Rechtsstreit IZgMF vs. Prof. Franz Adlkofer (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.07.2010, 17:29 (vor 5264 Tagen)

Titel geändert am 17.01.2013

(Alter Titel: Im IZgMF tabu: Prof. Adlkofer und seine Mobilfunkstudien)

Bitte beachten:

Im IZgMF-Forum sind mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen mehr erlaubt
zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien!

Postings, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, werden kommentarlos gelöscht. Teilnehmer, die sich wiederholt über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einer Dauersperre rechnen.

Was ist passiert?
Die Betreiberin des IZgMF wurde durch das Landgericht Berlin dazu verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien, im IZgMF und/oder in anderen Medien und/oder gegenüber sonstigen Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.

Für Postings im IZgMF-Forum spielt es also keine Rolle, ob die verbotenen Äußerungen von der Forenbetreiberin selbst stammen, oder ob diese Äußerungen von Dritten gepostet werden. Es spielt auch keine Rolle, wenn die verbotenen Äußerungen z.B. durch Berichte aus seriösen Medien belegt werden können.

Beispiel
Angenommen die Wiener „Agentur für wissenschaftliche Integrität“ äußert sich zukünftig zu den von Prof. Adlkofer koordinierten Mobilfunkstudien. Nur wenn diese Äußerungen keine der Verbotsbehauptungen berühren, dürfen sie im IZgMF-Forum publiziert werden. Dies gilt ebenso für Zitate aus beliebigen Medienberichten zu den Äußerungen der Agentur, falls diese Berichte die Verbotsbehauptungen berühren.

Im Falle der Zuwiderhandlung muss die Forenbetreiberin mit hohen Bußgeldern oder mit Ordnungshaft rechnen.

Deshalb sind im IZgMF-Forum mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien mehr erlaubt. Im IZgMF finden Veröffentlichungen zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien zukünftig ausschließlich durch die Betreiberin des IZgMF statt.
Ältere Postings, die in einem Zusammenhang mit den Verbotsbehauptungen stehen, wurden bereinigt (editiert) oder aus dem Forum entfernt (späteres editieren).

Die naheliegende Frage nach dem Wortlaut der Verbotsbehauptungen können wir nicht beantworten ohne die Verbotsbehauptungen zu nennen - was uns wiederum verboten ist. Damit sind uns die Hände gebunden. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistands kann er einer Veröffentlichung des Urteils - die Verbotsbehauptungen sind darin im Wortlaut nachzulesen - beim IZgMF nicht ohne Bedenken zustimmen. Wir sehen daher von einer Veröffentlichung ab.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klarstellung, Adlkofer, Reflex-Koordinator, Landgericht, Unterlassungsklage, Deutungshoheit, Einschüchterung, Prozess, Gericht, Unterwerfungsstrategie, Klageverfahren

Im IZgMF tabu

RDW ⌂ @, Donnerstag, 29.07.2010, 18:15 (vor 5264 Tagen) @ H. Lamarr

Bitte beachten:

Im IZgMF-Forum sind mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen mehr erlaubt
zu Prof. A. und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien!

Gilt das auch für die Nennung von Links zu Beiträgen auf einer anderen Homepage? ;-)

So wie in diesem Beispiel oder diesem dazugehörigen Beitrag
*** Links entfernt ***

Es ist schon bemerkenswert, wie gewisse Menschen einem indirekt das Recht auf freie Meinungsäußerung nehmen und schon alleine das sollte ein Grund dafür sein, an dieser Stelle keine Ruhe aufkommen zu lassen.

RDW

[Hinweis Moderator: *** aus Rechtsgründen editiert am 29.07.10 18:58 Uhr]

Auch keine Links zu kritischen Webseiten!

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.07.2010, 19:30 (vor 5264 Tagen) @ RDW

Gilt das auch für die Nennung von Links zu Beiträgen auf einer anderen Homepage? ;-)

Ja, das Verbot erstreckt sich auch auf Links zu Webseiten, auf denen die fünf Verbotsbehauptungen zur Gänze oder nur teilweise stehen. Aus rechtlicher Sicht könnte uns sonst vorgeworfen werden, wir würden uns den Inhalt auf der verlinkten Seite zueigen machen und so das Verbot umgehen.

Deshalb: Links auf Webseiten, die die Verbotsbehauptungen enthalten, sind im IZgMF-Forum ausdrücklich verboten.

Da die Verbotsbehauptungen von uns nicht genannt werden dürfen, ist es für die Teilnehmer nicht ganz einfach, sich an das Verbot zu halten. Wir müssen daher verallgemeinern und das Verbot auf alle Links ausdehnen, die auf Seiten zeigen, auf denen über Prof. A. und seine Mobilfunkstudien diskutiert wird.

Wieso Prof. A. und nicht mehr der volle Name? Die volle Namensnennung von Prof. A. wird durch ein Sperrfilter automatisch verhindert.

Wer sich über das Verbot hinwegsetzt riskiert, dass wir die Vertragsstrafe an den Linksetzer "weiterreichen" werden!

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Maulkorb

Warum keine Links zu kritischen Webseiten??

Alexander Lerchl @, Donnerstag, 29.07.2010, 20:24 (vor 5264 Tagen) @ H. Lamarr

Gilt das auch für die Nennung von Links zu Beiträgen auf einer anderen Homepage? ;-)

Ja, das Verbot erstreckt sich auch auf Links zu Webseiten, auf denen die fünf Verbotsbehauptungen zur Gänze oder nur teilweise stehen. Aus rechtlicher Sicht könnte uns sonst vorgeworfen werden, wir würden uns den Inhalt auf der verlinkten Seite zueigen machen und so das Verbot umgehen.

Das ist, mit Verlaub, Unfug. MMn. Siehe z.B. Haftungsausschluss der Deutschen Post: "Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die Deutsche Post AG ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich."

Sie können schlicht nicht für alles, auf das verlinkt wird (und das verändert werden kann!!!), verantwortlich gemacht werden können. Zumal in einem Forum! Und ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das ein Richter allen Ernstes verlangt.

Beispiel: Ein Link führt zu einer Seite, in der ellenlange Argumentations-Worthülsen enthalten sind, aber eben auch einige der A'schen Verbotsbehauptungen. Wer kann / soll das denn bitte schön kontrollieren. Da könnte jedes, aber auch jedes Forum gleich zumachen.

Ich würde mich an Ihrer Stelle diesbezüglich bei einem guten Anwalt erkundigen. Das kann es nicht sein, wirklich nicht.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Nur deep links ?

Raylauncher @, Donnerstag, 29.07.2010, 22:18 (vor 5264 Tagen) @ Alexander Lerchl

M.E. kann sich das Verbot nur auf IZgMF und das Forum selbst und bestenfalls "deep links" direkt auf Beiträge, deren Inhalte auch vom "Erwähnungsverbot" betroffen sind, erstrecken. Andernfalls wäre ja letztlich jeder Link auf eine andere Webpage untersagt, da sich in weiterer Verkettung durchaus Referenzen auf Inhalte finden ließen, die vom Verbot betroffen sein können. Absurd !

Ich bin der Auffassung, dass sich A. nicht wirklich einen Gefallen mit dieser gerichtlichen Verfügung getan hat. Wenn auch nicht direkt im IZgMF, so wird dies die Diskussion sicherlich andernorts nur befeuern. Und er kann nicht gegen das gesamte Internet zu Felde ziehen.

Ich erwäge demnächst eine Satire über einen gewissen "Aktenkoffer" zu schreiben und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Sollte sich da irgend jemand angesprochen fühlen, dann könnte er ja mal versuchen dagegen gerichtlich vorzugehen. Soweit ich informiert bin, fiele dies jedoch unter künstlerische Freiheit.

Raylauncher

Nur deep links ?

Alexander Lerchl @, Donnerstag, 29.07.2010, 22:38 (vor 5264 Tagen) @ Raylauncher

Ich erwäge demnächst eine Satire über einen gewissen "Aktenkoffer" zu schreiben und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Sollte sich da irgend jemand angesprochen fühlen, dann könnte er ja mal versuchen dagegen gerichtlich vorzugehen. Soweit ich informiert bin, fiele dies jedoch unter künstlerische Freiheit.

Raylauncher

Danke, das hat mir diesen ansonsten trüben Abend gerettet.

:rotfl:

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Nur deep links sind betroffen, nicht komplette Sites

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 00:27 (vor 5264 Tagen) @ Raylauncher

M.E. kann sich das Verbot nur auf IZgMF und das Forum selbst und bestenfalls "deep links" direkt auf Beiträge, deren Inhalte auch vom "Erwähnungsverbot" betroffen sind, erstrecken.

Was Sie "deep link" nennen, nenne ich "Webseite" (im Gegensatz zur Website, der Gesamtheit aller Webseiten eines Webauftritts). Wir reden also von der gleichen Sache: Links auf eine Internetseite, auf der die Verbotsbehauptungen in der vom Urteil festgelegten Weise (direkt/indirekt) enthalten sind.

Links auf solche Seiten sind von der IZgMF-Betreiberin verboten worden! Nicht verboten sind nach meinem jetzigen Kenntnisstand Links auf die Leitseite einer Webpräsenz, die die Verbotsbehauptungen bringt, vorausgesetzt diese stehen nur auf hinteren Seiten und nicht ebenfalls auf der Leitseite.

Vieles von dem, was wir in den vergangenen Tagen aus dem Netz genommen haben orientiert sich nicht an klar definierten "Grenzwerten", sondern folgt dem schwammigen "Vorsorgeprinzip", mit vertretbarem Aufwand nichts anbrennen zu lassen. Wie immer bei "Vorsorge" kann es leicht sein, dass wir dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und viel zu viel rausgenommen haben. Der Rechtssicherheit zuliebe nehmen wir diesen Verlust jedoch bis auf weiteres in kauf.

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Diskussionen andernorts befeuert

Raylauncher @, Donnerstag, 02.09.2010, 22:31 (vor 5229 Tagen) @ Raylauncher

Ich bin der Auffassung, dass sich A. nicht wirklich einen Gefallen mit dieser gerichtlichen Verfügung getan hat. Wenn auch nicht direkt im IZgMF, so wird dies die Diskussion sicherlich andernorts nur befeuern.

Mittlerweile ist genau das eingetreten. Nachzulesen im allgemeinen Forum bei h.e.s.e.

Und endlich mal eine richtige Diskussion dort, wo man sonst im Wesentlichen nur mit Verlautbarungen konfrontiert wurde. Doch anscheinend ist das den Moderatoren jetzt gar nicht so recht ....

