Lerchl ./. Adlkofer 2017 Landgericht Bremen (Allgemein)
Alexander Lerchl , Sonntag, 15.01.2017, 21:17 (vor 2897 Tagen)
Professor Franz Adlkofer hat in einem Interview mit Jens Wernicke (KenFM) Dinge über mich behauptet, die nicht stimmen bzw. mich zum wiederholten Male als Büttel der Mobilfunkindustrie erscheinen lassen. Dagegen gehe ich jetzt vor, es ist jetzt mal gut. Die Verhandlung vor dem Landgericht Bremen findet am Donnerstag, 26. Januar um 15 Uhr statt. Ich werde berichten und entscheiden, ob ich anschließend gegen den Betreiber der Seite, Ken Jebsen, vorgehe. Jebsen / Adlkofer ist jedenfalls eine sehr interessante Mannschaft
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
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Lerchl ./. Adlkofer 2017 Landgericht Bremen
H. Lamarr , München, Sonntag, 15.01.2017, 22:49 (vor 2897 Tagen) @ Alexander Lerchl
Jebsen / Adlkofer ist jedenfalls eine sehr interessante Mannschaft
Schon vor vielen Jahren hieß es im RDW-Forum, die (organisierte) Anti-Mobilfunk-Szene sei ein Sumpf. Damals wollte ich es nicht glauben, heute sage ich: Stimmt, und was für ein Sumpf das ist!
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Adlkofer: Lerchl vor Gericht abermals gescheitert
H. Lamarr , München, Freitag, 24.02.2017, 14:30 (vor 2857 Tagen) @ Alexander Lerchl
Professor Franz Adlkofer hat in einem Interview mit Jens Wernicke (KenFM) Dinge über mich behauptet, die nicht stimmen bzw. mich zum wiederholten Male als Büttel der Mobilfunkindustrie erscheinen lassen. Dagegen gehe ich jetzt vor, es ist jetzt mal gut. Die Verhandlung vor dem Landgericht Bremen findet am Donnerstag, 26. Januar um 15 Uhr statt.
Noch bevor es zu der Verhandlung kam, hat die Richterin dem Anwalt Lerchls signalisiert, Adlkofer habe mit seinen beleidigenden Äußerungen die Grenze zur Schmähkritik knapp unterschritten. Da die Richterin zudem zu verstehen gab, sie werde deshalb dem Antrag auf einstweilige Verfügung wohl nicht stattgeben, zog Lerchl seinen Antrag unmittelbar vor dem Verhandlungstermin zurück.
Soweit in dürren Worten der Sachverhalt, wie dieser mir bekannt ist.
Franz Adlkofer hat seine Sicht der Dinge am 23. Februar auf seiner Website dargelegt, wie üblich opulent und garniert mit Behauptungen, Verdächtigungen und Mutmaßungen – ohne die es bei Adlkofer nicht geht, wenn er sich mit Lerchl beschäftigt. Adlkofer sieht sein Pamphlet als "Zusammenfassung und Schlussfolgerung". **************** Der weitere Text dieses Postings wurde nach Beschluss des Landgerichts Berlin vom 3.8.2017 am 14.08.2017 gelöscht ********************
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Adlkofer vs. Lerchl: Meineid & deine Zitatverfälschung
H. Lamarr , München, Sonntag, 12.03.2017, 14:17 (vor 2841 Tagen) @ H. Lamarr
Franz Adlkofer hat seine Sicht der Dinge am 23. Februar auf seiner Website dargelegt, wie üblich opulent und garniert mit Behauptungen, Verdächtigungen und Mutmaßungen – ohne die es bei Adlkofer nicht geht, wenn er sich mit Lerchl beschäftigt.
