Nicht Schmidt, sondern Geiger.... (Allgemein)
Wie ich Dr. Schmidt einschätze, wird der es nicht darauf beruhen lassen, sondern versuchen, seiner anderslautenden Einschätzung mit allen Mitteln, z.B. einer Klage, Geltung zu verschaffen.
ging den Gerichtsweg, war aber nicht erfolgreich
Das ist doch der Herr Geiger, der auch die Petition eingereicht hat. Seine Strafanzeige war allerdings nicht im Nachgang zu der Ablehnung der Runge Anfrage gestellt worden, sondern bereits vorher.
Auch dieser Herr, der sich laut Petition für die Kennzeichnung von "strahlenden Geräten" im Haushalt auch stark macht für die, laut seiner Aussage nach erwiesenen Gefahren von Mobilfunkbasisstationen, verfügt offenbar über ein eigenes Handy. Nun mag es ja auch bei Mobilfunkkritikern Berufe geben, wo es ohne Handy einfach nicht geht und ein vernünftiger Umgang damit mag ja auch in Ordnung sein. Aber wenn ich mich öffentlich kritisch in der ARt und Weise gegen Mobilfunk ausspreche wie Herr Geiger, würde ich persönlich für meine öffentlich einsehbaren Briefe an die Staatsanwaltschaft ein Briefpapier wählen, auf der nicht meine Handynummer drauf ist.
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- Antwort der Bay. Staatsregierung auf Runge-Anfrage -
H. Lamarr,
01.04.2008, 15:07
- Antwort der Bay. Staatsregierung auf Runge-Anfrage -
Doris,
01.04.2008, 16:05
- Antwort der Bay. Staatsregierung auf Runge-Anfrage - H. Lamarr, 01.04.2008, 17:27
- Nicht Schmidt, sondern Geiger.... -
Doris,
05.04.2008, 19:56
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H. Lamarr,
05.04.2008, 23:10
- Nicht Schmidt, sondern Geiger.... - Doris, 05.04.2008, 23:14
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H. Lamarr,
05.04.2008, 23:10
- Antwort der Bay. Staatsregierung auf Runge-Anfrage -
Doris,
01.04.2008, 16:05