Schweiz: Bis 2028 weitgehende Umrüstung auf Smart Meter (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 02.11.2017, 23:30 (vor 2338 Tagen)

Die Regierung der Schweiz hat an ihrer Sitzung vom 1. November 2017 das totalrevidierte Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 zugestimmt hat, per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Der folgende Text ist der Zusammenfassung der Neuerungen im Energierecht ab 2018 (PDF) entnommen.

Intelligente Messsysteme / Smart Metering
Bis Ende 2027 (zehn Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung) müssen 80% aller Messeinrichtungen in einem Netzgebiet auf Smart Meter umgerüstet werden. Die restlichen 20% dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit im Einsatz bleiben. Daten aus dem Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelsystemen dürfen von den Netzbetreibern ohne Einwilligung der betroffenen Person lediglich für die Messung, Steuerung und Regelung, für den Einsatz von Tarifsystemen sowie für den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb, die Netzbilanzierung und die Netzplanung, für die Ab-rechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts und der Vergütung für den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen verwendet werden.

Intelligente Steuerungen

Netzbetreiber dürfen intelligente Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern oder Erzeugern nur mit deren Zustimmung installieren, ausser wenn dies zur Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs notwendig ist. Bereits installierte intelligente Steuer- und Re-gelsysteme darf der Netzbetreiber solange einsetzen, bis der Endverbraucher den Einsatz ausdrück-lich untersagt. Nicht untersagen kann der Endverbraucher den Einsatz zur Abwendung einer unmittel-baren und erheblichen Gefährdung des Netzes.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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