Raylauncher

Andernorts Forenmeinungen gegen den Wind drehen

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 02.09.2010, 23:25 (vor 5229 Tagen) @ Raylauncher

Mittlerweile ist genau das eingetreten. Nachzulesen im allgemeinen Forum bei h.e.s.e.

Und endlich mal eine richtige Diskussion dort, wo man sonst im Wesentlichen nur mit Verlautbarungen konfrontiert wurde. Doch anscheinend ist das den Moderatoren jetzt gar nicht so recht ....

Ich habe mir das soeben mal durchgelesen und stelle fest, dass die "Verteidiger" des Prof. A. entweder kneifen, keine gute Figur abgeben oder einen Spagat versuchen. Von denen, die immer dann besonders laut zu hören sind, wenn das Risiko sich Gegenwind einzufangen auf Null steht, von denen ist wieder einmal weit und breit nichts zu lesen, obwohl das hese-Forum doch "neutral" sein sollte. Wasserträger wie der sonst so emsige "Mob.Kritiker" fehlen sowieso. Copy-Paste ist halt etwas ganz anderes, als seinen Standpunkt offensiv zu vertreten.

Die Situation hat sich damit mMn in keiner Weise gegenüber der Zeit geändert, als das RDW-Forum noch in Betrieb war: Wenn kompetenter Widerspruch droht, bleibt von der Herrlichkeit der meisten Kritiker nur ein Häufchen rauchender Asche übrig. Und damit das nicht so auffällt, gehen die meisten der Scheinriesen dem Risiko mit allerlei blassen Ausreden (anonyme Schreiber bla ...) kurzerhand aus dem Weg. Das Ergebnis ist diese köstliche Diskussion bei hese, die dieses Forum an dieser Stelle doch tatsächlich ebenso mühelos wie kampflos in ein Forum der Skeptiker verwandelt. Mensch, Meier, die Stammposter dort sind auf der Flucht ...

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Tags:
Schweigen, Copy-Paste

Darum keine Links zu kritischen Webseiten!

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 00:38 (vor 5264 Tagen) @ Alexander Lerchl

Das ist, mit Verlaub, Unfug. MMn.

Mag sein, aber so hat es mir unser RA rüberwachsen lassen, zumindest habe ich ihn so verstanden. Vielleicht reden wir aber auch nur aneinander vorbei, ich unterscheide nämlich zwischen der Webseite eines Internetauftritts und der Website (Gesamtheit aller Seiten eines Auftritts). Demzufolge betrifft das Link-Verbot Webseiten auf fremden Websites, auf denen die Verbotsbehauptungen drauf sind.

Ich würde mich an Ihrer Stelle diesbezüglich bei einem guten Anwalt erkundigen.

Woran erkenne ich denn einen guten Anwalt, am Honorarsatz?

Das kann es nicht sein, wirklich nicht.

... sagt der Biologieprofessor dem Nachrichtentechniker ;-). In Anbetracht der Höhe der Vertragsstrafe bin ich nicht unbedingt zu Experimenten aufgelegt.

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Der "gute" Anwalt

Ditche, Freitag, 30.07.2010, 01:28 (vor 5264 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Ditche, Freitag, 30.07.2010, 02:36

Ich würde mich an Ihrer Stelle diesbezüglich bei einem guten Anwalt erkundigen.

Woran erkenne ich denn einen guten Anwalt, am Honorarsatz?

Nicht unbedingt. Meiner Meinung nach daran wenn er (der Anwalt) "erkennbar" zu solchen Differenzierungen fähig ist.

Siehe hier, ein sehr lesenswerter Artikel:
http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Im-Verantwortungs-Vakuum_aid_887143.html

...mMn! ;-)

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Nachtrag: Zeilenumbruch etwas geändert.

Darum keine Links zu kritischen Webseiten!

Alexander Lerchl @, Freitag, 30.07.2010, 10:42 (vor 5263 Tagen) @ H. Lamarr

Das kann es nicht sein, wirklich nicht.

... sagt der Biologieprofessor dem Nachrichtentechniker ;-). In Anbetracht der Höhe der Vertragsstrafe bin ich nicht unbedingt zu Experimenten aufgelegt.

OK, Punkt für Sie. Ich war da wohl etwas naiv, muss ich zugeben.

Nach meinen bisherigen Recherchen ist die Sache in der Tat etwas komplizierter:

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-webmaster/haftungsausschluss-durch-disclaimer-haftung-fuer-fremde-links.html

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Auch keine Links zu kritischen Webseiten!

kritiker, Freitag, 27.08.2010, 17:23 (vor 5235 Tagen) @ H. Lamarr

Ich hab mir das Urteil ausgedruckt. Ist das wirklich alles?

Wenn die dort zitierten Behauptungen das Problem des Herrn A. sind, kann ich die Argumentation des Gerichts nachvollziehen. Sehr sachlich war die Auseinandersetzung wirklich nicht.

Aber aus diesme Urteil zu folgern, es dürfte keine sachliche Diskussion über die R.- oder andere A.-Studien erfolgen ist schlichtweg nicht haltbar.

Auch keine Links zu kritischen Webseiten!

kritiker, Freitag, 27.08.2010, 17:26 (vor 5235 Tagen) @ kritiker

Auch keine Links zu kritischen Webseiten!

kritiker, Freitag, 27.08.2010, 17:32 (vor 5235 Tagen) @ kritiker

***

Keine Panik: Das war´s für heute aus Troldhaugen. Ich geh jetzt nicht zu einem Hochzeitstag sondern zu meiner Mama Kaffetrinken ...

[Hinweis Admin: *** aus rechtlichen Gründen editiert am 27.08.2010, 19:00]

Stöckchen suchen und apportieren

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.08.2010, 19:36 (vor 5235 Tagen) @ kritiker

Aber aus diesme Urteil zu folgern, es dürfte keine sachliche Diskussion über die R.- oder andere A.-Studien erfolgen ist schlichtweg nicht haltbar.

Also gut. Wenn die vom IZgMF praktizierte R.- und A.-Bremse "schlichtweg nicht haltbar ist", schlage ich Ihnen einen Handel vor: Sie übernehmen für den Fall eines teuren Irrtum die volle Verantwortung in jeglicher Hinsicht und wir geben dafür die Diskussion wieder frei.

Überlegen Sie gut, bevor Sie zustimmen. Denn die jüngste Publikation der KOI zeigt, dass A. eine öffentliche Wiederholung der Verbotsbehauptungen offensichtlich verschmerzen kann. Also muss es um was anderes gehen und jeder der die Geschichte mitverfolgt hat weiß auch worum. Sie sollten daher nicht auf allzuviel Nachsicht von A. hoffen, nicht auf eine wohlwollende Auslegung des Urteils. Nicht zu vergessen die drei, vier "lieben Mitstreiter", denen es ein geistiges Hallensportfest ist, im Auftrag Stöckchen suchen und apportieren zu dürfen. Einer, der tapfere Hesse, ist dabei so emsig, dass A. sich einen Kaminofen anschaffen musste, um die vielen wertlosen Stöckchen wieder los zu werden ;-).

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Im IZgMF tabu: Prof. A... und seine Mobilfunkstudien

Skeptiker, Donnerstag, 29.07.2010, 18:20 (vor 5264 Tagen) @ H. Lamarr

Deshalb sind im IZgMF-Forum mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen zu Prof. A.... und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien mehr erlaubt. Im IZgMF finden Veröffentlichungen zu Prof. A.... und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien zukünftig ausschließlich durch die Betreiberin des IZgMF statt.

"Tabu" ist schon mal gar nichts. Es spricht nichts gegen eine journalistische Aufarbeitung dieses Vorgangs. Lassen Sie sich ein bißchen Zeit.

Im IZgMF tabu: Prof. A... und seine Mobilfunkstudien

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.07.2010, 19:46 (vor 5264 Tagen) @ Skeptiker

"Tabu" ist schon mal gar nichts.

Doch, hier auf der IZgMF-Website sind die im Urteil gelisteten fünf Verbotsbehauptungen definitiv (oder meinetwegen "de facto") tabu. Das Urteil sieht bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zwischen 5 Euro und 250'000 Euro vor.

Es spricht nichts gegen eine journalistische Aufarbeitung dieses Vorgangs. Lassen Sie sich ein bißchen Zeit.

Ja, der Vorgang mag für Journalisten interessant sein, das ändert aber nichts daran, dass die Verbotsbehauptungen weder auf der IZgMF-Site auffindbar sein dürfen noch von der Websitebetreiberin in irgendeiner Form verbreitet werden dürfen.

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Maulkorb, Verbotsbehauptung

Im IZgMF tabu: Prof. A... und seine Mobilfunkstudien

Skeptiker, Freitag, 30.07.2010, 17:01 (vor 5263 Tagen) @ H. Lamarr

Doch, hier auf der IZgMF-Website sind die im Urteil gelisteten fünf Verbotsbehauptungen definitiv (oder meinetwegen "de facto") tabu. Das Urteil sieht bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zwischen 5 Euro und 250'000 Euro vor.

Ja, der Vorgang mag für Journalisten interessant sein, das ändert aber nichts daran, dass die Verbotsbehauptungen weder auf der IZgMF-Site auffindbar sein dürfen noch von der Websitebetreiberin in irgendeiner Form verbreitet werden dürfen.

Schon klar, aber das ist meiner Ansicht nach nicht haltbar.

Angenommen, Sie nehmen den Beitrag eines, sagen wir, qualifizierten Spiegeljournalisten(-teams) hier zur Veröffentlichung an, und man hält beim Schreiben über den ganzen Vorgang journalistische Kriterien ein (zum Beispiel diejenigen, die für den Umgang mit Tatsachenbehauptungen gelten; die kennt halt ein einfacher Forenposter nicht so genau), dann dürfte Ihnen dies nicht verboten sein.

Sie betreiben ja de facto ein Internet-Magazin (nicht nur ein Internet-Forum), und darin dürfen Sie natürlich Journalismus betreiben. Sie selbst dürfen natürlich dort auch selbst journalistisch tätig sein.

Würde es Ihnen dies verbieten, wäre das Urteil nicht haltbar. Die Freiheit der Berichterstattung ist ein hohes Gut. Sie ist frei im wahren Sinn des Wortes.

Aktenkoffer ist nach meiner Meinung eine Person des öffentlichen Interesses, ebenso steht es nach meiner Ansicht mit Vorgängen um die Cigarettenindustrie, und ein Einschreiten gegen Berichterstattung richtete sich somit direkt gegen öffentlich gegebenes Interesse.

Den Faktor, dass Ihnen als wahrscheinlich nur wie jeder normale Mensch bemitteltem Mitbürger eine Geldstrafe angedroht wird, ist natürlich ein eigenes Kapitel. Insofern kann man Ihre ernsten Postings hierzu als Dokumentation dafür nehmen, was so eine Drohung mit jemandem, der erweislich Zivilcourage zeigt, zu veranstalten vermag.

