Schlecht beraten oder einfach nur Verzweifelt (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 16.12.2008, 07:59 (vor 5702 Tagen) @ caro

Renitente Französin scheitert mit Klage

Es gibt Menschen, die leiden lieber jahrelang, als dass gewisse Zugeständnisse für mögliche Alternativen annehmen. So geschehen in Straßburg bei einer 44-jährigen Französin, die meinte, eine Mobilfunk-Sendeanlage, die auf den Wohnblocks der Straßburger Wohnungsbaugesellschaft 'CUS Habitat' angebracht wurde, würde ihre Gesundheit schädigen.

Die empfindliche und streitsüchtige Mieterin war der Meinung, seit eine Mobilfunk-Sendeanlage auf den Wohnblocks der Wohnungsbaugesellschaft angebracht worden ist, würde sie unter Ohrensausen, Nackenschmerzen und Kribbeln bzw. Vibrationen im Gesicht leiden. Der Mieterin wurden Alternativ-Wohnungen angeboten, einmal ist sie deswegen auch umgezogen, doch ihre Phantom-Schmerzen blieben und sie klagte auf eine "strahlungsfreie Zone".

Das erste Verfahren wurde bereits im Jahre 2006 vor dem Landgericht in Straßburg ausgetragen, doch die Klage wurde abgewiesen. Die Richter meinten, die Beschwerden der Klägerin seien lediglich subjektiv. Zudem hätte die Nachmieterin keine gesundheitlichen Probleme bekommen. Die 44-jährige ließ sich von diesem Urteil nicht beirren und ging mit ihrer Klage in die nächst höherer Instanz.

Heute nun wurde das Urteil vor dem Berufungsgericht in "Colmar" gesprochen. Die Klage der empfindlichen Mieterin wurde abgewiesen. Im Urteil heißt es, es fehlen Beweise für die Überempfindlichkeit der Dame gegenüber elektromagnetischen Wellen. Ein vorgelegtes Attest, habe zudem keine medizinisch feststellbaren Empfindlichkeiten nachgewiesen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat zwar im Jahre 2005 mögliche Überempfindlichkeiten gegenüber von elektromagnetischen Strahlungen als "echt" anerkannt, jedoch nicht als Krankheitsbild. Derzeit ist auch keine anerkannte Studie bekannt, die einen Zusammenhang zwischen Mobilfunksendeanlagen und menschliche Überempfindlichkeiten nachweisen konnte.

Quelle: DSLTarife.net

Kommentar: Meiner Meinung nach ist diese Frau einfach schlecht beraten gewesen. Und nun hat sie auch noch die Gerichtskosten zu berappen. Eine sachliche Aufklärung hätte dies vielleicht verhindern können. Vielleicht, weil ihr Handeln ein Akt der Verzweiflung sein könnte. Sie ist Opfer aber wer ist Täter?

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Frankreich, Straßburg, Vibrieren, Kribbeln


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