IZgMF, das "diffamierfreudige" Mobilfunk-Forum (Allgemein)

Christopher, Montag, 02.01.2012, 11:05 (vor 4709 Tagen) @ H. Lamarr

(...), bei einem einzigen Posting wurde sogar gerichtlich festgestellt, dass es die Grenzen des Erlaubten überschritten hat.

Genau genommen ist nicht einmal das der Fall, gerichtlich festgestellt wurde einzig, daß eine Abmahnung zu diesem Posting rechtens war. Zur Wahrheit/Falschheit der Behauptung wurde überhaupt keine Stellung genommen.
Eine Prüfung, ob es sich bei dem Posting tatsächlich um eine strafrechtlich relevante (und falsche) Tatsachenbehauptung handelte, war gar nicht Thema des Verfahrens - Strafanzeige wurde nämlich gar nicht gestellt.

Tags:
Tatsachenbehauptung


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