Dass die totalitäre Mobilfunk-Hasser-Szene sich da ganz in ihrem Sinne bedient fühlt, ist billig. Im Endeffekt, als Resultat, wird sich aber die Kritik an Aktenkoffers Arbeit zu präzisieren wissen, das kann man wohl als mittelfristigen Effekt aus der Sache erwarten.

Tags:
Zivilcourage

Im IZgMF tabu: Prof. A... und seine Mobilfunkstudien

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 17:34 (vor 5263 Tagen) @ Skeptiker

Angenommen, Sie nehmen den Beitrag eines, sagen wir, qualifizierten Spiegeljournalisten(-teams) hier zur Veröffentlichung an, und man hält beim Schreiben über den ganzen Vorgang journalistische Kriterien ein (zum Beispiel diejenigen, die für den Umgang mit Tatsachenbehauptungen gelten; die kennt halt ein einfacher Forenposter nicht so genau), dann dürfte Ihnen dies nicht verboten sein.

Doch! Genau das ist uns durch das Urteil verboten. Alle dürfen die Verbotsbehauptungen risikolos bringen (Spiegel, Stern, Bild, Bunte ...) - das IZgMF dagegen darf es nicht. Das zitieren seriöser Quellen ist kein Schutz.

Sie betreiben ja de facto ein Internet-Magazin (nicht nur ein Internet-Forum), und darin dürfen Sie natürlich Journalismus betreiben. Sie selbst dürfen natürlich dort auch selbst journalistisch tätig sein.

Stimmt. Alles ist uns erlaubt, nur eines nicht: siehe oben.

Würde es Ihnen dies verbieten, wäre das Urteil nicht haltbar. Die Freiheit der Berichterstattung ist ein hohes Gut. Sie ist frei im wahren Sinn des Wortes.

Da irren Sie sich mMn bei gerichtlich abgenickter Unterlassungserklärung sind wir verpflichtet, über das steitige Thema künftig die Klappe zu halten. Das Problem sind nicht die fünf Verbotsbehauptungen im Wortlaut, die wären recht einfach zu vermeiden, sondern die endlos vielen möglichen und unmöglichen Interpretationen der Verbotsbehauptungen.

Aktenkoffer ist nach meiner Meinung eine Person des öffentlichen Interesses, ebenso steht es nach meiner Ansicht mit Vorgängen um die Cigarettenindustrie, und ein Einschreiten gegen Berichterstattung richtete sich somit direkt gegen öffentlich gegebenes Interesse.

Ihr Humor ist schon köstlich: Aktenkoffer! Was Sie schreiben ist ja alles weiterhin machbar, für jeden - ausgenommen das IZgMF.

Den Faktor, dass Ihnen als wahrscheinlich nur wie jeder normale Mensch bemitteltem Mitbürger eine Geldstrafe angedroht wird, ist natürlich ein eigenes Kapitel. Insofern kann man Ihre ernsten Postings hierzu als Dokumentation dafür nehmen, was so eine Drohung mit jemandem, der erweislich Zivilcourage zeigt, zu veranstalten vermag.

Dazu habe ich einen Link geschenkt bekommen, den ich jetzt aber nicht zur Hand habe und deshalb später einstelle: Es geht dabei um die Macht des Geldes in UK, unbequeme Veröffentlichungen platt zu machen, etwa Ge-mac-kere an der Qualität der Speisen eines Schnellrestaurants. Die spinnen, die Briten.

Dass die totalitäre Mobilfunk-Hasser-Szene sich da ganz in ihrem Sinne bedient fühlt, ist billig. Im Endeffekt, als Resultat, wird sich aber die Kritik an Aktenkoffers Arbeit zu präzisieren wissen, das kann man wohl als mittelfristigen Effekt aus der Sache erwarten.

Ja, ich sehe das ähnlich, es ist zu Aktenkoffer und die Studien ja praktisch alles gesagt worden, warten wir also ab, was die Untersuchungskommission in vielleicht ein paar Monaten dazu zu sagen hat. Zeigt der Daumen für die Studien nach unten ist das für uns aber noch lange keine Entwarnung.

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Keine Verbreitung der Verbotsbehauptungen durch das IZgMF

H. Lamarr @, München, Samstag, 31.07.2010, 14:08 (vor 5262 Tagen) @ H. Lamarr

Alle dürfen die Verbotsbehauptungen risikolos bringen (Spiegel, Stern, Bild, Bunte ...)

Stimmt nicht ganz. Wenn wir z.B. der "Bunte" die Verbotsbehauptungen in Form des Urteils zusenden und diese darüber berichtet, indem sie schreibt, wir dürften das und das nicht mehr sagen, dann hat die "Bunte" kein Problem, das IZgMF aber schon, weil uns - klingelingeling - indirekte Verbreitung der Verbotsbehauptungen vorgeworfen werden könnte. Vorausgesetzt der Nachweis gelänge, wir, und niemand anders sonst, hätte die "Bunte" informiert, nachdem das Urteil rechtsgültig geworden ist.

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Tags:
Verbotsbehauptung

Keine Verbreitung der Verbotsbehauptungen durch das IZgMF

mamabo, Montag, 02.08.2010, 09:53 (vor 5260 Tagen) @ H. Lamarr

... Wenn wir z.B. der "Bunte" die Verbotsbehauptungen in Form des Urteils zusenden und diese darüber berichtet, indem sie schreibt, wir dürften das und das nicht mehr sagen, dann hat die "Bunte" kein Problem, das IZgMF aber schon, weil uns - klingelingeling - indirekte Verbreitung der Verbotsbehauptungen vorgeworfen werden könnte...

versteh ich sie endlich richtig, das ist ihre interpretation des urteils, steht aber so nicht drin?

warum schreiben denn bunte + co nicht von sich aus über die neue sachlage? das können sie doch auch ohne dass ihnen das urteil vom IZgMF zugesandt wird. da kommt die presse doch auch anders ran. nachdem ähnliche "unhaltbare tatsachenbehauptungen" groß in den medien waren, müssten die doch ein ureigenes interesse an der fortsetzung der geschichte haben.

"...der Widerspruch ist´s, der uns kreativ macht..."

Zensur zum Mieten

H. Lamarr @, München, Dienstag, 10.08.2010, 23:25 (vor 5252 Tagen) @ H. Lamarr

Dazu habe ich einen Link geschenkt bekommen, den ich jetzt aber nicht zur Hand habe und deshalb später einstelle: Es geht dabei um die Macht des Geldes in UK, unbequeme Veröffentlichungen platt zu machen, etwa Ge-mac-kere an der Qualität der Speisen eines Schnellrestaurants. Die spinnen, die Briten.

Uiii, beinahe vergessen :lookaround:. Aber nur beinahe :-P. Hier also der Link:

Britische Verleumdungsgesetze: Zensur zum Mieten

Ziemlich langer Artikel, aber gut geschrieben und für jeden interessant, der zu viel Spucke hat.

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Sachsensumpf: Gericht verurteilt kritische Journalisten

H. Lamarr @, München, Freitag, 13.08.2010, 20:29 (vor 5249 Tagen) @ H. Lamarr

Was in Großbritannien geht, geht auch in der Ex-DDR ;-).

Das Amtsgericht Dresden hat zwei Journalisten wegen übler Nachrede in einem Artikel zur Sachsensumpf-Affäre zu Geldstrafen verurteilt. Ungewöhnlich: Statt eines presserechtlichen Verfahrens gab es ein Strafverfahren und die Dresdner Justiz entschied quasi in eigener Sache. Der Journalistenverband ist entsetzt.

Zum Beitrag ...

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Tags:
Recht, Medien, Journalisten, Presserecht

Im IZgMF tabu:

KlaKla, Donnerstag, 29.07.2010, 19:21 (vor 5264 Tagen) @ H. Lamarr

So kann man sich also unliebsame Kritik vom Hals halten.

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Meine Meinungsäußerung

Im IZgMF tabu:

Roger @, Donnerstag, 29.07.2010, 19:55 (vor 5264 Tagen) @ KlaKla

So kann man sich also unliebsame Kritik vom Hals halten.

Auf die Dauer nicht.
Wenn ich da an die Medien und I-Net denke. Wir erleben das auf mehreren Felder.

Im IZgMF tabu:

Christopher, Donnerstag, 29.07.2010, 20:15 (vor 5264 Tagen) @ KlaKla

Ich finde es vor allem besorgniserregend, wie hier die "Recht"-Sprechung das Recht auf freie Meinungäußerung (immerhin ein Grundrecht von Verfassungsrang!) einschränkt, ohne daß untersucht wird, ob es sich bei den inkriminierten Aussagen tatsächlich um wahrheitswidrige Behauptungen handelt. Oder wurde auch Anzeige gegen den Autoren der Aussagen wegen Verleumdung gestellt?

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 01:19 (vor 5264 Tagen) @ Christopher

Ich finde es vor allem besorgniserregend, wie hier die "Recht"-Sprechung das Recht auf freie Meinungäußerung (immerhin ein Grundrecht von Verfassungsrang!) einschränkt, ohne daß untersucht wird, ob es sich bei den inkriminierten Aussagen tatsächlich um wahrheitswidrige Behauptungen handelt. Oder wurde auch Anzeige gegen den Autoren der Aussagen wegen Verleumdung gestellt?

Nein, der Autor wurde nicht angezeigt. Das Gericht sieht in dem Posting des Autors eine unhaltbar formal beleidigende Aussage. Das IZgMF sei (Mit-)Täter, da wir uns von diese Aussage nicht distanziert, sondern sie uns zueigen gemacht hätten und zu vermuten sei, dass wir solche Aussagen auch künftig billigen. Unserer umfangreichen Argumentation, derzufolge die streitigen Tatsachenbehauptungen im Posting des Autors erweislich wahr sind, wollte sich das Gericht nicht anschließen. Der Gang in die Berufung scheiterte im wesentlichen an den begrenzten Finanzmitteln auf Seiten der Klägerin. Den Bedeutungsgehalt allein dieser letzten Information in Bezug auf gewisse gemeine Unterstellungen uns gegenüber kann sich jeder zusammenreimen, der weiß wovon ich rede und seine fünf Sinne beisammen hat ;-).

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Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

Ditche, Freitag, 30.07.2010, 01:35 (vor 5264 Tagen) @ H. Lamarr

Auch wenn ich mich jetzt bei Einigen vielleicht unbeliebt machen werde, wenns "Spitz auf Knopf" käme, ich würde als angemeldeter Benutzer "Dichte" in einen "Unterstützungstopf" für´s Forum 100 Euro spenden ...

