Warnke vs. Lerchl (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 13.11.2015, 20:17 (vor 3327 Tagen)

In der deutschsprachigen Anti-Mobilfunk-Szene ist eine Siegesmeldung der sogenannten Kompetenzinitiative und des Elektrosmog-Report in Umlauf, verbreitet von "Hesse":

Ein weiterer Prozess, an dem Prof. Alexander Lerchl von der Jacobs University in Bremen beteiligt war, ist eher ungünstig für ihn ausgegangen, wie andere gerichtliche Auseinandersetzungen auch (s. ElektrosmogReport 4/2015) ... Verhandelt wurde jetzt ... der Vorwurf von Prof. Lerchl, Dr. Ulrich Warnke ... hätte in großem Umfang Plagiate vorgenommen. Dr. Warnke reichte deshalb Klage ein und verlangte, dass die Verbreitung dieser Vorwürfe untersagt wird. Um es kurz zu machen: Die Klage hatte Erfolg…

Im Original (z.B. hier) ist die Meldung länger, jedoch so wirr, dass ich von einer Übernahme des Textes absehe, zumal ein dort gesetzter weiterführender Link auf den Elektrosmog-Report blödsinnig ist, denn am Linkziel gibt es keinerlei weiterführende Informationen. Wirre Formulierungen können ein Anzeichen dafür sein, dass das Urteil nicht ganz so erfolgreich ausgefallen ist, wie es dargestellt wird. Argwohn weckt auch, dass die Streitgegner von Lerchl (oder des IZgMF) sich ansonsten immer beeilt haben, ein für sie günstiges Urteil im Volltext ins www einzustellen, was diesmal nicht der Fall ist. Da das IZgMF keine Informationen über die Auseinandersetzung Warnke vs. Lerchl vorliegen hat und ich den Verlautbarungen organisierter Mobilfunkgegner grundsätzlich nicht traue, habe ich bei Prof. Lerchl angefragt, ob die Siegesmeldung den Tatsachen entspricht.

Hintergrund
Das massive Plagiat der Herren Warnke und Hensinger

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Klage, Oxidativer-Stress, Burnout, Ko-Ini, Prozess, Plagiat

Warnke vs. Lerchl

H. Lamarr @, München, Samstag, 14.11.2015, 22:18 (vor 3326 Tagen) @ H. Lamarr

Wirre Formulierungen können ein Anzeichen dafür sein, dass das Urteil nicht ganz so erfolgreich ausgefallen ist, wie es dargestellt wird. Argwohn weckt auch, dass die Streitgegner von Lerchl (oder des IZgMF) sich ansonsten immer beeilt haben, ein für sie günstiges Urteil im Volltext ins www einzustellen, was diesmal nicht der Fall ist.

Inzwischen hatte ich Gelegenheit, das Urteil zu lesen. Ich darf daher feststellen: Mein Verdacht hat sich unerwartet deutlich bestätigt, der süße "Erfolg" des Herrn Warnke hat auch eine saure Kehrseite. Und jetzt wundert es mich auch nicht mehr, dass die sogenannte Kompetenzinitiative, sonst mit der Publikation von für sie "günstigen" Urteilen immer recht fix, diesmal diskret darauf verzichtet hat und stattdessen den Elektrosmog-Report vom 5. November 2015 als williges Sprachrohr für Verlautbarungen benutzt. Herr Warnke dürfte über eine Veröffentlichung des ungekürzten Originaltextes nämlich nicht sonderlich amused sein.

Wird die "Kompetenzinitiative" das Urteil vielleicht doch noch schnell ins Netz stellen, bevor andere es tun?

Schaunmermal, mein Bauch sagt mir: Spatenpauli, diese Geschichte ist noch nicht zuende erzählt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Das Institut für Technische Biologie & Bionik

Robert, Sonntag, 15.11.2015, 15:49 (vor 3326 Tagen) @ H. Lamarr

Der Herr Warnke möchte nicht, dass Unwahres über ihn berichtetet wird. Das ist legitim.
Weil ich auch nicht möchte, dass Unwahres über ihn zu finden ist, habe ich eine Frage:


Hallo Herr Warnke,

da Sie offenbar hier mitlesen, möchte ich Ihnen eine Frage stellen, die mich schon lange umtreibt.
Auf Seite 2 Ihres “Forschungsberichts” vom Januar 2013 schreiben Sie zu Ihrer Qualifikation: “Er leitet das Institut für Technische Biologie & Bionik”.

