Mobilfunk 2002: Der (absurde) Standpunkt der ödp (Allgemein)
Auszug aus einem Vortragsskript von Prof. Dr. Klaus Buchner:
III. Der Standpunkt der ödp
Trotz dieser Tatsachen kann und soll man den Mobilfunk nicht abschaffen. Aber die Grenzwerte ließen sich heute ohne große technische Schwierigkeiten auf rund ein Millionstel des jetzigen Werts senken. Die deutschen Grenzwerte sind nämlich unverhältnismäßig hoch. In Castilla de Mancha (Spanien) beträgt er z.B. 100 nW/cm² und in der Toscana nur 66 nW/cm². Und eine vom EU-Parlament eingesetzte Wissenschaftskommission kam im Jahr 2001 zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte stufenweise sogar auf 0,01 nW/cm² gesenkt werden solIten. Dass dies technisch ohne größere Probleme möglich ist, zeigen die Vorschriften der Schweiz: Dort wird nicht nur eine maximale Strahlenstärke, sondern auch eine minimale vorgeschrieben, damit überall guter Handy-Empfang möglich ist. Dieser Wert beträgt für das D-Netz 0,000 008 4 nW/cm² und für das E-Netz 0,000 033 4 nW/cm².
Würde man z.B. den Grenzwert auf Werte unter 1 nW/cm² festsetzen, dann könnte man immer noch tadellose Mobilfunk-Verbindungen bekommen. Aber man könnte nicht mehr in Autos ohne Außenantenne telefonieren (wovor das Bundesamt für Strahlenschutz ohnehin warnt). Außerdem hätte man in Tiefgaragen und großen Stahlbeton-Gebäuden Probleme. Diese lassen sich jedoch ohne großen Aufwand durch sog. "Wiederholverstärker" beseitigen.
Technisch wäre also ein ungefährlicher Mobilfunk möglich. In einigen Ländern ist man hier schon viel weiter als in Deutschland. Bei unseren Großparteien fehlt der politische Wille. Sie orientieren sich ausschließlich am wirtschaftlichen Vorteil der Mobilfunk-Betreiber. Die ödp setzt sich dafür ein, dass der von der EU-Expertenkommission vorgeschlagene Grenzwert von 0,01 nW/cm² eingeführt wird.
(Prof. Dr. Klaus Buchner, Dezember 2002)
Kommentar: Die Desinformation der Bevölkerung durch Herrn Buchner war schon damals beispiellos und die Ausführungen zeigen, der Mann hat, zumindest damals, die Technik nicht richtig verstanden.
Die Behauptung ...
Und eine vom EU-Parlament eingesetzte Wissenschaftskommission kam im Jahr 2001 zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte stufenweise sogar auf 0,01 nW/cm² gesenkt werden sollten.
... ist falsch. Die erwähnte Kommission ist keine Kommission, sondern das sogenannte STOA-Büro (Scientific Technology Options Assessment) des Europäischen Parlaments. Was das STOA-Büro für Aufgaben hat und warum es nicht das tat, was Buchner behauptet hat, hier kann man es nachlesen. Falsch ist auch der Wert von 0,01 nW/cm². Denn dies sind auf Standard-Bezugsgröße umgerechnet 0,1 µW/m². Tatsächlich wurden in dem STOA-Themenpapier des Jahres 2001 jedoch ein 1000-mal höherer Grenzwert vorgeschlagen, nämlich 100 µW/m²!
Die Behauptung ...
Würde man z.B. den Grenzwert auf Werte unter 1 nW/cm² festsetzen, dann könnte man immer noch tadellose Mobilfunk-Verbindungen bekommen.
... ist falsch. Auf Standard-Bezugsgröße umgerechnet lautet die Forderung Buchners auf einen Grenzwert unter 10 µW/m². Damit sind "tadellose Mobilfunk-Verbindungen" nur noch dann möglich, wenn zwischen Handy und Sendemast Sichtverbindung herrscht und der Abstand sehr klein ist. Im Klartext bedeutet dies entweder den Zusammenbruch aller Mobilfunknetze oder eine extreme Netzverdichtung, die jedoch paradoxerweise von der ödp ebenfalls bekämpft wird. Dies ist ein unübersehbares Indiz für den Populismus, den die Partei mit ihrer "Mobilfunkpolitik" betreibt. Die Forderung des Physikers Buchner ist physikalisch widersinnig und betriebswirtschaftlicher Unsinn. Warum es sich bei 10 µW/m² trefflich telefonieren lässt, dieser Wert aber dennoch nicht als Grenzwert taugt, dies habe ich hier mit einer Analogie versucht, einem Ex-Verwaltungsrichter verständlich zu machen. Dass auch ein Physiker solche Analogien gut gebrauchen kann, um die Linkbilanz einer Mobilfunkverbindung zu verstehen, empfinde ich als irritierend.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –