelder unterhalb der Grenzwerte seien tumorfördernd und stürzte Diagnose-Funk damit in tiefe Verwirrung. Denn plötzlich mussten die Pappnasen aus Stuttgart, da sie keine Alternativen hatten, ausgerechnet mit der Studie eines Mannes hausieren gehen, dessen Arbeiten sie zuvor mit allen Mitteln entwertet hatten. Die Verrenkungen zu beobachten, mit denen Diagnose-Funk dieser Zweckmühle zu entkommen suchte, waren und sind amüsant zu beobachten.

Was Lerchl für Diagnose-Funk, ist Röösli für die Schweizer Anti-Mobilfunk-Szene. Noch 2019 nahm der Verein Schutz vor Strahlung sogar Geld in die Hand, um einen Fremdartikel nachdrucken zu dürfen, der Röösli als Experte im Dienst der Mobilfunkfirmen diffamiert. Jetzt aber sind all die Gemeinheiten gegen Röösli plötzlich null und nichtig, nur weil Berenis (Röösli) eine Mobilfunkgegner froh machende Risikobewertung abgab. Eine Erwähnung des Berenis-Sondernewsletters vom Januar sucht man auf der Website des Vereins Schutz vor Strahlung gegenwärtig übrigens vergeblich. Das ist typisch: Mobilfunkgegner verlinken nicht oder nur widerwillig auf Informationen aus dem gegnerischen Lager.

Und was sagt uns das?

Organisierte Mobilfunkgegner sind Pappnasen, die ohne mit der Wimper zu zucken ihnen missliebige Wissenschaftler nach Kräften herabsetzen und die Fahne sofort ungehemmt in den Wind drehen, wenn ihre Opfer ein für sie brauchbares Studienresultat hervorbringen. Ursache dieses abstoßenden Verhaltens ist: Die Wendehälse leiden unter chronischem Munitionsmangel und müssen deshalb nehmen, was sie kriegen können, egal von wem. Eine bizarre Lernresistenz der Wendehälse demonstrierte kürzlich wiederum Diagnose-Funk. Der Verein ist Schoßhund von Prof. Franz Adlkofer ("Reflex"-Studie), argumentiert ungeniert mit Lerchls Studie zur Tumorpromotion, ist seinem Herrchen aber dennoch treu zu Diensten, wenn Adlkofer das Kommando "fass Lerchl!" erteilt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
ICNIRP, Entwertung, Populismus, Röösli, Tumorpromotion, Schutz vor Strahlung, Wendehals

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