Recht: Mobilfunkmast auch im reinen Wohngebiet (Allgemein)

Gast, Dienstag, 29.03.2011, 17:18 (vor 4819 Tagen)

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies eine Klage gegen den Bau eines Mobilfunksendemast ab.
Der Kläger wollte den Sendemast nicht in unmittelbarer Nähe, seines Hauses dulden.

VG Koblenz, Urteil vom 01.03.2011 - 1 K 1099/10.KO
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Nachbar sah Gebietscharakter beeinträchtigt

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks in unmittelbarer Nähe zum genehmigten Funksendemast. Gegen die dem beigeladenen Mobilfunkanbieter erteilte Baugenehmigung legte er Widerspruch ein und argumentierte, dass der Mobilfunksendemast insbesondere durch sein Erscheinungsbild den Gebietscharakter der als reines Wohngebiet zu qualifizierenden Umgebung beeinträchtige.

Kreisrechtsausschuss: Sendemast als Nebenanlage ausnahmsweise zulässig

Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Neuwied wies den Widerspruch zurück. Der Mobilfunksendemast sei als Nebenanlage auch in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig. Darüber hinaus seien baurechtliche Abstandsflächen ebenso eingehalten wie funkstrahlenbedingt festgesetzte Sicherheitsabstände. Auch gingen von der Anlage keine übermäßigen optischen Störungen aus.

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Recht, Verwaltungsgericht, Baurecht, Abstandsflächen

Optisch unscheinbarer Sender schützt nicht vor Blutentnahme

H. Lamarr @, München, Dienstag, 29.03.2011, 19:15 (vor 4819 Tagen) @ Gast

Auch gingen von der Anlage keine übermäßigen optischen Störungen aus.

Eine optische Störung ging von <dieser Anlage>, etwa 400 Metern vor den ersten Häusern von Rimbach, mit Sicherheit auch nicht aus. Dennoch wurde dieses unscheinbarer Senderlein 2004 Anlass dafür, dass bei etwa 80 Rimbachern dreimal Blut geflossen ist, darunter viele kleine Kinder. Warum? Den Rimbachern wurde zuvor durch bürgernah operierende "Aufklärer" eingeredet, von dem leistungsschwachen Senderlein weit oben am Waldrand ginge eine Gefahr für ihre Kinder aus.

Heute wissen die Rimbacher, dass ihnen damals nur Angst eingejagt wurde, die Bürgerinitiative, die seinerzeit die Blutuntersuchungen organisierte, gibt es schon lange nicht mehr. Fairerweise hat sie auch ihre Website vom Netz genommen, um nicht unbeabsichtigt Nachahmer zu stimulieren, den Fehler zu wiederholen. Bis heute wurde mWn kein Marker im Blut gefunden, an dem sich eine schwache Funkbefeldung nachträglich ablesen lassen könnte - auch wenn ein Physiker aus München (Dr. Buchner) und ein Hausarzt aus Naila (Dr. Eger) glauben zu wissen, dass es anders ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

SIG informiert: Mobilfunkmast in reinem Wohngebiet zulässig

Gast, Mittwoch, 21.09.2011, 13:36 (vor 4643 Tagen) @ Gast

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies eine Klage gegen den Bau eines Mobilfunksendemast ab.

Die SIG (Siedler Interessen Gemeinschaft) von Mitarbeitern der Siemens AG in München machte jetzt im SIG-Rundschreiben 4/2011 auf obiges Urteil aufmerksam:


Mobilfunksendemast im Wohngebiet

Mobilfunksendemastanlagen können als Ausnahme auch in einem reinen Wohngebiet zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die baurechtlichen Abstandsflächen ebenso eingehalten werden wie die funkstrahlenbedingt festgesetzten Sicherheitsabstände. Bei solchen funkmeldetechnischen Nebenanlagen ist es auch zulässig, dass diese Anlagen eine über das Baugebiet hinausgehende Versorgungsfunktion erfüllen. Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, ist ein Mobilfunksendemast im Wohngebiet zulässig.

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Wohngebiet, Baurecht, Abstandsflächen

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