Man gönnt sich ja sonst nix ... :wink:

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 01:46 (vor 5264 Tagen) @ Ditche

Auch wenn ich mich jetzt bei Einigen vielleicht unbeliebt machen werde, wenns "Spitz auf Knopf" käme, ich würde als angemeldeter Benutzer "Dichte" in einen "Unterstützungstopf" für´s Forum 100 Euro spenden ...

Nett von Ihnen "Ditche", damit habe ich (von Ihnen) ja nun gar nicht gerechnet! Um Mitternacht ist jedoch die Frist verstrichen, Berufung einzulegen, außerdem hätten dann noch immer ungefähr 149 gefehlt, die ebenso lange Spendierhosen angehabt hätten wie Sie.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

Ditche, Freitag, 30.07.2010, 03:00 (vor 5264 Tagen) @ H. Lamarr

Den Bedeutungsgehalt allein dieser letzten Information in Bezug auf gewisse gemeine Unterstellungen uns gegenüber kann sich jeder zusammenreimen, der weiß wovon ich rede und seine fünf Sinne beisammen hat .

Nur unter "uns" und wegen der Eindeutigkeit: Darauf bezog sich mein Posting und dessen Spendenangebot.

Mein Posting war diesbezüglich (etwas) Ungenau, Entschuldigung!

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

KlaKla, Freitag, 30.07.2010, 08:11 (vor 5263 Tagen) @ H. Lamarr

Nein, der Autor wurde nicht angezeigt. Das Gericht sieht in dem Posting des Autors eine unhaltbar formal beleidigende Aussage. Das IZgMF sei (Mit-)Täter, da wir uns von diese Aussage nicht distanziert, sondern sie uns zueigen gemacht hätten und zu vermuten sei, dass wir solche Aussagen auch künftig billigen. ...

Merkwürdig, wenn ein Posting eine Personen bezogene beleidigende Aussage beinhaltet hätte man doch das Recht auf seiner Seite und könnte den Autor haftbar machen. So wie Lerchl Wuff für seinen Fehltritt versucht haftbar zu machen und nicht einen Webmaster oder Forenbetreiber verklagt in denen er seine Verlautbarungen verbreitet.

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Meine Meinungsäußerung

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

mamabo, Montag, 02.08.2010, 09:18 (vor 5260 Tagen) @ H. Lamarr

...Nein, der Autor wurde nicht angezeigt. Das Gericht sieht in dem Posting des Autors eine unhaltbar formal beleidigende Aussage. Das IZgMF sei (Mit-)Täter, da wir uns von diese Aussage nicht distanziert, sondern sie uns zueigen gemacht hätten und zu vermuten sei, dass wir solche Aussagen auch künftig billigen. Unserer umfangreichen Argumentation, derzufolge die streitigen Tatsachenbehauptungen im Posting des Autors erweislich wahr sind, wollte sich das Gericht nicht anschließen. Der Gang in die Berufung scheiterte im wesentlichen an den begrenzten Finanzmitteln auf Seiten der Klägerin....

versteht ich sie richtig:

1.der mittäter, der tranporteur, wurde angezeigt und verurteilt und nicht der täter?
2.das posting des autors enthält eine unhaltbare formal beleidigende aussage, für die der mittäter haftet und nicht der autor?
3."Der Gang in die Berufung scheiterte im wesentlichen an den begrenzten Finanzmitteln auf Seiten der Klägerin."

wer war in dem verfahren denn dann der/die beklagte? Prof. A...?

bisher hatte ich den eindruck, dass Prof. A. gg IZgMF geklagt und recht bekommen hat. dh Prof. A. war Kläger, das IZgMF die Beklagte.

"...der Widerspruch ist´s, der uns kreativ macht..."

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

H. Lamarr @, München, Montag, 02.08.2010, 10:31 (vor 5260 Tagen) @ mamabo

versteht ich sie richtig ...?

Ja.

wer war in dem verfahren denn dann der/die beklagte? Prof. A...?

Ja. Im Zuge einer negativen Feststellungsklage.

bisher hatte ich den eindruck, dass Prof. A. gg IZgMF geklagt und recht bekommen hat. dh Prof. A. war Kläger, das IZgMF die Beklagte.

Falsch.

Prof. A. war Beklagter und Widerkläger, IZgMF war Kläger und Widerbeklagter.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Negative Feststellungsklage

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

Eva Weber, Montag, 02.08.2010, 11:30 (vor 5260 Tagen) @ mamabo

wer war in dem verfahren denn dann der/die beklagte? Prof. A...?

bisher hatte ich den eindruck, dass Prof. A. gg IZgMF geklagt und recht bekommen hat. dh Prof. A. war Kläger, das IZgMF die Beklagte.


Hier wurde meiner Meinung nach einer Diskussion Lauf gelassen, die immer mehr eskalierte. Es hatte für mich den Anschein, dass man das Maß aller Dinge längst überschritten hatte. Schließlich fand ein m.E. "unerhörter Vergleich" statt, der sogar einen in rechtlichen Dingen kompletten Laien wie mich, bei den sonst so strengen Forenregeln gegen Menschen die sagen sie leiden an EMF, aus den sogenannten "Latschen" kippen ließ. Ein Einspruch oder eine zumindest "Ermahnung" wie ich schon einige habe, konnte ich nicht bemerken. Sollte dies erfolgt sein, geschah es mMn so, dass es leicht zu übersehen war.

Und heute? Man ist doch sonst immer so genau, ist die Beklagte die Klägerin, und es fehlen ihr die Mittel.

Auf einen Beitrag von mir in Gigaherz zur Selbitz-Studie erschien im hiesigen Forum in großer Überschrift, sogar ohne Fragezeichen: Eva W.: DECT und W-LAN sind unbedenklich. Mein Einspruch bringt eine Erklärung, die aufzeigt, wie man denn auf verschlungenen Wegen zu dieser Überzeugung gekommen ist. Bis ins Kleinste durchdacht, nur als ein Beispiel für Genauigkeit! http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=39006

Meiner Meinung nach hätte Ex-Mobilfunker mit seinen ungeheuerlichen Beiträgen gegen mich, wäre dieses Urteil nicht gewesen, frei weiter seine Anschuldigungen, die eine unerträgliche Richtung nahmen, ohne jede Ermahnung ausbauen und verbreiten dürfen.

Eva Weber

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

hans, Montag, 02.08.2010, 14:39 (vor 5260 Tagen) @ Eva Weber

Auf einen Beitrag von mir in Gigaherz zur Selbitz-Studie erschien im hiesigen Forum in großer Überschrift, sogar ohne Fragezeichen: Eva W.: DECT und W-LAN sind unbedenklich. Mein Einspruch bringt eine Erklärung, die aufzeigt, wie man denn auf verschlungenen Wegen zu dieser Überzeugung gekommen ist. Bis ins Kleinste durchdacht, nur als ein Beispiel für Genauigkeit! http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=39006

Warum verschlungene Wege? Da wurde doch nur ganz einfach und logisch weiterüberlegt was für Konsequenzen sich aus der Aussage ergeben. Nix "verschlungene Wege" fadegrad (wie wir Schweizer sagen) wurde der Gedanke weitergesponnen.

Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil

KlaKla, Montag, 02.08.2010, 19:47 (vor 5260 Tagen) @ Eva Weber

Hier wurde meiner Meinung nach einer Diskussion Lauf gelassen, die immer mehr eskalierte. Es hatte für mich den Anschein, dass man das Maß aller Dinge längst überschritten hatte. Schließlich fand ein m.E. "unerhörter Vergleich" statt, der sogar einen in rechtlichen Dingen kompletten Laien wie mich, bei den sonst so strengen Forenregeln gegen Menschen die sagen sie leiden an EMF, aus den sogenannten "Latschen" kippen ließ. Ein Einspruch oder eine zumindest "Ermahnung" wie ich schon einige habe, konnte ich nicht bemerken. Sollte dies erfolgt sein, geschah es mMn so, dass es leicht zu übersehen war.

Gut zu wissen, wie derartige Kommentar einzuordnen sind.

Auf einen Beitrag von mir in Gigaherz zur Selbitz-Studie erschien im hiesigen Forum in großer Überschrift, sogar ohne Fragezeichen: Eva W.: DECT und W-LAN sind unbedenklich. Mein Einspruch bringt eine Erklärung, die aufzeigt, wie man denn auf verschlungenen Wegen zu dieser Überzeugung gekommen ist. Bis ins Kleinste durchdacht, nur als ein Beispiel für Genauigkeit! http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=39006

Ups, kann es sein, dass sie den Inhalt der Diskussion darüber bis heute nicht verstanden haben? Manchmal gibt es umsonst Nachhilfe bei ihnen würde ichs mir bezahlen lassen. ;-)

Meiner Meinung nach hätte Ex-Mobilfunker mit seinen ungeheuerlichen Beiträgen gegen mich, wäre dieses Urteil nicht gewesen, frei weiter seine Anschuldigungen, die eine unerträgliche Richtung nahmen, ohne jede Ermahnung ausbauen und verbreiten dürfen.

Nah Frau W. darin könnte man doch glatt schon wider eine Unterstellungen sehen oder können sie jetzt sogar in die Zukunft schauen? :waving:

PS. Ich fand Ex-Mobilfunkers Beiträge nicht ungeheuerlich.

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Meine Meinungsäußerung

Das Bundesverfassungsgericht sieht das mMn anders!

Ex-Mobilfunker, Freitag, 30.07.2010, 22:11 (vor 5263 Tagen) @ H. Lamarr

Wohlan, ich hoffe auf das Ei des Aktenkoffers!

Guckst Du hier:
"7.4.2010
Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit
Eine Äußerung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen das öffentliche Interesse an der Äußerung bzw. Berichterstattung überwiegt. Diese eingefahrene Betrachtung einiger Pressekammern in Deutschland hält das Bundesverfassungsgericht für unzulässig.

In einer heute veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

Das öffentliche Interesse am Thema kann, so das Bundesverfassungsgericht, das Recht auf Meinungsäußerung lediglich verstärken. Die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, müsse regelmäßig hingenommen werden."
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/04/07/karlsruhe-starkt-meinungsfreiheit/

Und noch schöner: Hier das komplette Urteil!

Tags:
Karlsruhe, Pressekammer

Das Bundesverfassungsgericht sieht das mMn anders!

Ex-Mobilfunker, Freitag, 30.07.2010, 22:21 (vor 5263 Tagen) @ Ex-Mobilfunker

Und weiter gehts: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

I. Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.

Andere Entscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen. Es kann z.B. weder Schadensersatz zuerkennen noch Maßnahmen der Strafverfolgung einleiten. Der einzelne Staatsbürger hat grundsätzlich auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers.

Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.

II. Form und Inhalt der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde ist schriftlich einzureichen und zu begründen (§ 23 Abs. 1, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz [BVerfGG]). Die Begründung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1. Der Hoheitsakt (gerichtliche Entscheidung, Verwaltungsakt, Gesetz), gegen den sich die Verfassungsbeschwerde richtet, muss genau bezeichnet werden (bei gerichtlichen Entscheidungen und Verwaltungsakten sollen Datum, Aktenzeichen und Tag der Verkündung bzw. des Zugangs angegeben werden).

2. Das Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht, das durch den angegriffenen Hoheitsakt verletzt sein soll, muss benannt oder jedenfalls seinem Rechtsinhalt nach bezeichnet werden.

3. Es ist darzulegen, worin im Einzelnen die Grundrechtsverletzung erblickt wird. Hierzu sind auch die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gerichtsentscheidungen (einschließlich in Bezug genommener Schreiben), Bescheide usw. in Ausfertigung, Abschrift oder Fotokopie vorzulegen. Zumindest muss ihr Inhalt einschließlich der Begründung aus der Beschwerdeschrift ersichtlich sein.

4. Neben den angegriffenen Entscheidungen müssen auch sonstige Unterlagen aus dem Ausgangsverfahren (z.B. einschlägige Schriftsätze, Anhörungsprotokolle, Gutachten) vorgelegt (wie unter 3.) oder inhaltlich wiedergegeben werden, ohne deren Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob die in der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen berechtigt sind.

5. Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen, so muss aus der Begründung auch ersichtlich sein, mit welchen Rechtsbehelfen, Anträgen und Rügen der Beschwerdeführer sich im Verfahren vor den Fachgerichten um die Abwehr des behaupteten Grundrechtsverstoßes bemüht hat. Dazu müssen die im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge und sonstigen Schriftsätze beigefügt (wie unter 3.) oder inhaltlich wiedergegeben werden.

Tags:
Recht, Aktenzeichen, Gerichtsurteil, Verfassungsbeschwerde, Schadensersatz

Das Bundesverfassungsgericht sieht das mMn anders!

Ex-Mobilfunker, Freitag, 30.07.2010, 22:25 (vor 5263 Tagen) @ Ex-Mobilfunker

Und hier die Möglichkeiten vor dem Landesverfassungsgericht Berlin:

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lverfgh/grundlagen.html

"Der Verfassungsgerichtshof hat von Anfang an in ständiger Rechtsprechung auch solche Akte der Gerichte des Landes Berlin kontrolliert, die aufgrund von bundesrechtlich geordneten Verfahren (z.B. der Zivilprozeßordnung oder der Strafprozeßordnung) ergangen waren, wenn mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung eines in der Verfassung von Berlin enthaltenen Grundrechte geltend gemacht wurde, das mit einem im Grundgesetz verbürgten Grundrecht inhaltsgleich ist. Derartige "Landesgrundrechte" bleiben gemäß Artikel 142 GG ungeachtet des sonst geltenden Vorrangs des Bundesrechts (Art. 31 GG) in Kraft. Diese Rechtsprechung war in der öffentlichen Diskussion, insbesondere in der juristischen Literatur, anfangs umstritten. Sie ist jedoch mittlerweile durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 15. Oktober 1997 – BvN 1/95 – (BVerfGE 96, 345 ff.) bestätigt worden.


Wie § 49 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof zu entnehmen ist, kann jedermann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof erheben.


Zulässigkeitsvoraussetzungen sind vor allem

die Erschöpfung des Rechtswegs, das heißt, alle in Frage kommenden gerichtlichen Instanzen müssen zunächst ausgeschöpft werden,
die Verfassungsbeschwerde muß innerhalb von zwei Monaten nach Verkündung bzw. Bekanntgabe der letzten Entscheidung bei dem Verfassungsgerichtshof eingehen;
die Verfassungsbeschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen, wobei auf jeden Fall die angegriffene und beanstandete Handlung oder das Unterlassen, wogegen man sich wendet, und das Recht aus der Verfassung von Berlin, das verletzt sein soll, benannt werden muß;
außerdem darf gegen dieselbe Handlung oder Unterlassung nicht Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben worden sein oder werden.
Einen Rechtsanwalt benötigt man nicht. Es ist jedoch zu empfehlen, sich anwaltlichen Rates zu bedienen.
Das Verfahren ist in der Regel kostenfrei. Auslagen, auch soweit es Rechtsanwaltskosten sind, werden nicht erstattet. Im Falle des Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde können diese Kosten aber dem Land Berlin auferlegt werden.
Prozeßkostenhilfe wird nach den Regeln der Zivilprozeßordnung gewährt, sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wird und die Verfassungsbeschwerde nach vorläufiger Prüfung nicht ohne Aussicht auf Erfolg ist.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer vor dem Verfassungsgerichtshof beträgt derzeit sechs Monate. Die konkrete Verfahrensdauer hängt vom sachlichen und rechtlichen Umfang der Sache sowie gegebenenfalls - in Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - von der Eilbedürftigkeit ab."

Tags:
Recht, Verfassungsbeschwerde

Und das Mittel der "Rechtsbeschwerde!"

Ex-Mobilfunker, Freitag, 30.07.2010, 22:49 (vor 5263 Tagen) @ Ex-Mobilfunker

Quelle: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/zpo2004/Vorlesung/rechtsmittel.htm


"4. Die Rechtsbeschwerde (§§ 574 bis 577 ZPO)
Die Rechtsbeschwerde ist mit dem Jahre 2002 neu eingeführt worden und erlaubt Angriffe auf Beschlüsse des Beschwerdegerichts, des Berufungsgerichts und des Oberlandesgerichts, soweit die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erforderlich macht (§ 574 ZPO).

Frist-, Form- und Begründungserfordernisse entsprechen denen der Revision, deren Aufgaben und Funktion die Rechtsbeschwerde teilt."

Das Bundesverfassungsgericht sieht das mMn anders!

mamabo, Montag, 02.08.2010, 09:39 (vor 5260 Tagen) @ Ex-Mobilfunker

Guckst Du hier:
"7.4.2010
Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit

irre ich mich, aber...
ging es bei der verbotsaufforderung nicht um eine "unhaltbare tatsachenbehauptung"?

Und noch schöner: Hier das komplette Urteil!

sieh da, sieh da, timotheus... ein komplettes urteil.

danke, mfg


"...der Widerspruch ist´s, der uns kreativ macht..."

Im IZgMF tabu: Prof. A und seine Mobilfunkstudien

axel, Freitag, 30.07.2010, 23:43 (vor 5263 Tagen) @ H. Lamarr

Kopfschüttelnd nehme ich das Geschehen hier zur Kenntnis und stelle mir die Frage, was denn passieren würde, wenn das IZgMF einfach geschlossen wird und an anderer Stelle unter neuem Namen genau so weiter macht...;-)
v.G.
Axel

Welch ein Lebenswerk! Ehrt ihn!

Ex-Mobilfunker, Freitag, 30.07.2010, 23:59 (vor 5263 Tagen) @ H. Lamarr

Also,
ich zolle dem Herrn Professor ab heute meine allerhöchste Hochachtung! Aber sowas von!!!!
Nachdem ich unter diesem LINK und der Eingabe des Familiennamens des Herrn Professors unter "1. Enter a search term" sage und schreibe zwölftausendzweihundertzweiundachtzig Einträge gefunden habe, kann ich nur noch sagen: Chapeau Herr Professor! :clap:

Als passionierter Raucher danke ich Ihnen von Herzen. Aber sowas von!
Welch ein Fanal der Wissenschaft!

Mit meiner aber sowas von vorzüglichsten Hochachtung und meiner innigsten Versicherung, daß ich die nächsten Tage und Wochen oft an Sie denken werde,
verbleibe ich in tiefer, mich durchdringenden Ehrfurcht,
Ihr Ex-Mobilfunker :ok:

Welch ein Lebenswerk! Ehrt ihn!

mamabo, Montag, 02.08.2010, 10:13 (vor 5260 Tagen) @ Ex-Mobilfunker

... Nachdem ich unter diesem LINK und der Eingabe des Familiennamens des Herrn Professors unter "1. Enter a search term" sage und schreibe zwölftausendzweihundertzweiundachtzig Einträge gefunden habe, kann ich nur noch sagen: Chapeau Herr Professor!...

chapeau, ex-mobilfunker, aber ...
haben sie auch mal weiter geguckt? z.b. aus welcher zeit die arbeiten und die veröffentlichungen stammen, mit welchem ergebnis die forschungsarbeiten abgeschlossen wurden ...?

und haben sie prof. a. auch mal gegoogelt?

unter guten journalisten gilt die regel, eine aussage ist dann glaubwürdig, wenn sie von mindestens 3 unabhängigen quellen geannt wird.

"...der Widerspruch ist´s, der uns kreativ macht..."

Ein Ratschlag für Hans-Ueli

H. Lamarr @, München, Samstag, 31.07.2010, 19:52 (vor 5262 Tagen) @ H. Lamarr

Heute hat sich Hans-Ulrich Jakob auf seiner Webseite wegen des Urteils schier überschlagen. Viel gäbe es dazu zu sagen, z.B. dass die kruden Interpretationen des Vorsitzers noch nicht einmal den Gegenstand der Verhandlung streifen. Da aber nicht zu erwarten ist, dass einem Fanatiker Sachargumente einleuchten, überlasse ich - Asche zu Asche, Staub zu Staub, Kabarett zu Kabarett - die Antwort lieber Dieter Nuhr.

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Ein Ratschlag für Hans-Ueli

mamabo, Montag, 02.08.2010, 10:21 (vor 5260 Tagen) @ H. Lamarr

Heute hat sich Hans-Ulrich Jakob auf seiner Webseite wegen des Urteils schier überschlagen. Viel gäbe es dazu zu sagen, z.B. dass die kruden Interpretationen des Vorsitzers noch nicht einmal den Gegenstand der Verhandlung streifen. Da aber nicht zu erwarten ist, dass einem Fanatiker Sachargumente einleuchten, überlasse ich - Asche zu Asche, Staub zu Staub, Kabarett zu Kabarett - die Antwort lieber Dieter Nuhr.

ach, ach, ... wer ist denn hans-ulrich jakob?

in jedem fall wohl ein fanatiker, von dem nicht zu erwarten ist, dass ihm sachargumente einleuchten.

wie gut, dass es hier Klügeren gibt, die nicht nachgeben. darum regieren auch nicht die Dummen die Welt!

"...der Widerspruch ist´s, der uns kreativ macht..."