Nun haben Institute mit denen ich arbeite (zB http://www.fkf.mpg.de/de ) oder wo ich seinerzeit meine Diplomarbeit gemacht habe ( http://www.wsi.tum.de/ ) eine Homepage. Darauf findet man was über die Angestellten des Instituts, Forschungsschwerpunkte, Veröffentlichungen. Also alles, was einen geordneten wissenschaftlichen Betrieb ausmacht. Standard im Jahre 2015 und auch schon 2013. Eine Selbstverständlichkeit heutzutage.
Zu dem von Ihnen geleiteten Institut aber finde ich NICHTS. Keine Homepage, keine Veröffentlichungen. Das ist ungewöhnlich.

Wir hatten früher schon mal Schwierigkeiten, Näheres zu Ihrem Institut herauszufinden.:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&id=52296Lilith


Mir würden schon zwei Links reichen, aus denen hervorgeht, dass das “Institut für Technische Biologie & Bionik” unter diesem Namen an einer bestimmten Adresse existiert oder existierte und dass Sie der Leiter des Instituts sind oder 2013 noch waren.

Schöne Grüsse

Robert


"Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. "

--
Niemand ist unnütz.
Man kann zumindest noch als schlechtes Beispiel dienen.

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, Warnke, Saarbrücken, Saarland, Institut, Bionik

Das Institut für Technische Biologie & Bionik

Alexander Lerchl @, Sonntag, 15.11.2015, 18:50 (vor 3325 Tagen) @ Robert

Mir würden schon zwei Links reichen, aus denen hervorgeht, dass das “Institut für Technische Biologie & Bionik” unter diesem Namen an einer bestimmten Adresse existiert oder existierte und dass Sie der Leiter des Instituts sind oder 2013 noch waren.

Schöne Grüsse

Robert

"Bei der Verwendung des Begriffs "Institut" entsteht nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Eindruck, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung. "

Auch Psiram weiß davon nichts ;-)

Aber sein Anwalt :-)

Und dort findet sich wiederum ein Hinweis auf BionMed ...

Also alles etwas verworren. Um es mal so ganz wertfrei auszudrücken ...

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

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Bionmed, Saarbrücken, Gaudlitz

Das Institut für Technische Biologie & Bionik

Robert, Sonntag, 15.11.2015, 20:25 (vor 3325 Tagen) @ Alexander Lerchl

Auch Psiram weiß davon nichts ;-)

Aber sein Anwalt :-)

Und dort findet sich wiederum ein Hinweis auf BionMed ...

Also alles etwas verworren. Um es mal so ganz wertfrei auszudrücken ...

Jetzt mal langsam, das wird mir zu kompliziert.

Er schreibt, er sei Leiter des Instituts für Technische Biologie und Bionik.
Hab ich mir abgespeichert.

Dann gibt es ein Internationales Bionik-Zentrum, Stiftung für Bionik. Da sitzt er im Kuratorium. Er ist aber nicht der Vorstand, was ich für sowas wie einen "Leiter" halten würde.

Und auf der Seite vom Anwalt nennt er als seine Adresse das Bionik-Institut c/o Internationales Bionikzentrum.

Das ist doch nur noch grotesk. Weiss der nicht, wie sein Laden heisst??
Ich würde halt das angeben, was auf meiner Visitenkarte steht.

Aber nach wie vor:
Am meisten interessiert mich, welche WISSENSCHAFTLICHE Leistung das oben erwähnte Institut für Technische Biologie und Bionik erbringt. Beiträge auf Tagungen, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, etc.

Herr Warnke, jetzt sind Sie dran.

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Email von Herrn Warnke

Alexander Lerchl @, Sonntag, 15.11.2015, 21:46 (vor 3325 Tagen) @ Robert

Jetzt mal langsam, das wird mir zu kompliziert.

Er schreibt, er sei Leiter des Instituts für Technische Biologie und Bionik.
Hab ich mir abgespeichert.

Dann gibt es ein Internationales Bionik-Zentrum, Stiftung für Bionik. Da sitzt er im Kuratorium. Er ist aber nicht der Vorstand, was ich für sowas wie einen "Leiter" halten würde.

