Schweiz: Smart-Meter-Einbau benötigt keine Zustimmung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 03.11.2017, 13:26 (vor 2337 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Anfrage bestätigte das Schweizerische Bundesamt für Energie (BFE) meine unten nachlesbaren Interpretationen der Neuerungen im Energierecht der Schweiz als zutreffend.

Bis Ende 2027 (zehn Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung) müssen 80% aller Messeinrichtungen in einem Netzgebiet auf Smart Meter umgerüstet werden.

Ich interpretiere diese Passage so, dass in den kommenden zehn Jahren 80 Prozent aller Haushalte in der Schweiz mit Smart Metern als Ersatz für elektromechanische Stromzähler ausgestattet werden.

Netzbetreiber dürfen intelligente Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern oder Erzeugern nur mit deren Zustimmung installieren, ausser wenn dies zur Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs notwendig ist.

Diese Passage verstehe ich so, dass, von den genannten Ausnahmen abgesehen, Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern nur mit deren Zustimmung installiert werden dürfen, hingegen die Installation von Smart Metern bei Endverbrauchern ohne deren explizite Zustimmung erfolgen kann.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Smart-Meter


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