"Alexander Lerchl ist vor Gericht ein weiteres Mal gescheitert" überschreibt Franz Adlkofer sein jüngstes PDF in der Dauerfehde zwischen ihm und dem Bremener Professor. Für Isabel Wilke, seit Jahren als ergebenes Adlkofer-Sprachrohr bekannt, ist dieser Titel nicht polemisch genug, sie titelt im aktuellen Elektrosmog-Report: "Prof. A. Lerchl wieder vor Gericht kläglich gescheitert". Die ehemalige Mitarbeiterin des Katalyse-Instituts ist vor zwei Jahren in Rente gegangen und vertreibt sich seither die Zeit mit Dienstleistungen für Diagnose-Funk und, wie gehabt, für den Elektrosmog-Report. In ihrer Ankündigung der Verwurstung von Adlkofers PDF in dem Elektrosmog-Kampfblättchen heißt es:
Eine Bankrotterklärung nennt Prof. Adlkofer das erneute Scheitern des Professors von der Jacobs Universität Bremen vor Gericht, so steht es in seinem Bericht vom 23.02.2017. Der Höhepunkt und hoffentlich auch das Ende einer beispiellosen Hetz- und Desinformationskampagne scheint nun erreicht zu sein, mit der Rücknahme einer einstweiligen Verfügung und einer offensichtlich unwahren eidesstattlichen Versicherung (auch als Meineid bezeichnet) des Professors von der Jacobs Universität Bremen. Da Meineid ein Straftatbestand ist, wird es für ihn noch ein Nachspiel geben. Meineid wird mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
Sprachlich sind Frau Wilkes Texte für mich schon immer grenzwertig gewesen, die von ihr vermutlich unabsichtlich behauptete "Rücknahme einer [...] offensichtlich unwahren eidesstattlichen Versicherung" fügt sich nahtlos in dieses Meinungsbild ein. Schon an Bösartigkeit grenzt für mich jedoch die wiederholte Nennung der "Jacobs Universität Bremen" in dem kurzen "Teaser". Ich sehe dahinter die Absicht, Lerchl auf infame Weise bei seiner Universität zu denunzieren, er bringe ihr "schlechte Presse" ein. Glücklicherweise muss sich niemand fürchten, will einem der Elektrosmog-Report gezielt schaden, auch dem Mond kann es schließlich wurscht sein, bellt ein Hund ihn an.
Bemerkenswert ist in dem Text neben der Polemik das Wort "offensichtlich". Es signalisiert Unsicherheit von Frau Wilke, sie traut sich nicht, die möglicherweise justiziable Tatsachenbehauptung vom Meineidprofessor ohne Hintertürchen in die Welt zu setzen.
Was überhaupt dran ist, an der angeblich falschen eidesstattlichen Versicherung Lerchls, erfährt man mehr schlecht als recht in dem oben verlinkten PDF Adlkofers. Dort wurden im Eifer des Gefechts zwar die Seitenzahlen vergessen, der Sachverhalt aber dennoch auf Seite 5 umständlich umrissen. Soweit ersichtlich, wirft Adlkofer Lerchl lediglich vor, er habe im Streit um "Reflex" klar von Fälschung geredet, in seiner eidesstattlichen Versicherung hingegen nur eingeräumt, von "Verdacht" auf Fälschung geredet zu haben. Wenn Adlkofer nicht noch eine bessere Karte im Ärmel hat, ist dies für mich eine wenig spektakuläre juristische Spitzfindigkeit, die hauptsächlich die unmittelbar Betroffenen und ihren Rechtsbeistand interessiert. Polemikerin Wilke musste den dürren Fakt zwangsläufig um "Meineid" und nette Strafdetails anreichern, um überhaupt bei anderen (mir) Interesse zu wecken. Unwichtiges künstlich wichtig machen ist eine Kernaufgabe organisierter Mobilfunkgegner.
Franz Adlkofer ist zudem genau der Richtige, um sich wegen sprachlicher Unschärfen über alle Maßen aufzuregen. Ich darf dazu an die beträchtliche "sprachliche Unschärfe" des Ex-Tabaklobbyisten erinnern, die ihn 2012 beim öffentlichen Zitieren eines US-Richters befallen hatte. Niemand ist damals gegen ihn vor Gericht gezogen. Vielmehr wurde ihm seine grobe Zitatverfälschung lediglich um die Ohren gehauen und er nutzte die Chance, reumütig durchs www zu robben und seine Verfehlung hier und da ungeschehen zu machen.
