Neue Hoffnung für Verfassungsklage gegen Funk-Wasserzähler (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 03.09.2020, 22:11 (vor 1586 Tagen)

Seit April 2019 schmort am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Vereins Weiße Zone Rhön. Die Beschwerde wendet sich gegen eine Norm in der Bayerischen Gemeindeordnung, die die Gemeinden ermächtigt, in gemeindlichen Satzungen für die Nutzer der Wasserversorgung den Einbau von Funk-Wasserzählern vorzuschreiben.

Der Verein argumentiert überraschend sachlich, indem er sich nicht mit den üblichen Schwurbeleien über "Elektrosensible" selbst abschießt, sondern die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung vom Mai 2018 für verfassungswidrig hält, da sie gegen Grundrechte der Bayerischen Verfassung verstoße. Da der "Elektrosensiblen"-Verein seine wahren Beweggründe mMn aber nicht dauerhaft gegenüber dem Gericht verschleiern kann, hielt ich bislang die Erfolgsaussichten seiner Beschwerde für eher mäßig. Doch meine laienhafte Einschätzung hat sich nach diesem Vorfall leicht zugunsten des Vereins verändert :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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