5G im Nacken: Forderungen des "Verein für Elektrosensible" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 02.07.2019, 20:20 (vor 1722 Tagen)

Anlässlich der Versteigerung der 5G-Lizenzen schickte der Verein für Elektrosensible, München, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur im März 2019 einen offenen Brief mit einem ziemlich durchgeknallten Forderungskatalog, der deutlich macht, warum "Elektrosensible" so wenig Sympathien in der Bevölkerung haben (Auszug):

[...] Die Versteigerung der Frequenzen für die 5 G Technik wird voraussichtlich Einnahmen in Höhe von 3 bis 5 Milliarden (Quelle: Münchner Merkur vom 20.01.2019) in die Staatskasse spülen. Diese Einnahmen müssen allen Bürgern zugutekommen, sowohl jenen, die sich vom digitalen Fortschritt abgehängt fühlen, als auch jenen, die gerade durch das Fortschreiten der digitalen hochfrequenten Kommunikationssystemtechnik aus ihrem Lebensumfeld herauskatapultiert wurden und dadurch in ihrer Existenz bedroht werden.

Daher fordern wir, dass ein angemessener Anteil des Erlöses als Nachteilsausgleich in gesundheits- und lebenserhaltende Maßnahmen für diejenigen Menschen investiert wird, die von jeglicher gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden und mit ihrer Gesundheit dafür bezahlen, dass sich der Staat mithilfe des digitalen Fortschritts eine lukrative Einnahmequelle erschließt.

Als gesundheits- und lebenserhaltende Maßnahmen sind dringend erforderlich:

► Schwerstbetroffene: Bestandschutz für ihr jeweiliges derzeitiges Refugium

► Ausweisung und Einrichtung weiterer funkfreier Schutzzonen in angemessener Anzahl und Umfang („Weiße Zonen“)

► Transparente und umfassende Vorabinformation zu allen geplanten Standorten: Bauart, Aufstellungsort, Höhe, Systemtechnik (einschließlich Richtfunk), Frequenzbereich, Modulation, Sendeleistung

► Verpflichtung der Netzbetreiber den Zeitpunkt der Inbetriebnahme (einschließlich Probebetrieb!) jeder neu installierten Sendeanlage mit einer Frist von 14 Tagen vorher bekanntzugeben

► Verpflichtung der Netzbetreiber, jegliche Veränderung an der Systemtechnik (Hardware und Software) mit einer Frist von 14 Tagen vorab bekanntzugeben

► Stärkung des Mitspracherechts der Gemeinden bei der Standortwahl: der Mobilfunkpakt ist eine Farce und das aggressive Geschäftsgebaren inakzeptabel (Nacht-und-Nebel-Aktionen, Erpressungsversuche, Einschüchterungen von Bürgermeister und Gemeinderäte)

► Es ist festzustellen, dass die Netzbetreiber, den Druck, der vom politischen Willen erzeugt wird, an die Gemeinden weitergeben: „Ich verstehe Ihre Sorgen, aber uns sitzt die Politik im Nacken, wir müssen liefern..“ (Frank-Peter Käßler, Kommunalbeauftragter der Telekom in der Gemeinderatssitzung Ettal am 26.02.2019)

► Verbot von „Nacht- und Nebel-Aktionen“ der Netzbetreiber (Installation von Sendeanlagen zu Unzeiten und in letzter Minute, um eine regulierende Einflussnahme auf die Standortwahl zu verhindern, d.h. kurz vor dem Inkrafttreten von entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen)

► kostenlose technische Eignungsprüfung von gewünschten Alternativstandorten durch unabhängige Sachverständige (Betreiber lehnen die seitens der Kommunen vorgeschlagenen Alternativ-Standorte regelmäßig ab: „technisch nicht geeignet“)

► unabhängige Informationsveranstaltungen für Gemeinden und interessierte Anwohner (Verbot von interessenorientierten Werbeveranstaltungen der Betreiber)

► verpflichtende Beachtung des Bürgerwillens: jede Gemeinde muss das Recht erhalten, selber zu entscheiden, z. B. mittels einer offiziellen Bürger-Befragung, ob die Installation von funktechnisch gestützten Kommunikationssystemen erwünscht ist oder eben nicht.

► Meldepflicht für alle öffentlichen WLAN-Hotspots

► Vorzug von Glasfaser statt Funk: finanzielle Unterstützung von ländlichen Gemeinden zur Sicherung eines schnellen Internetanschlusses mittels Glasfaserverbindung
[...]

Von vielen befremdlichen Details einmal abgesehen fällt mir bei dem Brief der "Elektrosensiblen" (genauer: von deren Vorstand) auf, von anderen erwarten sie sehr viel Entgegenkommen, das Anbieten einer irgendwie geartete Gegenleistung kommt ihnen jedoch nicht in den Sinn. Offensichtlich glaubt der Vorstand, seinen Mitgliedern stünde grenzenloses Entgegenkommen zu, frei nach der Devise "Nehmen ist seliger denn Geben". Seitdem der Brief auf die Reise ging sind mehr als drei Monate vergangen, von einer Antwort der BNetzA fehlt auf der Website der "Elektrosensiblen" jedoch jede Spur. Ich werte dies als Zeichen dafür, dass der Brief im Vorzimmer des Präsidenten verdientermaßen der Ablage "P" zugeleitet wurde. Denn an dem Schreiben kann in Bonn niemand Gefallen gefunden haben: Der Tonfall des Briefes ist nicht weniger unverschämt als die bizarren Forderungen, vor allem aber haben die "Elektrosensiblen" vergessen, mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass weltweit kein einziger "Elektrosensibler" seine behauptete unerwünschte Fähigkeit zur unangenehmen Wahrnehmung schwacher Funkfelder unter wissenschaftlicher Aufsicht nachweisen konnte. Ausgerechnet gegenüber der BNetzA so zu tun, "Elektrosensibilität" sei ein zweifelsfrei anerkanntes etabliertes Krankheitsbild mit Kausalzusammenhang zu EMF, kommt einer Beleidigung der Bundesnetzagentur nahe. Die maximal 150 "Elektrosensiblen" des Vereins müssen sich mMn fragen, ob sie sich von ihrem Vorstand angemessen vertreten sehen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EHS, Willkür, Kausalzusammenhang, Brief, Forderung, Aufmerksamkeit, Schutzzone


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