Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber
Wo ist der Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber gesetzlich geregelt
?
Lieber Herr Gobsch,
wenn Sie den Tippfehler in der hier eingetragenen Webadresse Ihrer Hompage
immer wiederholen, wird nie jemand aus diesem Forum heraus bei Ihnen
vorbeischauen können.
DetailsWenn Sie mit Versorgungsauftrag die auf bestimmte Stichtage und
Bevölkerungsanteile bezogene Dienstbereitstellung meinen (z. B. UMTS 25 %
bis Ende 2003), so ist dies m. W. nach in den Lizenzbedingungen geregelt,
die wiederum von der RegTP formuliert worden sind. Hinweise darauf, ob
darin nun eine flächendeckende Grundversorgung zu sehen ist, gibt der
Brief (PDF) von Ministerialrat Wagner
hier.
Danke für den Hinweis beim Fehler der Internetseite !
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- Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber -
BI g. ESH,
20.07.2004, 13:37
- Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber -
H. Lamarr,
20.07.2004, 13:50
- Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber - BI g. ESH, 20.07.2004, 16:20
- Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber -
H. Lamarr,
20.07.2004, 13:50