Und auf der Seite vom Anwalt nennt er als seine Adresse das Bionik-Institut c/o Internationales Bionikzentrum.

Das ist doch nur noch grotesk. Weiss der nicht, wie sein Laden heisst??
Ich würde halt das angeben, was auf meiner Visitenkarte steht.

Herrn Warnke hat mir im August mal eine Email geschickt. Die Email-Adresse enthielt "bionik" und "institut" und "@t-online.de" :waving:

Ansonsten firmiert der ehemalige Mitarbeiter der Universität des Saarlandes noch unter "Bionik-Institut, Saarbrücken, warnke@mx.uni-saarland.de".
Zu finden hier. Da hielt er einen Vortrag mit dem Titel "Die Aktivierung des „Auge des Horus“ – Quantenphiosophie unseres Jenseits-Moduls".
Besagte Email kam übrigens am Tag nach seinem Vortrag ...
:clap:

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Saarbrücken, Quantenphysik, Bionik-Zentrum

Internationales Bionik-Zentrum Stiftung für Bionik

KlaKla, Dienstag, 17.11.2015, 09:46 (vor 3324 Tagen) @ Robert

Dann gibt es ein Internationales Bionik-Zentrum, Stiftung für Bionik. Da sitzt er im Kuratorium. Er ist aber nicht der Vorstand, was ich für sowas wie einen "Leiter" halten würde.

Und auf der Seite vom Anwalt nennt er als seine Adresse das Bionik-Institut c/o Internationales Bionikzentrum.

Internationales Bionik-Zentrum, darunter verstehe ich die Stiftung mit Sitz in München, Ledererstraße 17 und Saarbrücken, Science Park II der Universität des Saarlandes Gebäude D1 2. Gleiche Anschrift der Firma Bionmed mit Geschäftsführer Thomas Warnke.

Eine Stiftung sammelt soweit ich das verstehe Geld für Projekte. Lukrativ wenn alles aus einer Hand kommt. In der Szene der Mobilfunkgegner ist mVn bekannt, dass man unterschiedliche Vereine gründet immer mit den gleichen Personen und dann wird kräftig bestätigt und gelobhudelt. Unterm Strich, viele Vereinsnamen mit immer den gleichen Akteuren auf der Suche nach Geldgebern.

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Warnke, Spendenaufruf, Saarbrücken, Bionik-Zentrum

Internationales Bionik-Zentrum Stiftung für Bionik

KlaKla, Dienstag, 17.11.2015, 16:15 (vor 3324 Tagen) @ KlaKla

Dann gibt es ein Internationales Bionik-Zentrum, Stiftung für Bionik. Da sitzt er im Kuratorium. Er ist aber nicht der Vorstand, was ich für sowas wie einen "Leiter" halten würde.

Und auf der Seite vom Anwalt nennt er als seine Adresse das Bionik-Institut c/o Internationales Bionikzentrum.

Das Internationale Bionik Zentrum (IBZ) wurde als Stiftung für Bionik im Juni 2006 in München gegründet. Die Stiftung ist beim Amtsgericht München ins Vereinsregister eingetragen und unter dem AZ HRB 158.550 als gemeinnützig anerkannt. Stifterin ist die Bionik Media. Das Stiftungsvermögen beträgt 50.000 €.

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Ein erstes Buch liegt unter dem Titel "Faszination Bionik" bereits vor. In Zusammenarbeit mit der Stiftung wurden bereits mehrere Fernsehsendungen unter dem Titel "Die große Show der Naturwunder" produziert.

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Meine Meinungsäußerung

Der Traum von einem Bionik-Zentrum in Blaufelden

KlaKla, Mittwoch, 18.11.2015, 12:48 (vor 3323 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 18.11.2015, 13:09

Finanzielle Schieflage: Initiatorin des Vorhabens in Wittenweiler ist zahlungsunfähig

Der Traum von einem Bionik-Zentrum in Wittenweiler ist womöglich geplatzt: Das Projekt leidet unter finanziellen Turbulenzen - und bei der Initiatorin Bärbel Hermann stapeln sich offene Rechnungen. ...
Bärbel Hermann gehen mittlerweile zwar nicht die Ideen, dafür aber offenbar die notwendigen Gelder für ihr ehrgeiziges Vorhaben aus: Nach HT-Informationen ist die Initiatorin des Projekts, die bundesweit rund "1000 Förderer" für ihre Pläne gewonnen haben will, derzeit zahlungsunfähig.