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Der tiefe Fall der Dipl.-Biol. Isabel Wilke
KlaKla, Sonntag, 12.03.2017, 16:22 (vor 2841 Tagen) @ H. Lamarr
Hätte die Wilke ein ernsthaftes Interesse an der Wahrheit, hätte sie einen Anruf bei A. Lerchl getätigt. Selbst wenn Lerchl nur gesagt hätte, kein Kommentar, wäre wenigsten das Bemühen um Seriosität erkennbar.
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Meine Meinungsäußerung
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Der tiefe Fall der Dipl.-Biol. Isabel Wilke
H. Lamarr , München, Montag, 13.03.2017, 17:59 (vor 2840 Tagen) @ KlaKla
Hätte die Wilke ein ernsthaftes Interesse an der Wahrheit, hätte sie einen Anruf bei A. Lerchl getätigt.
Wie kommst du den da drauf? Eher friert die Hölle ein, bevor Frau Wilke bei Herrn Lerchl recherchiert.
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Adlkofer vs. IZgMF: Verhandlung in Berlin
H. Lamarr , München, Freitag, 14.04.2017, 22:17 (vor 2808 Tagen) @ H. Lamarr
**************** Der weitere Text dieses Postings wurde nach Beschluss des Landgerichts Berlin vom 3.8.2017 am 14.08.2017 gelöscht ********************
Franz Adlkofer sieht in meiner geplanten Veröffentlichung eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und will die Veröffentlichung deshalb verhindern. Ich hingegen meine gute Gründe zu haben, die Öffentlichkeit über bemerkenswerte Tatsachen der (ersten) gerichtlichen Auseinandersetzung IZgMF vs. Adlkofer aus dem Jahr 2009/2010 zu informieren. Am 25. April wird der Zwist am Landgericht Berlin verhandelt.
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Adlkofer vs. IZgMF – 2:0 für Adlkofer
H. Lamarr , München, Donnerstag, 27.04.2017, 15:57 (vor 2795 Tagen) @ H. Lamarr
In der mündlichen Verhandlung vom 25. April sah das Gericht in meiner Ankündigung, über eine erfolglose Strafanzeige berichten zu wollen, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers. Dabei folgte das Gericht nicht durchgängig dem Vortrag der Klägerseite, sondern zeigte eine Rechtsauffassung, die sich im wesentlichen auf drei Aspekte stützt:
- Entscheidend war: Zwischen Abgabe der Strafanzeige im November 2012 und meiner Ankündigung im September 2017 ist zu viel Zeit verstrichen, sodass der zeitliche Zusammenhang verloren ging, der eine Berichterstattung hätte rechtfertigen können. Dabei hatte ich meine Ankündigung vom September 2017 noch unter der Maßgabe gesehen, dass Adlkofers fortgeschrittenes Alter ein noch längeres Warten nicht zulässt. Eine posthume Veröffentlichung wollte ich auf jeden Fall vermeiden.
- Ganz allgemein sieht das Gericht keine Rechtfertigung über eine Strafanzeigen zu berichten, wenn es sich nicht um ein für die Allgemeinheit relevantes Ereignis handelt. Vor allem dann nicht, wenn das Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft ohne weitere Ermittlungen eingestellt wurde. Diese Rechtsauffassung findet sich aus Sicht meines Anwalts allerdings nicht unbedingt bei anderen Gerichten wieder.
- Zu meinem Nachteil geriet auch, dass ich in meiner kurzen Ankündigung nicht weiter begründete, warum ich Adlkofer angezeigt habe. Leser hatten daher keine Möglichkeit, sich anhand vorgetragener Fakten eine eigene Meinung zu dem Vorgang zu bilden.
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Sogar "Nazischlampe" ist erlaubt ...
H. Lamarr , München, Donnerstag, 18.05.2017, 18:05 (vor 2774 Tagen) @ H. Lamarr
Noch bevor es zu der Verhandlung kam, hat die Richterin dem Anwalt Lerchls signalisiert, Adlkofer habe mit seinen beleidigenden Äußerungen die Grenze zur Schmähkritik knapp unterschritten. Da die Richterin zudem zu verstehen gab, sie werde deshalb dem Antrag auf einstweilige Verfügung wohl nicht stattgeben, zog Lerchl seinen Antrag unmittelbar vor dem Verhandlungstermin zurück.
Alice Weidel ist mit einer einstweiligen Verfügung gescheitert. Die AfD-Spitzenkandidatin war wegen des Begriffs "Nazischlampe" gegen die Satiresendung "extra 3" vorgegangen. Doch als Satire sei dies von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Landgericht Hamburg.
Ist es dann von der Meinungsfreiheit ebenfalls gedeckt, wenn ich Franz Adlkofer einen Lügner nenne? Nein, nicht nötig meine ich, denn ich äußere damit keine Meinung, sondern eine belegte Tatsache.
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Meinungsfreiheit
Lerchl wurde 2017 mutmaßlich Opfer einer Intrige
H. Lamarr , München, Samstag, 29.05.2021, 23:39 (vor 1302 Tagen) @ Alexander Lerchl
Professor Franz Adlkofer hat in einem Interview mit Jens Wernicke (KenFM) Dinge über mich behauptet, die nicht stimmen bzw. mich zum wiederholten Male als Büttel der Mobilfunkindustrie erscheinen lassen.
Franz Adlkofer lederte Ende 2016 in dem oben zitierten Interview so krass über Alexander Lerchl ab, dass der sich notgedrungen juristisch zur Wehr setzen musste – und überraschend unterlag. Doch womöglich wurde Lerchl gezielt provoziert und seine Niederlage am Bremer Landgericht stand schon fest, noch bevor sein Anwalt Anfang 2017 dort einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Adlkofer einreichte. Anlass für diese prickelnde Vermutung ist eine bislang übersehene Widersprüchlichkeit in dem Interview, die bei mir einen Dominoeffekt auslöste.
Hier zunächst die vermeintlich belanglose Widersprüchlichkeit, die Adlkofer in dem angeblichen Interview durch Wernicke unterlaufen ist.
Auszug aus dem Interview:
Wernicke: Herr Adlkofer, Sie sind einer der renommiertesten Kritiker der inzwischen gigantischen Mobilfunkindustrie, die, schenkt man den Darstellungen des Films „Das Strahlungskartell“ glauben, alles dafür tut, um „geschäftsschädigende Kritik“ an ihrem Wirken zu unterdrücken und mundtot zu machen. Worüber sprechen wir hier? Was ist das Problem an Mobilfunk sowie am „Strahlungskartell“?
Adlkofer: Auch wenn ich in diesem vorkomme, habe ich ihn, da er gerade erst auf DVD erschienen ist, selbst leider noch nicht sehen können. [...]
Soso, er hat also den Film "Das Strahlenkartell" leider noch nicht sehen können. Nun, das macht nichts, denn schon die Vorschau auf dieses Machwerk deutet auf einen unsäglichen Hetzfilm hin.
Doch dann, ein paar märchenhafte Absätze später ...
Adlkofer: [...] Weniger überzeugend erscheint mir aktuell die Beweislage für die vielen anderen Erkrankungen, auf die im Film „Das Strahlenkartell“ hingewiesen wird. [...]
Na sowas. Jetzt hat er den Film also doch gesehen!
Leidet der alte Herr womöglich an Alzheimer?