Ein Ratschlag für Hans-Ueli

H. Lamarr @, München, Montag, 02.08.2010, 10:38 (vor 5260 Tagen) @ mamabo

wie gut, dass es hier Klügeren gibt, die nicht nachgeben. darum regieren auch nicht die Dummen die Welt!

Wie gut, dass wir einen Kobold haben, der glaubt, uns immer wieder neu erden zu müssen.

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Im IZgMF tabu: Prof. A. und seine Mobilfunkstudien

mamabo, Montag, 02.08.2010, 08:56 (vor 5260 Tagen) @ H. Lamarr

... Die naheliegende Frage nach dem Wortlaut der Verbotsbehauptungen können wir nicht beantworten ohne die Verbotsbehauptungen zu nennen - was uns wiederum verboten ist. Damit sind uns die Hände gebunden. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistands kann er einer Veröffentlichung des Urteils - die Verbotsbehauptungen sind darin im Wortlaut nachzulesen - beim IZgMF nicht ohne Bedenken zustimmen. Wir sehen daher von einer Veröffentlichung ab.

und das glauben sie?

wenn der beschluss des gerichts nicht unter ausschluss der öffentlichkeit ergangen ist, ist dieser beschluss "öffentlich". meines wissens wird er dann sogar vom gericht veröffentlicht. es gibt dafür datenbanken, auf die rechtsanwälte u.a. zugreifen können.

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Entscheidung im Rechtstreit Adlkofer vs. IZgMF

H. Lamarr @, München, Montag, 23.08.2010, 17:15 (vor 5239 Tagen) @ H. Lamarr

Die naheliegende Frage nach dem Wortlaut der Verbotsbehauptungen können wir nicht beantworten ohne die Verbotsbehauptungen zu nennen - was uns wiederum verboten ist. Damit sind uns die Hände gebunden. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistands kann er einer Veröffentlichung des Urteils - die Verbotsbehauptungen sind darin im Wortlaut nachzulesen - beim IZgMF nicht ohne Bedenken zustimmen. Wir sehen daher von einer Veröffentlichung ab.

Die sogenannte Kompetenzinitiative (KO-Ini) hat heute das Urteil im Rechtsstreit Schall ./. Prof. Adelkofer in einem 12-seitigen PDF veröffentlicht. Das Urteil nimmt drei Seiten in Anspruch, der Rest sind Interpretationen und Unterstellungen der KO-Ini, die, da bin ich mir sicher, Folgen haben werden.

[Hinweis Moderator - 24.08.2010 Vorsicht!!!
Die Seiten der KOI sind womöglich infiziert mit Trojaner, Spyware und Würmer. Weitere Detail sind hier nachzulesen.]

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Tags:
Entwertung, Geltungsdrang, Feindbild, Moral, Ko-Ini, Reflex-Koordinator, Unterlassungserklärung, Schmierfink, Taschenspielertrick, Cyber-Mobbing, Verbotsbehauptung, Deutungshoheit, Prozess, Goethe-Experte, Paradox, Zweckentfremdung, Klageverfahren

Sogenannte Kompetenzinitiative "dokumentiert" Rechtsstreit

Alexander Lerchl @, Montag, 23.08.2010, 19:58 (vor 5239 Tagen) @ H. Lamarr

Die naheliegende Frage nach dem Wortlaut der Verbotsbehauptungen können wir nicht beantworten ohne die Verbotsbehauptungen zu nennen - was uns wiederum verboten ist. Damit sind uns die Hände gebunden. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistands kann er einer Veröffentlichung des Urteils - die Verbotsbehauptungen sind darin im Wortlaut nachzulesen - beim IZgMF nicht ohne Bedenken zustimmen. Wir sehen daher von einer Veröffentlichung ab.

Die sogenannte Kompetenzinitiative (KOI) hat heute das Urteil im Rechtsstreit Schall ./. Prof. Adelkofer in einem 12-seitigen PDF veröffentlicht. Das Urteil nimmt drei Seiten in Anspruch, der Rest sind Interpretationen und Unterstellungen der KOI, die, da bin ich mir sicher, Folgen haben werden.

sic.

nochmal als Hinweis: Interessant ist die Ballung des Sperrfeuers zum jetzigen Zeitpunkt. Es wird wohl ein heisser Herbst / Winter. :-)

P.S.: Ich schreibe gerade an einem neuen Buch. Solche Dokumente sind natürlich Gold wert....

[Hinweis Moderator - 24.08.2010 Vorsicht!!!
Die Seiten der KOI sind womöglich infiziert mit Trojaner, Spyware und Würmer. Weitere Detail sind hier nachzulesen.]

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Sogenannte Kompetenzinitiative "dokumentiert" Rechtsstreit

Raylauncher @, Montag, 23.08.2010, 20:10 (vor 5239 Tagen) @ H. Lamarr

Die naheliegende Frage nach dem Wortlaut der Verbotsbehauptungen können wir nicht beantworten ohne die Verbotsbehauptungen zu nennen - was uns wiederum verboten ist. Damit sind uns die Hände gebunden. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistands kann er einer Veröffentlichung des Urteils - die Verbotsbehauptungen sind darin im Wortlaut nachzulesen - beim IZgMF nicht ohne Bedenken zustimmen. Wir sehen daher von einer Veröffentlichung ab.

Die sogenannte Kompetenzinitiative (KOI) hat heute das Urteil im Rechtsstreit Schall ./. Prof. Adelkofer in einem 12-seitigen PDF veröffentlicht. Das Urteil nimmt drei Seiten in Anspruch, der Rest sind Interpretationen und Unterstellungen der KOI, die, da bin ich mir sicher, Folgen haben werden.

Da soll wohl einer zum Märtyrer hoch stilisiert werden. Mir kommen die Tränen!
Wie man von der sog. Kompetenzinitiative nicht anders gewohnt ist: viele Worte und geschliffene Sätze, aber kaum Substanzielles, sowie die übliche Tretmühle falscher und verfälschender Behauptungen (Grenzwert ...). Das ist Demagogie pur.

Raylauncher

[Hinweis Moderator - 24.08.2010 Vorsicht!!!
Die Seiten der KOI sind womöglich infiziert mit Trojaner, Spyware und Würmer. Weitere Detail sind hier nachzulesen.]

Wenn die Glaubwürdigkeit auf der Strecke bleibt

RDW ⌂ @, Montag, 23.08.2010, 21:12 (vor 5239 Tagen) @ Raylauncher

Da soll wohl einer zum Märtyrer hoch stilisiert werden. Mir kommen die Tränen!

Nun ja, jemand, der auf einer Konferenz zu den Ergebnissen von Reflex folgende "Schlussfolgerung" zum Besten gibt:

"Die Reduzierung der Grenzwerte um einen Faktor von bis zu einem Zehntausendstel kann ein erster und leicht zu erreichender Schritt sein, die Intensität der Strahlung den Bedingungen lebender Organismen anzupassen. Langfristig ist es erforderlich, dass eine neue Generation von Grenzwerten weg von den ausschließlich thermischen Wirkungen hin zu biologischen Wirkungen von EMF ge-schaffen wird. Dies kann jedoch nur in unabhängiger Forschung geschehen."

der hat meiner Ansicht nach jeden Anspruch auf Glaubwürdigkeit verwirkt und kann nur noch Laien als Märtyrer vorgetäuscht werden.

Denn mit diesen Grenzwerten kann kaum der bei Reflex ausschließlich betrachtete Teilkörpergrenzwert gemeint sein, da mit der damit verbundenen (unrealistischen) Sendeleistungsverringerung der Mobilgeräte die Mobilfunk-Basisstationen dem Nutzer derart naherücken müssten, dass dies jeder sonstigen mobilfunkkritischen Strategie widerspräche.
Also ist der einzig in der Öffentlichkeit diskutierte Ganzkörpergrenzwert gemeint, der Wunschgrenzwert beträgt somit 1 mW/m² und diese Schlussfolgerung aus den Reflex-Ergebnissen (!) ist nur noch Eines: Unzulässig und vor Allem, wie ich meine, im höchsten Maße unehrlich. Aber eben ganz im Sinne und Stil des Klientel dieser Art von "Experten" und ihrer Vereinigungen.
Freilich bedürfte es auch der Erläuterung, wie eine derart massive, "leicht zu erreichende" Reduzierung des Ganzkörpergrenzwerts mit der von Mobilfunkkritikern landauf, landab verlangten Erhöhung des Abstandes zu Sendemasten und mit der durch Reflex angemahnten Verringerung der Teilkörperexposition (durch Sendeleistungsreduzierung) zu vereinbaren ist. Doch auf diese Vergewaltigung der Physik werden wir wohl vergeblich warten, sie lässt sich auch nicht durch das neue Lieblingsmittel "Gerichtsverfahren" oder geschliffene Worte eines Literaturprofessors ersetzen.

RDW

Tags:
Exposition, Märtyrer, Glaubwürdigkeit, Mastbruch, Pandora

Wenn die Glaubwürdigkeit auf der Strecke bleibt

Kuddel, Montag, 23.08.2010, 22:38 (vor 5239 Tagen) @ RDW

Dies kann jedoch nur in unabhängiger Forschung geschehen.[/i]"

Wo ist denn bitte die Forschung von Dr. A unabhängig(er) als andere Forschung ?

Hätte er in seinen Studien keine Effekte gefunden, wäre das "Forschungsgebiet" weitgehend entgültig abgeweidet und Folgeaufträge für seine Organisation in weiter Ferne.

So aber hat er aus meiner Sicht selbst die Rechtfertigung für Folgeaufträge erschaffen, und seine heutigen "Gönner" aus dem Umfeld der KOI, die sich nichts sehnlicher wünschen, als den Nachweis schädlicher Effekte, werden nur an ihm festhalten (und bei der Finanzierung helfen), wenn er sie regelmäßig mit positiven "Resultaten" füttert.

[Hinweis Admin: Editiert am 24.8.10, 00:57 Uhr]

[Hinweis Moderator - 24.08.2010 Vorsicht!!!
Die Seiten der KOI sind womöglich infiziert mit Trojaner, Spyware und Würmer. Weitere Detail sind hier nachzulesen.]

Wenn die Glaubwürdigkeit auf der Strecke bleibt

Doris @, Montag, 23.08.2010, 22:52 (vor 5239 Tagen) @ Kuddel

So aber hat er aus meiner Sicht selbst die Rechtfertigung für Folgeaufträge erschaffen, und seine heutigen "Gönner" aus dem Umfeld der KOI, die sich nichts sehnlicher wünschen, als den Nachweis schädlicher Effekte, werden nur an ihm festhalten (und bei der Finanzierung helfen), wenn er sie regelmäßig mit positiven "Resultaten" füttert.

Dann pokert er beim Mastbruch-Projekt doch recht hoch.

