Adlkofer unterliegt vor dem OLG Hamburg: Fragen des Anstands (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 05.06.2019, 23:19 (vor 1827 Tagen) @ Alexander Lerchl

Gestern wurde das Urteil verkündet. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben, die Klage von Adlkofer abgewiesen.

Wurde ja langsam auch mal Zeit. Ist dieses Urteil rechtskräftig?

Ich bin gespannt: Wird Adlkofer auch dieses Urteil wie seine anderen Trophäen mit einer seiner polemischen "Dokumentationen" verarbeiten? Eigentlich gebietet ihm dies schon der Anstand, denn seine "Dokumentation" anlässlich des Urteils in erster Instanz ist seit gestern nicht mehr das Papier wert, auf das man sie drucken könnte, eine Löschung, Aktualisierung oder Berichtigung wäre Pflicht.

Und wie steht es mit Diagnose-Funk? Der Verein verbreitet eine andere Adlkofer-"Dokumentation" in der zu lesen ist:

Am 18.01.2013 verurteilte das Landgericht Hamburg die SZ, …es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes (…) zu unterlassen zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen: „Die Ergebnisse (sc. Der REFLEX-Studie) konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert worden.“

Sechs Jahre war der besagte Satz verboten, seit gestern ist er wieder erlaubt. Wird der Verein über seinen Schatten springen und darüber berichten? Auch dies ist eine Frage des Anstands, um zu verhindern, dass schrecklich ignorante Sendemastengegner irrtümlich Desinformation tanken.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Strategie, Diagnose-Funk, Reflex, SZ, Berichtigung, Stiftung Pandora, FakeNews


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