Braun v. Gladiß: kritisch nur auf einem Auge (Elektrosensibilität)
Brief eines überzeugten Mobilfunkgegners und Nutznießers der Mobilfunkdebatte an eine Kollegin, die einem unter Körperhalluzinationen leidenden Mann (überzeugter Elektrosensibler) die Diagnose Schizophrenie (ICD F20.0) stellte.
Der Herr Doktor macht es sich sehr leicht, er verhört kritisch seine Kollegin, die einem seiner Patienten die Diagose F20.0 stellte, ist selber aber völlig unkritisch, was den Patienten und dessen Schilderungen angeht. Und letztlich ist der Doktor gescheitert. Er musste seinen Patienten nach vielen Jahren der Behandlung dann doch einer Fachfrau überweisen. Hätte er mMn gleich machen sollen, statt selbst herumzulaborieren, die Chancen auf Hilfe sind mMn für EHS bei einem Psychodoc wesentlich höher als bei Allgemeinärzten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Braun v. Gladiß: Elektrosensibilität ist keine Schizophrenie -
H. Lamarr,
20.01.2013, 03:12
- Braun v. Gladiß: kritisch nur auf einem Auge -
H. Lamarr,
23.01.2013, 11:04
- Unseriös: Brief an einen Kollegen ins Internet stellen - KlaKla, 23.01.2013, 17:11
- Braun v. Gladiß: Elektrosensibilität ist keine Schizophrenie - Kuddel, 23.01.2013, 20:29
- Braun v. Gladiß: kritisch nur auf einem Auge -
H. Lamarr,
23.01.2013, 11:04