Die massive finanzielle Schieflage bekamen auch zehn hochkarätige Referenten zu spüren, die für eine überaus spärlich besuchte Bionik-Tagung am 21. und 22. November 2014 in Blaufelden gebucht worden waren - unter ihnen der renommierte Autor und Vortragsredner Hermann Scherer und die prominente SWR-Moderatorin Kristin Haub.

Offenbarungseid geleistet

Bis heute hat Bärbel Hermann die durchaus ansehnlichen Honorare für diese Tagung allesamt nicht beglichen - trotz Mahn- und Inkassoverfahren. Eine Referentin erwägt zudem eine Strafanzeige wegen Betrugs: Ihr Rechtsanwalt Daniel Gill aus Köln hat herausgefunden, dass Bärbel Hermann keine zwei Wochen vor der besagten Tagung einen Offenbarungseid leisten musste, den mindestens 14 Gläubiger beantragt hatten. Weiter ...

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Meine Meinungsäußerung

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Spenden, Strafanzeige, Bionik-Zentrum

Gesellschaft für Technische Biologie & Bionik (GTBB)

KlaKla, Montag, 16.11.2015, 08:02 (vor 3325 Tagen) @ Robert
bearbeitet von KlaKla, Montag, 16.11.2015, 08:24

Und da gibt es noch die Gesellschaft für Technische Biologie und Bionik e.V. Da ist er lt. KO-Ini sogar Vorstandsmitglied. Eine Verbindung zur GTBB gab es mal, siehe hier. Aber auf deren Webseite ( www.gtbb.org/ ) findet man keinen Eintrag über ein Vorstandsmitglied Dr. U. Warnke.

Ergänzung: Dann gibt es noch das Institut Physiologieforum Diagnose- und Meßtechnik e.V. es ist eine als e.V. in Deutschland registrierte Unternehmung mit der Register-Nr. VR 3564 Saarbrücken. Die Firma hat ihren Hauptsitz in Saarbrücken (Deutschland). Und der Verein "Public Health Institut für Gesundheitswissenschaft e.V." (Hese-Project), dessen zweiter Vorsitzender Ulrich Warnke war oder ist.

[Admin: Fehlerhaften Link zu "KO-Ini" berichtigt, 16.11.2015, 12:44 Uhr]

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Meine Meinungsäußerung

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Psiram, Filz, Warnke, Rentner, Blendwerk, Ko-Ini, Saarbrücken, Kommerz, Bionik, Vereine, Vorstandsmitglied

Gesellschaft für Technische Biologie & Bionik (GTBB)

H. Lamarr @, München, Montag, 16.11.2015, 13:13 (vor 3325 Tagen) @ KlaKla

Aber auf deren Webseite ( www.gtbb.org/ ) findet man keinen Eintrag über ein Vorstandsmitglied Dr. U. Warnke.

Stimmt, allerdings nennt die Seite nur die 1. Vorsitzende, den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister/Schriftführer - und dies unverändert seit 2005. Da könnte es noch Ungenannte geben.

Die Spuren, die Herr Warnke auf der Website der GTBB hinterlassen hat, sind nicht häufig, genauer gesagt sind es nur sechs und die jüngste ist auch schon zehn Jahre alt. Irgendwie ist das alles schon ziemlich staubig.

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Warnke vs. Lerchl

KlaKla, Samstag, 02.01.2016, 10:19 (vor 3278 Tagen) @ H. Lamarr

Dazu verbreitet die KO-Ini aktuell folgendes:

... Das Urteil wurde am 28.08.2015 verkündet: „Der Beklagte wird verurteilt, es für jeden Fall der Zuwiderhandlung bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, zu behaupten, zu verbreiten oder zu behaupten oder verbreiten zu lassen, gleich Verbreitungsform und gleich ob wörtlich oder sinngemäß, dass sich der Kläger des Plagiats - im Sinne des Diebstahl geistigen Eigentums - schuldig gemacht habe, so wie geschehen in seinem Beitrag im „Elektrosmog-Forum des IZgMF" vom 31.01.2013: „Das massive Plagiat der Herren Warnke und Hensinger" „Das nennt man Plagiat, in diesem Fall ein besonders dreistes (...)" „Peinlich hoch drei. Für die Herren Warnke und Hensinger aber vor allem für die Kompetenzinitiative, die dieses Plagiat herauszugeben hat.

