Bioresonanz: Sozialgericht weist Klage zurück (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 29.11.2009, 02:28 (vor 5256 Tagen)

Ich habe doch davon erzählt, dass eine Bekannte, nennen wir sie Henriette, viel Geld in eine Bioresonanz-Therapie gesteckt hat und auch glaubt, die Therapie habe sie vom Brustkrebs geheilt. Dabei ist besonders bei Brustkrebs der Anteil von Spontanheilungen ohne jegliche Therapie vergleichsweise hoch. Wie dem auch sei, meine Bekannte will das Geld für die Bioresonanz-Therapie von ihrer Krankenkasse erstattet haben, die Kasse aber weigert sich. Henriette ging deshalb zum Anwalt und der reichte Klage gegen die Kasse beim Sozialgericht ein. Wie ich nun kürzlich erfahren habe, hat das Sozialgericht die Klage gar nicht zur Verhandlung angenommen, sondern im September 2009 zurückgewiesen. Leider wusste Henriette nichts über die Gründe, sie wusste nur, dass der Anwalt Widerspruch eigelegt hat und es noch einmal probieren möchte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Bioresonanz, Krankenkasse, Anwalt, Spontanheilung


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