Industrielle 5G-Campus-Netze: Nogo-Area für Bürgerinitiativen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.11.2019, 16:27 (vor 1626 Tagen) @ Gast

Die Bundesnetzagentur hat am 21. November 2019 das Antragsverfahren für lokale 5G-Funkanwendungen gestartet. Für lokale Netze steht hier der Frequenzbereich von 3.700 bis 3.800 MHz bereit.

Ja, vorausgegangen ist Ende Oktober 2019 eine Einigung von BNetzA und Bundesfinanzministerium im monatelangen Streit um die Nutzungsgebühren für lokale 5G-Frequenzen.

Für die Gebühr gilt folgende Formel:

Gebühr = 1000 + B * t * 5 * (6a1 + a2).

► 1000 gibt den Sockelbetrag in € an,
► B bezeichnet die Bandbreite in MHz (min. 10 bis max. 100 MHz),
► t die Laufzeit der Zuteilung in Jahren (z.B. 10 Jahre),
► a die Fläche in km² mit einer Differenzierung zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (a1) und anderen Flächen (a2).

Mehr über re­gio­na­le und lo­ka­le Net­ze bei der BNetzA.

Wichtig erscheint mir der Hinweis: Wenn z.B. eine Firma wie BMW in München ein lokales 5G-Campus-Netzwerk zur Produktionssteuerung aufbaut, dann geht damit laut Deutsche Telekom einher, dass auf dem Werksgelände immer auch ein 5G-Mobilfunkmast für den Zugriff aufs öffentliche 5G-Mobilfunknetz errichtet wird. Gezeter von Bürgerinitiativen sollte in diesem Fall ganz und gar wirkungslos bleiben. Campus-Netze könnten so helfen, Probleme der Standortakquise durch die Netzbetreiber zu mildern, indem für öffentliches 5G Brückenköpfe auf Werksgelände errichtet werden. Die Anbindung eines Campus-Netzes ans öffentliche 5G-Netz soll aus Sicherheitsgründen freilich nur in einer Richtung funktionieren, nämlich vom Campus-Netz ausgehend nach draußen. Der Zugriff vom öffentlichen 5G-Netz auf ein Campus-Netz hingegen ist nicht möglich.

Aus meiner Sicht allgemeinverständlich erklärt sind industrielle 5G-Campus-Netze auf den Webseiten der Deutsche Telekom.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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