Vorsicht Desinformation: trau' keinem Mobilfunkgegner blind (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.07.2015, 21:52 (vor 3424 Tagen)

Eigentlich möchte man es nicht für möglich halten, doch wenn organisierte Mobilfunkgegner etwas behaupten, dann ist dies meiner Erfahrung nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit teilweise oder gänzlich falsch. Einem organisierten Mobilfunkgegner etwas blind zu glauben ist daher gelinde gesagt leichtsinnig. Meine Behauptung wird im Forum mit x Beispielen belegt. Wer nicht suchen möchte, mag sich von folgendem neuen Beispiel beeindrucken lassen. Es geht darin um den Versuch eines Mobilfunkgegners, die Bedeutung der gescheiterten Replikationen der Wiener/Berliner "Reflex"-Studie klein zu reden. Der Mann bedient sich dazu des Urteils im Streit Elisabeth K. vs. Lerchl. Da die gescheiterten "Reflex"-Replikation die einst so wichtige "Reflex"-Alarmstudie bis zur Bedeutungslosigkeit entwerten, ist es Ziel der Desinformation, die verloren gegangene Reputation von "Reflex" wieder herzustellen.

Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob behauptet:

Die Richter/Innen haben sich üner 6 Seiten damit befasst ob Lerchls Anschuldigungen zutreffen oder nicht. Sie sind sogar zum Schluss gekommen, dass es keine Rolle spiele, ob die Reflex-Studien bisher erfolgreich repliziert werden konnten oder nicht.

Das Urteil der Hamburger Pressekammer (PDF) sagt zur Reproduzierbarkeit von "Reflex":

Die unter Beweis eines Sachverständigen gestellte Äußerung der Beklagten im Schriftsatz vom 17.12.2014, dass naturwissenschaftliche Ergebnisse nur dann als wahr gelten würden, wenn sie reproduzierbar seien, ist eine Meinungsäußerung. Zur Richtigkeit einer Meinungsäußerung ist jedoch kein Sachverständigengutachten einzuholen. Im Übrigen stellte die Kommission für Wissenschaftliche Integrität fest, dass die fehlende Reproduzierbarkeit nicht für eine Bestätigung des Fälschungsvorwurfes reicht (vgl. Anlage K 3). Diese ist demnach offensichtlich anderer Ansicht als die Beklagten. Dieselbe Erwägung gilt für die im Schriftsatz vom 27.01.201 5 angebotenen Sachverständigenbeweise. Der Vortrag mag Indizien für eine Fälschung belegen, aber diese sind hier für die positive Feststellung zur Gewissheit des Gerichts, die Klägerin habe Daten erfunden, nicht ausreichend.

Die Kommission für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI) befand in ihrer Stellungnahme vom 23.11.2010 (PDF):

Allerdings wurden die Experimente von Diem et al. 2005 von der Arbeitsgruppe um Herrn Prof. Speit im Jahr 2006, also nach der Veröffentlichung der Daten, wiederholt. Dabei konnten die Ergebnisse der Wiener Arbeitsgruppe nicht reproduziert werden. Der Umstand, dass Speit et al. die Ergebnisse nicht reproduzieren konnten, bedeutet nicht, dass damit der Fälschungsvorwurf bestätigt wäre.

Soweit die Fakten.

Bewertung: Die Behauptung des Mobilfunkgegners, das Gericht sei zu dem Schluss gekommen es spiele keine Rolle, ob die Reflex-Studien bisher erfolgreich repliziert werden konnten oder nicht, ist falsch. Das Gericht zitiert lediglich aus dem Gutachten der OeAWI, die gescheiterte Replikation von Speit et al. (2006) bedeute keine Bestätigung des Fälschungsvorwurfs. Mehr noch: Das Gericht anerkennt, die Beklagten hätten Indizien für eine Fälschung beigebracht, diese belegten jedoch aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend, es sei die Klägerin gewesen, die Daten erfunden habe.

Damit bleibt es dabei: Das Urteil von Hamburg entlastet lediglich die Klägerin vom Fälschungsvorwurf, ein Persilschein für "Reflex", wie von organisierten Mobilfunkgegnern behauptet, ist das Urteil in keiner Weise. Im Gegenteil, die oben zitierte Passage aus dem Urteil macht deutlich, auch dem Gericht ist "Reflex" nicht ganz geheuer gewesen.

Gleichwohl enttäuschend ist die in der zitierten Passage erkennbare Kurzsichtigkeit der Pressekammer bei der Bewertung der OeAWI-Stellungnahme. Als die OeAWI 2010 zu Werke ging, gab es allein die gescheiterte Replikation von Prof. Speit aus dem Jahr 2006. Aus einer einzigen gescheiterten Replikation verbindlich abzuleiten, die Wiener/Berliner "Reflex"-Studien seien gefälscht, wäre tatsächlich unprofessionell gewesen. Doch das Gericht hätte es besser wissen können, denn nach 2006 scheiterten 2013 gleich zwei weitere Replikationsversuche (Layer et al. und Speit et al.). Zudem liegt seit Oktober 2014 die glaubwürdige Schilderung einer wissenschaftlichen Beraterin vor, die von einer von Franz Adlkofer und Hugo Rüdiger vorsorglich blockierten Replikation im Jahr 2004 berichtet. In Summe haben alle diese Ereignisse ein wesentlich höheres Gewicht als Speits 2006-er Arbeit allein. Warum das Gericht die durchwegs belastende Beweislage bezügl. Replikationen nicht vollständig zur Kenntnis genommen hat ist mir nicht bekannt. Dass das Gericht nur veraltete Kenntnisse von den Replikationsversuchen hatte, belegt die oben zitierte Textpassage nachdrücklich.

Ich danke Herrn Jakob für seinen Versuch, eine falsche Interpretation des Urteils in Umlauf zu bringen. Erst durch die Widerlegung seiner Behauptung und der damit einher gehenden Beschäftigung mit dem Urteil ist mir richtig klar geworden, wie verlogen die Behauptung ist "REFLEX-Studie juristisch bestätigt".

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Jakob, Desinformation, Täuschung, Reflex, Falschmeldung, Lüge, Laborantin, Urteil, Ueberblick, Entwerten, Faktencheck, Tricksen, Drama-Queen


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