Im Urteil steht dazu: „In diesem Fall ist entscheidend, ob sich der Kern des gesamten Berichts in einem falschen Licht darstellt (Palandt/Sprau a.a.O. § 824 Rn. 7). Dies ist hier der Fall.“
In der Begründung wird dargelegt, wann eine Äußerung eine „unwahre Tatsachenbehauptung ist. Da heißt es: „Bei Anwendung dieser Grundsätze handelt es sich bei der Äußerung des Beklagten um eine unwahre Tatsachenbehauptung (S. 10). … Der Beklagte hat insoweit eine unwahre Tatsachenbehauptung geäußert.“ (S. 12 unten).

2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Veröffentlichung der unter 1) angegriffenen Äußerungen entstehen wird oder bereits entstanden ist.

Weiter stellt das Gericht fest: Die Wiederholungsgefahr ist gegeben. Dabei spricht die tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr, wenn der in Anspruch Genommene bereits rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen hat. Dies war hier der Fall. Der Beklagte hat die Wiederholungsgefahr nicht widerlegt. Insbesondere ist eine Wiederholungsgefahr auch nicht etwa dadurch entfallen, dass der Beklagte sich im Parallelverfahren vor dem Landgericht Stuttgart vergleichsweise verpflichtete, die Äußerung zu löschen und der Verpflichtung aus dem Vergleich nachgekommen sein will. Zum einen handelt es sich um eine Verpflichtung aus einem Verfahren, an dem der Kläger nicht beteiligt war und die gegenüber dem Kläger nicht verpflichtend ist. Die Wiederholungsgefahr ergibt sich im Übrigen auch daraus, dass der Beklagte gerade weiter behauptet, dass es sich bei den Äußerungen des Klägers um ein Plagiat handele. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat der Beklagte nicht abgegeben.“ (S. 14)

Im Urteil wird Bezug genommen auf das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart, wo ein Verfahren in derselben Sache mit dem zweiten Autor, Peter Hensinger, verhandelt worden war und das Gericht im Juni 2014 entschied, dass Prof. Lerchl die Vorwürfe zurücknehmen muss (s. auch ElektrosmogReport 4/2015).

Vom Landgericht Saarbrücken wird ein Widerruf der Äußerungen von Prof. Lerchl gefordert und Dr. Warnke eine noch zu beziffernde Entschädigung zugebilligt.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Widerspruch wurde seitens des Prof. Lerchl in der üblichen rechtsverbindlichen Frist nicht eingelegt. Der Vollständigkeit halber und zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass Prof. Lerchl vom Landgericht Hamburg verurteilt wurde, den Vorwurf der Fälschung von Forschungsergebnissen zu unterlassen, die angeblich an der Medizinischen Universität Wien vorgekommen seien und die er jahrelang verbreitete. Das betraf einen Teil der REFLEX-Studie, die 2004 abgeschlossen und von Prof. Adlkofer koordiniert worden war.

Quelle: Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 4 O 460/13

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Klage, Warnke, Elektrosmog-Report, Aktenzeichen, Adlkofer, Unterlassungserklärung, Lerchl, Klageverfahren

Warnke vs. Lerchl - auf KOI-Hompage nur drittklassig

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.01.2016, 17:06 (vor 3278 Tagen) @ KlaKla

Dazu verbreitet die KO-Ini aktuell folgendes ...

Nanuchen, was ist das denn?

Die sogenannte Kompetenzinitiative (KO-Ini) stellt ihre erste Meldung im Jahr 2016 nicht an den Anfang ihrer Homepage, wo sie sonst die jüngste Meldung zu Besten gibt, sondern ans Ende der Seite (siehe Screenshot).

