Bürgermeister schließt Mast in Durlangen nicht aus (Allgemein)
"... Die Konsequenz ist das, was die Planer 'Nullvariante' nennen - auf der Gemarkung dieser Gemeinde jedenfalls würde es also keinen Sendemast geben."
Auszug aus der Rems-Zeitung vom 18. Februar:
Bürgermeister Gerstlauer brach wegen des Urteils gestern keineswegs in Jubel aus, sondern relativierte die Bedeutung des Gerichtsbeschlusses. „Dies ist für uns ein Etappen-Sieg. Wir haben Zeit gewonnen – mehr nicht!“. Denn die Gegenseite hat immer noch die Möglichkeit, gegen das aktuelle Urteil in die Revision zu gehen. Dann würde sich – in dritter Instanz – das Bundesverwaltungsgericht mit der Durlanger Angelegenheit befassen.
„Gegenstand des seit 2006 laufenden Verfahrens ist ja nicht etwa das Thema, ob Mobilfunk der Gesundheit schadet oder nicht, sondern die rein verwaltungsrechtliche Frage, welche Kriterien bei der Standortsuche erfüllt sein müssen, um die Bedingungen für eine Privilegierung zu erfüllen.“ Deshalb bedeute das jetzige Urteil auch keineswegs, dass in Durlangen nun keine Sendeanlage für Mobilfunk installiert werden darf. Es könne, so Gerstlauer, jederzeit ein anderer Bauantrag kommen, so dass erneut ein Genehmigungsverfahren beginne.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Bauplanungsrecht: Mast im Außenbereich kann unzulässig sein -
Gast,
23.02.2012, 12:41
- Betreiber-Dilemma: Kein Standort in und um Durlangen -
H. Lamarr,
23.02.2012, 18:53
- Bürgermeister schließt Mast in Durlangen nicht aus - H. Lamarr, 23.02.2012, 19:06
- Revision: BVG erleichtert Mobilfunkmasten im Außenbereich - H. Lamarr, 21.06.2013, 10:46
- Betreiber-Dilemma: Kein Standort in und um Durlangen -
H. Lamarr,
23.02.2012, 18:53