Da geht es nicht um Schlaflosigkeit, Kopfweh oder sonstige Symptome, sondern um die Frage "Erzeugen Mobilfunktürme Krebs"


[Hinweis Moderator - 24.08.2010 Vorsicht!!!
Die Seiten der KOI sind womöglich infiziert mit Trojaner, Spyware und Würmer. Weitere Detail sind hier nachzulesen.]

Wenn die Glaubwürdigkeit auf der Strecke bleibt

Kuddel, Montag, 23.08.2010, 23:26 (vor 5239 Tagen) @ Doris

Mastbruch-Projekt
Stiftung Pandora

Allein der Projektname zeigt doch die eindeutige Erwartungshaltung der "Förderer" des Projekts.

Der "Erfolgsdruck" der ausführenden Forscher dürfte damit entsprechend hoch sein.

Tags:
Erwartungshaltung, Mastbruch-Projekt, Pandora

Reduzierung um nichts

H. Lamarr @, München, Dienstag, 24.08.2010, 00:51 (vor 5239 Tagen) @ RDW

"Die Reduzierung der Grenzwerte um einen Faktor von bis zu einem Zehntausendstel kann ein erster und leicht zu erreichender Schritt sein, die Intensität der Strahlung den Bedingungen lebender Organismen anzupassen."

Eine Reduzierung um einen Faktor 1/10'000 ist eine Reduzierung um - nichts.

x - 1/10'000 = x

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Druckfehler in Präsentation

Kuddel, Dienstag, 24.08.2010, 23:00 (vor 5238 Tagen) @ RDW

Auf Seite 4 der Präsentation aus Stavanger ist eine Graphik, welche einen signifikanten Druckfehler enthält:

Im Text steht, die ELF-Versuche wurden bei 1ooo µT durchgeführt.
In der beigefügten Graphik steht auf einmal 1uT (=>Druckfehler)

So entsteht m.M.n Munition für Alarmkritiker.


[image]

Psychohygiene: Mit den Geizen reizen

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 25.08.2010, 16:45 (vor 5237 Tagen) @ Kuddel

Im Text steht, die ELF-Versuche wurden bei 1ooo µT durchgeführt.
In der beigefügten Graphik steht auf einmal 1uT (=>Druckfehler)

Bei derartigen Irrtümern gibt es in der Mobilfunkdebatte den roten Faden, dass sie sich stets zum irrtümlichen Warnen eignen und bemerkenswerterweise nie zum irrtümlichen Entwarnen. Andere würden jetzt schreiben, ein Schelm, wer Böses dabei denkt, darauf verzichte ich aber ;-).

Versprecher, so wird gerne angeführt, sind harmlose Ereignisse. Sie passieren jedem und überall. Das ist richtig. Die meisten sind kein Aufhebens wert. Aber eben nicht alle. Und vor allem nicht jene, die mit hohem Anspruch antreten - und ganz andere, nämlich "wahre" Motive verbergen sollen ("was da nicht alles zum Vorschwein kommt..." oder: "...sollten wir pfleglicher mit einander untergehen").

Das Charakteristische der "Freud´schen Versprecher", in Fachkreisen "Freud´sche Fehlleistungen" genannt, ist die einfache Erkenntnis: Hier hat sich jemand verraten. Hier hat sich ein ganz schlauer selbst überlistet. Hier wollte einer nicht nur etwas verbergen (das steht jedem Menschen zu), nein, hier sollte etwas anderes formuliert werden, als der Betreffende denkt, meint, wünscht, plant.

Quelle: http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychohygiene/versprecher.html

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Volltext des Gutachtens gegen das IZgMF

H. Lamarr @, München, Samstag, 28.08.2010, 15:49 (vor 5234 Tagen) @ H. Lamarr

Die sogenannte Kompetenzinitiative (KOI) hat heute das Urteil im Rechtsstreit Schall ./. Prof. Adelkofer in einem 12-seitigen PDF veröffentlicht. Das Urteil nimmt drei Seiten in Anspruch, der Rest sind Interpretationen und Unterstellungen der KOI, die, da bin ich mir sicher, Folgen haben werden.

Die KOI muss das PDF mit der heißen Nadel gestrickt haben, denn ihr ist ein kurioser Fehler passiert. Im selben Layout wurde anscheinend zuvor das "Gutachten" von Prof. A. zum Melatonin-Projekt des Deutschen-Mobilfunk-Forschungsprogramms angefertigt. Ein Rest dieser unvollständig gelöschten Vorlage thront nun als "Volltext des Gutachtens" über dem Urteilstext im Anhang des PDFs.

[image]

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Tags:
, Maulkorb, Gutachten. Ko-Ini

Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ?

Alexander Lerchl @, Dienstag, 24.08.2010, 20:26 (vor 5238 Tagen) @ H. Lamarr

Bitte beachten:

Im IZgMF-Forum sind mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen mehr erlaubt
zu Prof. A. [nicht mal den Namen darf man hier schreiben!!, Bemerkung Lerchl] und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien!

Postings, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, werden kommentarlos gelöscht. Teilnehmer, die sich wiederholt über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einer Dauersperre rechnen.

Was ist passiert?
Die Betreiberin des IZgMF wurde durch das Landgericht Berlin dazu verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Prof. A. und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien, im IZgMF und/oder in anderen Medien und/oder gegenüber sonstigen Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.

Für Postings im IZgMF-Forum spielt es also keine Rolle, ob die verbotenen Äußerungen von der Forenbetreiberin selbst stammen, oder ob diese Äußerungen von Dritten gepostet werden. Es spielt auch keine Rolle, wenn die verbotenen Äußerungen z.B. durch Berichte aus seriösen Medien belegt werden können.

Beispiel
Angenommen die Wiener „Agentur für wissenschaftliche Integrität“ äußert sich zukünftig zu den von Prof. A. koordinierten Mobilfunkstudien. Nur wenn diese Äußerungen keine der Verbotsbehauptungen berühren, dürfen sie im IZgMF-Forum publiziert werden. Dies gilt ebenso für Zitate aus beliebigen Medienberichten zu den Äußerungen der Agentur, falls diese Berichte die Verbotsbehauptungen berühren.

Also ich verstehe jetzt gar nichts mehr, ehrlich gesagt. Vielleicht kann mir jemand helfen.

A. setzt gerichtlich durch, dass bestimmte Äußerungen hier im IZgMF Forum nicht mehr erscheinen dürfen, ansonsten wird's teuer.

Die Kompetenzinitiative (KOI), mit A. aufs engste verbandelt, veröffentlicht jetzt genau diese Äußerungen!

Es ergeben sich zwei Fragen:

1) Wer hat es der KOI gestattet, die dem IZgMF streng untersagten Äußerungen zu veröffentlichen?

2) Wird A. die KOI verklagen bzw. die sofortige Löschung des Beitrags verlangen?

Falls der KOI-Beitrag im Netz bleibt, hat A. ein ernsthaftes Problem. Bzw. gleich mehrere, denn: Sollten die von der KOI veröffentlichten Äußerungen NICHT sofort gerichtlich verfolgt werden, ist klar, dass es nicht um die Äußerungen als solche ging, sondern darum, das IZgMF zu schädigen. Meiner Meinung nach. Das wäre wohl ziemlich mies.

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

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Klage, Entwertung, Doppelmoral, Richter, Allianz, Ko-Ini, Kern, Netzwerk, Schmierfink, Anwalt, Ex-Tabaklobbyist, Verbotsbehauptung, Lobby, Diskussionskultur, Landgericht, Deutungshoheit, Marionette, Neid, Prozess, Goethe-Experte, Missgunst

Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ?

RDW ⌂ @, Dienstag, 24.08.2010, 21:08 (vor 5238 Tagen) @ Alexander Lerchl

Falls der KOI-Beitrag im Netz bleibt, hat A. ein ernsthaftes Problem. Bzw. gleich mehrere, denn: Sollten die von der KOI veröffentlichten Äußerungen NICHT sofort gerichtlich verfolgt werden, ist klar, dass es nicht um die Äußerungen als solche ging, sondern darum, das IZgMF zu schädigen. Meiner Meinung nach. Das wäre wohl ziemlich mies.

Erstaunt Sie das etwa?
Das ist von dieser Initiative weder neu noch unerwartet. Juristisch vielleicht einwandfrei bzw. dank Spendentopf auch durchsetzbar, aber sonst....

RDW

Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ?

Alexander Lerchl @, Dienstag, 24.08.2010, 21:31 (vor 5238 Tagen) @ RDW

Falls der KOI-Beitrag im Netz bleibt, hat A. ein ernsthaftes Problem. Bzw. gleich mehrere, denn: Sollten die von der KOI veröffentlichten Äußerungen NICHT sofort gerichtlich verfolgt werden, ist klar, dass es nicht um die Äußerungen als solche ging, sondern darum, das IZgMF zu schädigen. Meiner Meinung nach. Das wäre wohl ziemlich mies.

Erstaunt Sie das etwa?

Einerseits nein (weil irgendwie konsistent), anderseits doch, weil so offensichtlich mies. Das zu sehen kann auch die heftigste Verbohrung nicht verhindern.

Das ist von dieser Initiative weder neu noch unerwartet. Juristisch vielleicht einwandfrei...

Das ist die interessante Frage! Beispiel: Ich sage: RDW ist ein Ar....och. Verbalinjurie. RDW verklagt mich, das Gericht urteilt, ich darf das nicht mehr sagen. Dann sagt RDW woanders öffentlich: A. hat mich Ar...och genannt und das Gericht hat es verboten, ätsch. Dann mag man sich (bzw. das Gericht) doch fragen, ob man nicht ver....t wurde.

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Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ?

RDW ⌂ @, Dienstag, 24.08.2010, 22:01 (vor 5238 Tagen) @ Alexander Lerchl

Das ist von dieser Initiative weder neu noch unerwartet. Juristisch vielleicht einwandfrei...

Das ist die interessante Frage! Beispiel: Ich sage: RDW ist ein Ar....och. Verbalinjurie. RDW verklagt mich, das Gericht urteilt, ich darf das nicht mehr sagen. Dann sagt RDW woanders öffentlich: A. hat mich Ar...och genannt und das Gericht hat es verboten, ätsch. Dann mag man sich (bzw. das Gericht) doch fragen, ob man nicht ver....t wurde.

Ich sehe diesen juristischen Kram als ärgerliches Geplänkel auf Nebenschauplätzen.

Denn letzendlich geht es um Menschen und deren Verhaltensweisen. Und hier sehe ich es klarer und klarer, dass die Begriffe "Anstand", "Ehrlichkeit" und "Wahrhaftigkeit" für gewisse Mobilfunkkritiker keinerlei Bedeutung mehr haben, sobald es sich ohne diesen Merkmalen scheinbar besser gegen den Mobilfunk "argumentieren" lässt. Auch wenn sie nach außen hin genau das Gegenteil verkünden - das ist das Perfide daran.
Und ich wundere mich immer mehr, wie tief manche dabei gesunken sind und offenbar noch weiter sinken, wie in einem Strudel.