[image]

Schon die nächste "neue" Meldung wird daher die Meldung über den Streit Warnke vs. Lerchl von der Homepage verdrängen. Was könnte den Webmaster der Seite (Uwe Dinger?) dazu gebracht haben, der Meldung über den Streit einen so schlechten Platz zu geben? Ein Indiz dafür ist an dem Umstand zu erkennen, dass die KO-Ini auch diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen lässt, den lieben Mitstreitern den Volltext des Urteils öffentlich als PDF anzubieten. In anderen "erfolgreichen" gerichtlichen Auseinandersetzungen war die KO-Ini immer vorne dran, die Urteile zu publizieren.

Dass sich der Verein diesmal darum herum drückt hat einen guten Grund: Der angebliche Erfolg ist nämlich keiner. Er wird von dem namenlosen Schreiber der KO-Ini nur an den Haaren herbei gezogen. Das kennen wir von den Lautsprechern der Anti-Mobilfunk-Szene seit langem, im Schönreden von Pleiten sind sie sehr bemüht. Doch diesmal geht die Rechnung nicht auf. Da mir der Wortlaut des Urteils vorliegt, werde ich mir den Volltext der KO-Ini genau ansehen und mit dem Urteil vergleichen. Das Ergebnis werde ich selbstverständlich nicht für mich behalten.

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Abschreib-Jakob kolportiert 1:1 aus Elektrosmog-Report

H. Lamarr @, München, Montag, 04.01.2016, 22:16 (vor 3275 Tagen) @ KlaKla

Einige Mobilfunkgegner, wie Hans-U. Jakob, sind so niederträchtig, dass sich andere für sie schämen. Den scheidenden Gigaherz-Präsident nimmt zwar, wie mir in der Schweiz versichert wurde, niemand ernst, doch selbst jemand wie Herr Jakob hat eine Wirkung größer Null.

Der greise Ex-Elektriker hat sich an der Wade von Prof. Lerchl verbissen und nutzt jede Gelegenheit, dem Bremer Professor eins auszuwischen. Selbst dann, wenn das Pulver feucht und der Lauf der Büchse nach hinten gerichtet ist wie im Fall der jüngsten "Erfolgsmeldung" im Streit Warnke vs. Lerchl, die Jakob 1:1 aus der November-Ausgabe des Baubiologen-Newsletters "Elektrosmog-Report" heraus kopiert hat. Was an dieser "Erfolgsmeldung" faul ist, darauf werde ich später noch ausführlich zu sprechen kommen.

Hintergrund
Herr Jakob ist gegenüber Prof. Lerchl nachtragend, weil dieser ihm zwei empfindliche Niederlagen beibrachte.

So denunzierte Herr Jakob 2010 heimlich den Bremer Professor bei der Universitätsleitung und beim Bürgermeister von Bremen. Ohne jeden Erfolg. Im Gegenzug publizierte Prof. Lerchl den Brief des Denunzianten (PDF, 3 Seiten) und gab ihn damit der Lächerlichkeit und der Missachtung preis.

Drei Jahre später pöbelte der greise Ex-Elektriker wieder einmal gegen den Professor bis dem es zu viel wurde. Er beschwerte sich beim Webhoster der Jakob-Website, der erstaunlicherweise nicht in der Schweiz saß, sondern in Nürnberg. Die Beschwerde hatte durchschlagenden Erfolg. Herr Jakob wienerte noch schnell an seiner jüngsten Pöbelei herum, doch es war zu spät. Achtkantig warf ihn der deutsche Hoster hinaus, so schnell, dass Gigaherz im Juli 2013 kurzzeitig vom Netz war, ehe es Jakob gelang, einen neuen Hoster zu finden, diesmal in der Schweiz. Auch diese Niederlage traf den geltungssüchtigen Gigaherz-Präsidenten am Nerv.

Wer so öffentlich bis auf die Knochen blamiert wird hegt, das kann jeder verstehen, Rachegelüste. Herr Jakob fröhnt diesen dummerweise selbst dann, wenn er sich damit abermals lächerlich macht.

Einst wisperte Herr Jakob, schon damals betagt: "Die Geschichte wird mir recht geben". Ich fürchte eher, die Geschichte wird die unbelehrbare Drama-Queen aus Schwarzenburg mit tränennassen Augen sehen, Tränen der Trauer werden nicht dabei sein.

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Copy-Paste, Narrenhaus, Verleumdung, Kolportage, Drama-Queen

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