Bayern: "Grüne" wollen Ombudsstelle für Umwelterkrankte (Allgemein)
Ein neuer Versuch organisierter niedergelassener Umweltmediziner, MCS & Co. salonfähig zu machen. Als politischer Arm konnten für den politischen Sturmangriff in Bayern Bündnis90/Die Grünen gewonnen werden (siehe folgender Antrag 17/16670 im Bayerischen Landtag vom 28. April 2017). Doch die Zeichen stehen schlecht für die Lobbyisten, mit einer vorläufigen Beschlussempfehlung hat sich der Ausschuss für Gesundheit und Pflege mit Stimmen der CSU und SPD gegen Grüne und FW durchgesetzt und am 9. Mai für die Ablehnung des Antrags ausgesprochen.
Ombudsstelle für Umwelterkrankte einrichten
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine unabhängige Ombudsstelle für Umwelterkrankte zu schaffen. Diese sollte eine Anlaufstelle für die Anliegen der Betroffenen und Angehörigen sein. Sie sollte auch bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und zwischen den diversen Akteuren (Betroffene, Arbeitgeber, Akteure im Gesundheitswesen etc.) auf eine Streitschlichtung hinwirken.
Begründung:
Bis heute fehlt den Umwelterkrankungen in Deutschland die allgemeine wissenschaftliche und rechtliche Anerkennung. Die Situation für die umweltkranken Menschen ist erschreckend: Menschen mit der Diagnose MCS (Multiple Chemical Sensitivity), CFS (Chronic Fatigue Syndrom), SBS (Sick-Building-Syndrom) oder anderen Umwelterkrankungen (z.B. Amalgamintoxikation) werden in unserer Gesellschaft in aller Regel nicht ernst genommen. Diese Problematik wurde zuletzt auch in den Medien deutlich, als beim Einsatz der Sprengstoffdetektoren am Flughafen München Geräte des Typs „Itemiser“ gesundheitliche Auswirkungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgelöst haben.
Es wird geschätzt, dass zurzeit über 7 Mio. chemische Verbindungen existieren und dass jedes Jahr mehr als 25.000 neue Stoffe dazukommen. Über 50.000 davon befinden sich im täglichen Gebrauch. Solche krankheitsauslösenden Stoffe wie z.B. Holzschutzmittel, Autoabgase, Pestizide, Insektizide, Düngemittel, chemische Rückstände und Schwermetallionen aus dem Trinkwasser oder aus Amalgamfüllungen sowie Zusatzstoffe aus der Nahrung wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Bindemittel, Aromastoffe können deutliche Abweichungen im zellulären Energiestoffwechsel und in der körperlichen Immunreaktion, bis hin zu einer Blockade hervorrufen. Daher ist die Identifizierung, ein entsprechender Abbau und die Ausleitung dieser krankheitsauslösenden Stoffe von entscheidender Bedeutung für die stoffwechsel- und immunologische Entlastung bei chronischen Umwelterkrankungen wie Multiple Chemical Sensitivity (MCS), Chronic Fatigue Syndrom (CFS) und Fibromyalgie.
Die gegenwärtige Situation der Betroffenen in Deutschland zeigt grundlegende Defizite bei der Anerkennung von Umwelterkrankungen auf. Aufgrund mangelnder diagnostisch-therapeutischer Erfahrungen und Erforschung von Umwelterkrankungen werden diese Patientinnen und Patienten leider öfters psychiatrisiert und wandern über Jahre von einer Therapiestätte zur anderen, bis nach Jahren die Diagnose einer Umwelterkrankung gestellt wird. Während bis zur richtigen Diagnose die Erkrankung voranschreitet, weil sie letztlich gar nicht geeignet behandelt wurde, beginnt mit der Diagnose der Umwelterkrankung der Kampf um die Anerkennung der Erkrankung durch die sozialen Sicherungssysteme. Die Realität ist leider so, dass den Betroffenen ihre Anerkennung und die staatliche Unterstützung fehlt, obwohl theoretisch ihre Ansprüche, die den umwelterkrankten Betroffenen gegenüber dem Staat, der Gesellschaft und den Verursachern zustehen, unstrittig sein sollten.
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber den Verursachern, soweit diese bekannt sind, oder auf Bestrafung der verantwortlichen Täter durch das Strafrechtssystem können so gut wie gar nicht rechtlich durchgesetzt werden. Die zahlreichen Prozesse im Bereich des zivilen Schadensersatzrechts und vor Sozial- und Verwaltungsgerichten scheitern immer wieder an denselben Gründen: Einzelprozesse sind für den Betroffenen zu teuer und zu risikoreich, es fehlt an qualifizierten Gutachterinnen und Gutachtern, Beweise sind vernichtet; Ansprüche sind verjährt; Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht verlangen einen Nachweis des Verschuldens, welcher in der Regel für den Betroffenen alleine schwer zu führen ist. Nicht zuletzt sind die Umwelterkrankungen in der deutschen medizinischen Forschung nicht anerkannt, da es an wissenschaftlicher Erforschung mangelt.
Eine Ombudsfrau oder ein Ombudsmann würde als eine unparteiische Schiedsperson nicht nur zwischen den Betroffenen vermitteln, sondern auch helfen, den Umwelterkrankungen mehr Gewicht zu geben und schließlich mehr Aufmerksamkeit für diesen wichtigen Bereich zu schaffen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Bayern: "Grüne" wollen Ombudsstelle für Umwelterkrankte -
H. Lamarr,
24.05.2017, 15:38
- Bayern: "Grüne" wollen Ombudsstelle für Umwelterkrankte -
H. Lamarr,
08.06.2017, 00:14
- Ombudsstelle für Umwelterkrankte vom Landtag abgelehnt - H. Lamarr, 19.07.2017, 22:29
- Bayern: "Grüne" wollen Ombudsstelle für Umwelterkrankte -
H. Lamarr,
08.06.2017, 00:14