"Gutachten" vs. "gutachterliche Stellungnahme" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 08.12.2018, 00:52 (vor 2177 Tagen) @ KlaKla

Kommentar: Und so schließt sich der Kreis. Der Wissenschaftsladen Bonn hat ein kommerzielles Interesse daran, dass die Angst vor Elektrosmog weiter lebt. Es ist das tragende Standbein des gem. Vereins. Und hier geht‘s zur Preisliste. Nicht bekannt ist, mit was für einen Doktor man es bei dem Experten Dr. Klaus Trost zu tun hat. Nur weil jemand seit Jahren Messungen mit der Knatterbox macht, ist er noch lange keine anerkannter Messexperte außerhalb der Seifenblase. Anzunehmen ist jedoch, dass er seine Weiterbildung in einer der bekannten Lehrwerkstatt der Baubiologie machte. Erinnert irgendwie an den ehemaligen Autodidakten vom Umweltinstitut München.

EMF-Laie interviewt Dr. Klaus Trost vom Wissenschaftsladen Bonn:

Für mich nicht gerade überzeugende weil leicht tendenziöse Antworten. Ein professioneller Gutachter sollte mMn streng auf Objektivität achten und seine persönliche Meinung besser für sich behalten. Da Klaus Trost im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHK nicht zu finden ist, gehe ich davon aus, dass er die für einen anerkannten EMF-Sachverständigen erforderlichen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen nicht erfüllt und ein selbsternannter Gutachter ist. Auch mir ist es nicht gelungen herauszufinden, auf welchem Fachgebiet Dr. Trost promovierte, eigentlich ein Unding, dass der "Wissenschaftsladen Bonn" dazu keine Angaben macht. Nachvollziehen kann ich diese Geheimniskrämerei nur, wenn er eben gerade nicht in Elektrotechnik promovierte, dann ergäbe das Verschweigen einen Sinn. Doch es wäre eine Täuschung ratsuchender Laien, denen z.B. einen Doktor der Botanik als Elektrosmog-Experten zu verkaufen.

Laut verlinkter Preisliste des Wissenschaftsladens kostet ein EMF-Gutachten von Herrn Trost mit bis zu 16 Seiten Umfang ganze 250 Euro (Originaltext: Anfertigung eines ausführlichen Gutachtens). Das ist praktisch geschenkt. Für diesen Schnäppchenpreis kann er mMn kein professionelles Gutachten abliefern (Beispiel für Anforderungen an Baugutachten). Tatsächlich ist das von dir verlinkte "Gutachten" auch gar keines, sondern eine "gutachterliche Stellungnahme". Der Unterschied: Gutachten sind neutral und frei von Parteibindungen. Eine "gutachterliche Stellungnahme" hingegen ist interessen- oder zielbezogen (Parteiengutachten) und eine Argumentationshilfe für den Auftraggeber (Quelle). So ist es nur logisch, dass Herr Trost in dem Papier seinen Auftraggeber verschweigt und nicht verrät, wem er hier Schützenhilfe leistet. Wegen seiner baubiologisch angehauchten Bedenken gegen das vorgesehene Plangebiet "In der Falge" in Laichingen-Suppingen war dies mMn nicht die Stadt, auch wenn Amtsleiter Günter Hascher gemäß dem Startposting irritierenderweise meint "der Abgleich mit dem Messbericht des Wissenschaftlers Trost" sei "günstig ausgefallen". Wie schnell der Amtsleiter das Prädikat "Wissenschaftler" vergibt kann einem schon Sorge machen.

Beim flüchtigen Betrachten von Trosts Stellungnahme ist mir aufgefallen, dass er seine Messwerte aufs Nanotesla genau nennt, jedoch keinerlei Messfehlerbetrachtung mitliefert. So als ob sein Messgerät aus bayerischer Produktion und daher mit "Geigerzähler-Effektgeräusch" Null Prozent und Null Digit Messfehler hätte. Für 250 Euro Honorar war so eine Betrachtung vermutlich nicht mehr drin und der Auftraggeber wäre damit wahrscheinlich ohnehin nur verstört worden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Angst, Gutachten, Autodidakt, Honorar, Stellungnahme, Wissenschaftsladen Bonn, Trost, Argumentationshilfe


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