RDW

Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ?

Diagnose-Reflex, Dienstag, 24.08.2010, 22:06 (vor 5238 Tagen) @ RDW

Wenn aus der ganzen heissen Luft, die von den selbsternannten "Betroffenen" produziert wird, Energie hergestellt werden könnte, würden wir ein Weltproblem lösen können.
DAS wäre mal Forschungsgelder wert! :rotfl:

Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ?

Christopher, Dienstag, 24.08.2010, 23:34 (vor 5238 Tagen) @ Alexander Lerchl

Das ist von dieser Initiative weder neu noch unerwartet. Juristisch vielleicht einwandfrei...

Das ist die interessante Frage! Beispiel: Ich sage: RDW ist ein Ar....och. Verbalinjurie. RDW verklagt mich, das Gericht urteilt, ich darf das nicht mehr sagen. Dann sagt RDW woanders öffentlich: A. hat mich Ar...och genannt und das Gericht hat es verboten, ätsch. Dann mag man sich (bzw. das Gericht) doch fragen, ob man nicht ver....t wurde.

Wie lautet der schöne Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter...
Interessant übrigens, daß die Kompetenzinitiative von einem "Verleumdungsprozess" schreibt (auf der Teaser-Seite - die ich hier besser nicht verlinke, weil dort ja die Verbotsbehauptungen wiederholt werden - bizarre Welt). Meiner Meinung nach begehen sie damit in Bezug auf Spatenpauli das gleiche wie diesem in der Unterlassungserklärung vorgeworfen wird: Es wird suggeriert, daß er wegen einer Straftat (Verleumdung) rechtskräftig verurteilt wurde - dabei handelte es sich um einen Zivilprozess, wobei die Straftat Verleumdung noch nicht einmal von Spatenpauli begangen wurde!
Ein guter Anwalt könnte aus sowas sicher was stricken - wobei, bei den Anfeindungen, die Herrn Lerchl schon zuteil wurden, ist sicher eine Menge dabei, aus dem auch ein weniger guter Anwalt was machen könnte...

Ich denke, daß in diese Richtung kaum prozessiert wird, ist ein deutliches Zeichen dafür, wie bedeutungslos die Szene der Hardcore-Kritiker wirklich ist: Nichtmal ignoriert werden sie!

Tags:
Klage, Hardcore-Kritiker, Entwertung, Richter, Manipulation, Kompetenzinitiative, Feindbild, Negative Feststellungsklage, Verleumdung, Diskreditierung, Unterlassung, Sittenbild

Ein Gewinner, viele lange Gesichter

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 25.08.2010, 20:11 (vor 5237 Tagen) @ Alexander Lerchl

Ich sage: RDW ist ein Ar....och. Verbalinjurie. RDW verklagt mich, das Gericht urteilt, ich darf das nicht mehr sagen. Dann sagt RDW woanders öffentlich: A. hat mich Ar...och genannt und das Gericht hat es verboten, ätsch. Dann mag man sich (bzw. das Gericht) doch fragen, ob man nicht ver....t wurde.

Damit haben Sie den momentanen Sachverhalt schön plastisch auf den Punkt gebracht. Prof. A. mag aufgrund des Urteils wieder beruhigter schlafen, die fleißigen Mitfahrer aber, die auf eine Schließung des unbequemen Forums gehofft hatten, gehen dagegen leer aus. Gemeint sind diese von der sogenannten Kompetenzinitiative regelmäßig vorgebrachten namenlosen Schattenfiguren, die sich angeblich bei der KOI über dieses Forum hier entrüsten und angeblich Diffamierungen beklagen. Bei mehr als 40'000 Postings mag ich nicht die Hand dafür ins Feuer halten, dass alle Postings hier frei von Grenzfällen sind, meiner Erfahrung nach wird jedoch in der Mobilfunkdebatte nicht selten schon bloße Kritik an einer Person in Diffamierung umetikettiert. Ein Kritiker aus Oberammergau verlangte mal pauschal von uns, "alle Diffamierungen" zu löschen, auf meine Frage, welche er denn meine, bekam ich seinerzeit schon keine Antwort mehr. Diffamierung pauschal zu beklagen ist halt etwas ganz anderes als sie konkret zu benennen. Der Unterschied bedeutet: Arbeit.

Außerdem ist die Sache mit dem Urteil keineswegs unter Dach & Fach: Wir haben Streitwertbeschwerde eingelegt, um den - für ein maximal 161-mal gelesenes Posting in einem kleinen unbedeutendem Forum - exorbitant hoch angesetzten Streitwert nach unten zu korrigieren. Der Streitwert ist maßgebend für die Bemessung der Gerichts- und Anwaltsgebühren, auf die Vertragsstrafe bei Nennung einer Verbotsbehauptung wirkt sich die Beschwerde (leider) nicht aus.

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Feindbild

Scheinheilig, Entscheidung im Rechtstreit Adlkofer / Schall

KlaKla, Mittwoch, 25.08.2010, 16:16 (vor 5237 Tagen) @ Alexander Lerchl

Die KOI schreibt in Ihren Dokument: Das Urteil im Rechtstreit Prof. A / Schall ...

... Angesichts der dadurch verbleibenen Informationslücke haben wir die Zustimmung Prof. A. und seinen Rechtsanwalts eingeholt, das inzwischen Rechtskräftig gewordenen Urteil unsererseits publik machen zu dürfen, was wir im Rahmen dieser Dokumentation nun tun. Erstellt am 22.08.2010 um 23:50:33

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Meine Meinungsäußerung

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Urteil über Verhalten

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 25.08.2010, 21:14 (vor 5237 Tagen) @ KlaKla

Die KOI schreibt in Ihren Dokument: Das Urteil im Rechtsstreit Prof. A / Schall ...

... Angesichts der dadurch verbleibenen Informationslücke haben wir die Zustimmung Prof. A. und seinen Rechtsanwalts eingeholt, das inzwischen Rechtskräftig gewordenen Urteil unsererseits publik machen zu dürfen, was wir im Rahmen dieser Dokumentation nun tun. Erstellt am 22.08.2010 um 23:50:33

...womit das geklärt wäre. Es ging also nicht um die Nicht-Veröffentlichung der nunmehr verbotenen Behauptungen im IZgMF-Forum, sondern mMn nur darum, die Betreiber zu schädigen.

Jede(r) möge sich sein/ihr eigenes "Urteil" über ein solches Verhalten fällen. Es dürfte nicht allzu schwierig sein.

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Anwalt

Urteil über Verhalten

Skeptiker, Mittwoch, 25.08.2010, 22:51 (vor 5237 Tagen) @ Alexander Lerchl

Die KOI schreibt in Ihren Dokument: Das Urteil im Rechtsstreit Prof. A / Schall ...

... Angesichts der dadurch verbleibenen Informationslücke haben wir die Zustimmung Prof. A. und seinen Rechtsanwalts eingeholt, das inzwischen Rechtskräftig gewordenen Urteil unsererseits publik machen zu dürfen, was wir im Rahmen dieser Dokumentation nun tun. Erstellt am 22.08.2010 um 23:50:33

...womit das geklärt wäre. Es ging also nicht um die Nicht-Veröffentlichung der nunmehr verbotenen Behauptungen im IZgMF-Forum, sondern mMn nur darum, die Betreiber zu schädigen.

Vermutlich geht es in erster Linie darum, das IZgMF, dessen Betreiber, das vom IZgMF betriebene Forum sowie die darin schreibenden Teilnehmer zu diffamieren, sowie die IZgMF-Seite von der Bildfläche zu bringen.

Tags:
Richter, Kompetenzinitiative, Diffamierung, Kern, Gehilfe

Urteil über Verhalten

Kuddel, Mittwoch, 25.08.2010, 22:59 (vor 5237 Tagen) @ Skeptiker

Ich sehe das so:

Die Mitglieder der KOI leben in einer selbst erschaffenen (Parallel)Welt, mit eigenen Naturgesetzen, eigenem Rechtsempfinden und eigener Moral.

Durch ihre Aktivitäten versuchen sie ihr Reich zu vergrößern oder zumindest die Grenzen zwischen den Welten soweit verschwimmen zu lassen, daß so mancher die Orientierung verliert.

Die einen suchen Halt und Struktur in den Naturgesetzen, die anderen orientieren sich an Dogmen oder ihrem Glauben.
Die einen suchen den Fortschritt, die Abwechslung und den Nervenkitzel, den anderen ist das zuviel, sie möchten ihre Ruhe und versuchen den Wandel der Welt zu entschleunigen,... mit allen Mitteln.

Wer richtiger liegt, mag der liebe Gott entscheiden.
K

Tags:
Dogma, Moral

Es ist entschieden

Skeptiker, Samstag, 28.08.2010, 19:54 (vor 5234 Tagen) @ Kuddel

Die einen suchen den Fortschritt, die Abwechslung und den Nervenkitzel, den anderen ist das zuviel, sie möchten ihre Ruhe und versuchen den Wandel der Welt zu entschleunigen,... mit allen Mitteln.

Wer richtiger liegt, mag der liebe Gott entscheiden.

Das ist bereits entschieden.

Am Verlauf der älteren wie jüngeren Geschichte ist abzulesen, dass Wandel und Fortschritt sich nicht aufhalten lassen.

Die, die aufhalten, erzielen in der Regel bloß temporäre Erfolge.

Der Mobilfunk ist ein Segen für die Menschheit, weil er Verständigung und Datenaustausch in immer höheren Geschwindigkeiten, just-in-time, ermöglicht. Das ist gut für die Entwicklung offener Gesellschaften.

Quasi-Geheimbünde wie die "Kompetenzinitiative" oder diese bizarre Schweizer One-Man-Webseite fechten einen verloren gegangenen Abwehrkampf. Ihre Themen kommen kaum irgendwo vor - ganz einfach deswegen, weil die von ihnen behaupteten Angstszenarien keinen realen Bezug haben. Das stellt sich immer deutlicher heraus. Weder Massenerkrankungen noch Mind Control kann man dem seit 10 Jahren in intensiver Breite genutzten Mobilfunk anlasten. Die am besten entwickeltsten Länder der Welt verfügen auch über die best entwickelten Mobilfunknetze und Datenautobahnen.

Einige frustrierte Fortschrittsfeinde wollen hiergegen immer noch ihren Streit und "Widerstand" vom Zaun brechen, aber... schauen wir uns doch um: Niemand nimmt davon Notiz.

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