Mündliche Anfrage vom 3. April 08 mit Antwort (Allgemein)

M. Runge, Freitag, 11.04.2008, 22:13 (vor 6584 Tagen) @ M. Runge

Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Plenum vom 03.04.2008 Ich frage die Staatsregierung:
Welche Position vertritt das Staatsministerium der Finanzen in der Frage nach amtsärztlicher Untersuchung von Bürgerinnen und Bürgern, die der Auffassung sind, durch die Hochfrequenz Strahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte in ihrer Gesundheit geschädigt oder beeinträchtigt zu werden, entsprechend der Forderung des Bundesfinanzhofes München (Entscheidung III B 137/06 vom 29.01.07) durch die staatlichen Gesundheitsämter und hält das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz an seiner mit Schreiben von Mitte Dezember 2007 kund getanen diesbezüglichen Ablehnung ( "beabsichtigen daher, Begutachtungsanträge grundsätzlich abzulehnen" ) fest?

Antwort durch das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:
Das StMUGV hat in der Frage nach amtsärztlicher Untersuchung von Bürgerinnen und Bürgern, die der Auffassung sind, durch die Hochfrequenz-Strrahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte in ihrer Gesundheit geschädigt oder beeinträchtigt zu werden, bislang kein Schreiben an die Gesundheitsbehörden gerichtet. Es gibt somit keinerlei Weisungen an die Gesundheitsämter, Gutachtenanträge grundsätzlich abzulehnen. Die auszugsweise Zitierung in der Anfrage entstammt einem internen, der Abstimmung mit dem StMF dienenden Entwurf und ist überholt.

Ein Antragsteller kann sich im Zusammenhang mit § 33 EStG an sein zuständiges Gesundheitsamt wenden. Sein Anliegen wird dann geprüft werden. Auf Wunsch wird ihm das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Unbeschadet des vom Gesundheitsamt zu prüfenden Einzelfalls gilt, dass nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft bislang kein Zusammenhang zwischen der Exposition elektromagnetischer Felder im Zusammenhang mit Mobilfunk und negativen gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen werden konnte, sofern die gesetztlichen Grenzwerte eingehalten werden. Einzelmeinungen, die von der wissenschaftlichen Auffassung der nationalen und internationalen Fachgremien abweichen, sind bei der Prüfung nach § 33 EStG nicht relevant. Diese Auffassung ist mit dem Staatsministerium der Finanzen abgestimmt.

Das weitere Vorgehen der Gesundheitsämter in dieser Thematik wird am 09.04.2008 mit den Regierungen im Rahmen der turnusmäßigen Besprechung mit den Sachgebietsleitern Gesundheitswesen erörtert.

Tags:
Runge, Gesundheitsamt


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