Kratochvil scheitert mit Rechtsmittel gegen Oma-Entscheid (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 19.07.2019, 23:33 (vor 1784 Tagen) @ Alexander Lerchl

Vor wenigen Tagen hat das OLG entschieden und alle 6 OMAs kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Richter haben sich mit ihren Begründungen sehr viel Mühe gegeben und sehen die angeblichen Verstöße gegen das Urteil nicht als schuldhaftes Verhalten an. Auch andere Argumente sind sehr interessant, zum Beispiel das Zitieren durch Dritte, auf die Lerchl nur bedingt oder auch gar nicht hätte reagieren müssen.

Gegen den sechsfachen Oma-Entscheid zugunsten Lerchls reichte am 11. März 2019 der Anwalt von Frau E. Kratochvil eine sogenannte Gehörsrüge beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein. Doch auch dieses letzte Mittel, das Blatt doch noch zu wenden, blieb ohne Erfolg. Am 27. Juni 2019 wies das OLG die Gehörsrüge kostenpflichtig zulasten Kratochvils als unbegründet zurück.

Zur Begründung führte der 7. Zivilsenat aus, er habe kein entscheidungserhebliches Vorbringen der Gläubigerin übergangen. Wörtlich heißt es im Beschluss weiter:

Hinsichtlich der Foreneinträge in dem "IZgMF-Forum" liegt ein schuldhafter Verstoß gegen den Unterlassungstitel, der die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO rechtfertigen könnte, nicht vor, weil der Schuldner [Lerchl, Anm. Postingautor] seiner - noch - mit der Verpflichtung zur Unterlassung einhergehenden Verpflichtung, den Betreiber des Forums zur Löschung seiner Beiträge aufzufordern, nachgekommen ist. Wenn der Betreiber diesem Verlangen nicht nachgekommen ist, fällt das nicht mehr in den Verantwortungsbereich des Schuldners. Auch die Gläubigerin [Kratochvil, Anm. Postingautor] zeigt nicht auf, woraus sich ein Anspruch des Schuldners gegen den Forenbetreiber ergeben sollte, auf dessen Grundlage er diesen zur Löschung der Beiträge zwingen könnte.

Hinsichtlich der fremdsprachigen Veröffentlichung vertritt die Gläubigerin lediglich eine andere Rechtsauffassung als der Senat; darauf kann eine Gehörsrüge nicht gestützt werden.

Ein Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde war nicht gegeben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Game over, Hamburg, Lerchl, Kratochvil, OLG


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