Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber
Wo ist der Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber gesetzlich geregelt ?
Lieber Herr Gobsch,
wenn Sie den Tippfehler in der hier eingetragenen Webadresse Ihrer Hompage immer wiederholen, wird nie jemand aus diesem Forum heraus bei Ihnen vorbeischauen können. Details
Wenn Sie mit Versorgungsauftrag die auf bestimmte Stichtage und Bevölkerungsanteile bezogene Dienstbereitstellung meinen (z. B. UMTS 25 % bis Ende 2003), so ist dies m. W. nach in den Lizenzbedingungen geregelt, die wiederum von der RegTP formuliert worden sind. Hinweise darauf, ob darin nun eine flächendeckende Grundversorgung zu sehen ist, gibt der Brief (PDF) von Ministerialrat Wagner hier.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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BI g. ESH,
20.07.2004, 13:37
- Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber -
H. Lamarr,
20.07.2004, 13:50
- Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber - BI g. ESH, 20.07.2004, 16:20
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H. Lamarr,
20.07.2004, 13:50