GSM wird UMTS wohl überleben (Allgemein)
Fraktionäre der "Die Linke" fragten die Bundesregierung u.a. nach dem aktuellen Bestand an Mobiltelefonen, die in Deutschland noch auf 2G- und 3G-Netze zugreifen (Drucksache 19/7005). Heraus kam im Januar 2019, es sind noch immer mehr als 50 Millionen und UMTS ist leichter zu entbehren als GSM.
Der Anteil von nur GSM-fähigen Endgeräten lässt sich nur aus Teilnehmerzahlen abschätzen. Nach aktuell veröffentlichten Erhebungen der Bundesnetzagentur waren Ende 2017 109,7 Millionen aktive SIM-Karten (Ende 2016: 109,4 Millionen) auf dem Markt. M2M- und IoT (Internet of Things)-Karten sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Zahl der aktiven SIM-Karten, die LTE nutzten, wuchs bis Ende 2017 auf 44,9 Millionen (Ende 2016: 36,5 Millionen). Im Ergebnis dürfte damit die Zahl der Teilnehmer, die Mobilfunk nur auf Basis von GSM (2G) und UMTS (3G) nutzen, auch heute oberhalb von 50 Millionen liegen.
Aus technischer Sicht entsprechen Mobilfunkendgeräte seit etlichen Jahren den aktuellen technischen Standards und enthalten alle Schnittstellen, um neben GSM und UMTS auch LTE nutzen zu können. Allerdings lässt dies nicht den Schluss zu, dass kurzfristig auf eine Mobilfunkversorgung mit GSM verzichtet werden könnte. Mobile Sprachtelefonie über LTE (VoLTE – Voice over LTE) ist bislang in den Endgeräten und den Mobilfunknetzen noch nicht vollständig funktionsfähig. Außerdem basieren nach wie vor viele Dienste aus dem M2M-Bereich (Machine-to-Machine) auf GSM. Darüber hinaus müssen auf Basis europarechtlicher Vorgaben seit dem 30. April 2018 alle neu typenzugelassenen Fahrzeuge die automatische Notruffunktion eCall haben. Diese basiert auf GSM, da GSM das einzige öffentliche Mobilfunksystem ist, welches europaweit die Anforderungen aus der IVS-Richtlinie erfüllt. Deshalb wird es auf weiterhin notwendig sein, eine Mobilfunkversorgung mit GSM vorzuhalten, da diese auf Basis der Frequenzen im 900-MHz-Band eine sehr hohe Flächenabdeckung aufweist. Schließlich sind die Frequenznutzungsrechte nach europarechtlichen Vorgaben technologieneutral zu erteilen, so dass Betreibern bei der Nutzung der Frequenzen der Einsatz einer spezifischen Technologie nicht vorgeschrieben oder untersagt werden kann.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- 3G-Abschaltung in Deutschland -
Gast,
08.07.2019, 11:40
- 3G-Abschaltung in Deutschland -
hans,
08.07.2019, 23:00
- 3G-Abschaltung in Deutschland -
H. Lamarr,
09.07.2019, 11:25
- 3G-Abschaltung in Deutschland - hans, 10.07.2019, 00:30
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H. Lamarr,
09.07.2019, 11:25
- GSM wird UMTS wohl überleben - H. Lamarr, 09.07.2019, 11:10
- UMTS-Abschaltung: Bundesregierung optimistisch - H. Lamarr, 02.08.2019, 23:37
- 3G-Abschaltung in Deutschland und der Schweiz, Stand Mai 2020 - H. Lamarr, 08.05.2020, 22:32
- 3G-Abschaltung in Deutschland -
hans,
08.07.2019, 23:00