Nein, wahrscheinlich nicht. Der krasse Widerspruch deutet meiner Erfahrung nach auf etwas ganz anderes hin. Was Wernicke und Adlkofer da abliefern ist kein echtes Interview, bei dem sich die Teilnehmer gegenüber sitzen oder telefonieren und Fragen stellen oder Antworten geben. Was uns hier von KenFM als Interview verkauft wird (Wernicke bedankt sich am Ende für das Gespräch) war kein Gespräch, sondern ein Ferninterview. Wernicke schickte Adlkofer einen Fragenkatalog, den dieser in aller Ruhe über mehrere Tagen hinweg abarbeitete und sich seine Antworten reiflich überlegen konnte. Und zwischendurch schaute sich der Ex-Tabaklobbyist wohl den Film an, den er anfangs vorgab, nicht gesehen zu haben. Wahrscheinlich hat Adlkofer wegen seiner beleidigenden Bemerkungen über Lerchl sogar seinen Anwalt drüberlesen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen, wegen Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Bremer Professors nicht in die Mühlen der Justiz zu geraten. Zeit genug dafür hatte er.
Dafür, dass es sich bei dem Interview in Wahrheit um einen beantworteten Fragenkatalog handelt, gibt es noch andere typische Indizien, auf die ich jedoch nicht weiter eingehen möchte.
Wenn es so war, wie zuvor beschrieben, ist es unglaublich infam. Adlkofer stellte Lerchl möglicherweise mit Wernicke als Helfer eine Falle, und dieser tappte arglos hinein. Denn Lerchl wehrte sich tatsächlich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Adlkofers Beleidigungen, zog jedoch den Antrag auf Anraten des Gerichts noch vor der Verhandlung zurück. Weil, wie es damals hieß, Adlkofer ganz knapp unter dem Grad an Beleidigungen blieb, ab dem er sich vor Gericht hätte verantworten müssen. Was Wunder, wenn die Beleidigungen zuvor anwaltlich auf knappe Grenzwertunterschreitung getrimmt wurden.
Für meine Vermutung einer raffiniert gestellten Falle spricht die Siegessicherheit, mit der Adlkofer die Unterlassungsaufforderung von Lerchls Anwalt zurückwies. Eigenem Bekunden zufolge will Adlkofer dem Anwalt seinerzeit geantwortet haben: "Ich begrüße es, wenn Ihr Mandant seine angeblichen Ansprüche gerichtlich geltend macht. Dies verschafft mir die Möglichkeit, den Menschen in Deutschland öffentlichkeitswirksam den Charakter des Mannes aufzuzeigen, den die Bundesregierung einst mit dem Schutz der Bevölkerung vor der nicht-ionisierenden Strahlung beauftragt hat. Ihrer Aufforderung auf Unterlassung werde ich folglich nicht nachkommen."
Nachdem Lerchl seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzog, war die Angelegenheit für ihn erledigt. Nicht aber für Adlkofer. Der kostete in vollen Zügen aus, dass Lerchl ihm auf den Leim ging und dokumentierte die Angelegenheit öffentlich in epischer Breite. Einen Link auf dieses Dokument verweigere ich ausnahmsweise, der Grund dafür sollte offensichtlich sein.
Aus meiner Sicht passt alles zusammen: Adlkofers Erfahrung als Ex-Tabaklobbyist im Zurechtkneten von Texten und dessen endloser Grabenkrieg gegen Lerchl, die fragwürdige inzwischen vom Berliner Verfassungsschutz beäugte Plattform KenFM, ein williger Interviewer aus dem Miljö der Verschwörungsmystiker, das zur Tarnung als Interview ausgegebene Ferninterview und ein Advokat, der Adlkofer regelmäßig beisteht. Beweisen lässt sich die mutmaßliche Intrige gegen Lerchl indes nicht. Gleichwohl halte ich sie nicht für eine Verschwörungstheorie, sondern für wahrscheinlich.
Hintergrund
Weitere Zitatverfälschung von Prof. Adlkofer
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Provokation, Intrige, Trick, Ex-Tabaklobbyist, Schaden, Infam, Wernicke, KenFM, Sittenbild, einstweilige Verfügung, OLG Bremen