Budzinski vs. Stadt Freiburg: kein EMF-armes Musterbaugebiet (Allgemein)
Die verschrobene Rechtsauffassung des Ex-Verwaltungsrichters Budzinski, Freiburg, in Bezug auf die Mobilfunkversorgung der Bevölkerung führte in der Anfangsphase von Budzinskis Wirken in der deutschen Anti-Mobilfunk-Szene zu einer Anfrage der FDP-Fraktion im Freiburger Rathaus.
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19.01.2011
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Dieter Salomon
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
Hier: Musterbaugebiete mit beschränkten Mobilfunkemissionen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Thema Mobilfunk beschäftigt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch in der Fachwelt wird über die Rechtmäßigkeit der „Durchstrahlung“ von privatem Wohnraum durch die Netze der Mobilfunkanbieter öffentlichkeitswirksam diskutiert. Vor allem der ehemalige Richter am Verwaltungsgericht Freiburg Bernd Budzinski betrachtet diese Durchstrahlung als Verstoß gegen das Freiheits- und Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger. Budzinski argumentiert, dass sich aus dem Grundgesetz ein Auftrag auf Grundversorgung im Freien ableiten lasse, nicht jedoch in der Wohnung. Hierfür fehlen laut Budzinski die gesetzlichen Grundlagen. Um eine ausreichende Sende- und Empfangsqualität auch in geschlossenen Räumen zu erhalten, fahren die Antennen oft unter extrem hoher Leistung. Budzinksi spricht sich folglich nicht gegen den Betrieb von Mobilfunkantennen aus, will jedoch die Netzabdeckung differenzieren und aus den Wohnungen heraushalten. Dies könnte durch eine niedrigere Sendeleistung der Antennen erfolgen – bei gewünschter hoher Netzqualität in geschlossenen Räumen schlägt Budzinski die Verwendung von so genannten Femtozellen vor, die das Signal entsprechend verstärken und privat angeschafft werden müssten. Dieser Weg würde dazu führen, dass eine individuelle Netzversorgung in Räumen erfolgen könnte, und die Strahlenbelastung für die Allgemeinheit reduziert werden könnte und damit die subjektive Wohnqualität gesteigert werden würde. Zudem müssten Anlieger bei niedrigeren Sendeleistungen nicht mehr um die Wertminderung ihrer Immobilie fürchten, weil ein Nachbarhaus eine große Mobilfunkantenne auf dem Dach installiert hat. Budzinski schlägt daher vor, in Gemeinden Musterbaugebiete mit beschränkten Mobilfunkemissionen auszuweisen. Die FDP-Fraktion bittet daher um Auskunft, ob der Stadt Freiburg diese technisch-wissenschaftliche Diskussion bekannt ist, und ob es Überlegungen gibt ein solches Musterbaugebiet, beispielweise „16 Jauchert“ in Freiburg Tiengen entsprechend auszuweisen und als Modellbaugebiet auszuweisen, um dem Image als Green-City bzw. Umwelthauptstadt gerecht zu werden.
Wir bitten zudem ggf. um Aufbereitung der Thematik für die entsprechenden Fachausschüsse. Über eine zeitnahe Beantwortung unseres Schreibens sind wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick T. Evers
Fraktionsvorsitzender
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Sehr geehrter Herr Stadtrat Evers,
entsprechend der Zwischennachricht des Büros des Oberbürgermeisters vom 03.03.2011 teile ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 28.02.2011 Folgendes mit:
Der Stadtverwaltung sind die Veröffentlichungen von Herrn Richter am VG a.D. Budzinski bekannt. Herr Budzinski hat an dem Gespräch am 17.11.2010 teilgenommen, das der damalige Leiter des Referats für Stadtentwicklung und Bauen mit Vertreterinnen und Vertretern der Mobilfunkinitiative ISES und des AK Rieselfunk geführt hat. Dort ist auch dessen Vorschlag besprochen worden, die sog. lnhouse-Versorgung von Gebäuden mit Mobilfunk nur durch Femtozellen zu ermöglichen.
Nach Auffassung der Verwaltung gibt es bei der von den Mobilfunkkritikern geforderten Begrenzung der Reduzierung der Sendeleistung von Mobilfunkanlagen, die eine Inhouse-Versorgung ausschließen würde, keine rechtliche Grundlage für ein kommunales Handeln. Denn damit würde, soweit es sich nicht um neue Anlagen handelt, in den Bestandsschutz vorhandener Anlagen eingegriffen. Neue Mobilfunksendeanlagen werden inzwischen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2009 in neuen Wohngebieten ebenso wie Richtfunkantennen und Satellitenanlagen aus gestalterischen Gründen generell ausgeschlossen. Dies ist auch in dem von Ihnen angesprochenen neuen Wohngebiet Sechzehn Jauchert in Tiengen vorgesehen, wie Sie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften für diesen Bebauungsplan unter Nr. 7 in der Anlage 4 zur Drucksache G-10/202 entnehmen können.
Es ist aus den vorgenannten Gründen nicht beabsichtigt, für dieses oder ein anderes neues Wohngebiet in Freiburg ein "Musterbaugebiet mit beschränkten Mobilfunkemissionen" entsprechend dem Vorschlag von Herrn Budzinski zu entwickeln.
Auch als "Green City" bzw. "Umwelthauptstadt" kann sich die Stadt Freiburg nicht der Verpflichtung entziehen, eine Netzversorgung für den Mobilfunk im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Grenzwerte zu akzeptieren. Es ist aus der Sicht der Stadtverwaltung schon aus tatsächlichen Gründen nicht praktisch umsetzbar und auch aus rechtlicher Sicht sehr problematisch, wenn durch die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene niedrigere Grenzwerte für elektromagnetische Wellen durch Mobiltunksendeanlagen durchgesetzt werden sollen, als sie der Bundesgesetzgeber in der 26. BlmSchV festgelegt hat. Der Verwaltung ist keine Stadt in Deutschland bekannt, die dies bisher erfolgreich versucht hat.
Wegen der näheren Einzelheiten verweise ich auf die derzeit vorbereitete Gemeinderatsdrucksache, die voraussichtlich im Mai 2011 zur Vorberatung in den Bauausschuss eingebracht wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez.:
Prof. Dr. Haag
Bürgermeister
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
14.01.2018, 19:00
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