Europäische Bürgerinitiativen: Covid-19 verlängert Laufzeiten (Allgemein)
Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der die auf Europäische Bürgerinitiativen anwendbaren Fristen für die Unterschriftensammlung und nachfolgende Phasen (Überprüfung der Unterschriften und Prüfung der Initiative) verlängert werden sollen.
Die für Unterschriftensammlungen geltende 12-Monats-Frist soll für Initiativen, deren Sammlung am 11. März 2020 (Tag, an dem Covid-19 von der WHO offiziell zur Pandemie erklärt wurde) noch nicht abgeschlossen war, um sechs Monate verlängert werden.
Die endgültige Fassung dieser Verordnung tritt erst nach Annahme des Vorschlags durch Parlament und Rat in Kraft.
Die sogenannte Europäische Bürgerinitiative "Attention 5G" kommt nicht in den Genuss dieser Verlängerung. Denn entgegen der irreführenden Namensgebung ist diese Bürgerinitiative um Eduard Meßmer noch immer eine lokale Initiative, die von der Europäischen Kommission bislang nicht als Europäische Bürgerinitiative registriert und anerkannt wurde. Die im März 2020 geäußerte Behauptung "Die Europäische Bürgerinitiative Attention 5G wird jetzt ein Jahr lang eine Million Unterschriften sammeln, das heißt Millionen von Menschen werden informiert", war und ist eine Falschmeldung.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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