Abmahnung an Werner Funk (2008) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 26.01.2008, 23:51 (vor 5968 Tagen) @ H. Lamarr

Ich werde da wohl mal professionellen Rat einholen, damit für Werner Funk Grenzen deutlich werden.

So, ich habe meine Hausaufgaben gemacht. Hier also meine freundlicherweise kostenlose Abmahnung an Werner Funk, wie sie soeben raus gegangen ist, und die ihm eine Frist bis 5. Februar 2008 setzt, sein Machwerk wieder einzurollen.

Sehr geehrter Herr Funk,

Sie haben einen von Ihnen unterzeichneten Text mit dem Titel "T-Mobile und IZgMF behaupten: Oberammergau ist ein Einzelfall" verbreitet. Über den Wahrheitsgehalt Ihrer Ausführungen möchte ich mich hier nicht äußern, dies kann jeder der Interesse daran hat nach kurzer Recherche selbst beurteilen. Nicht hinnehmbar sind jedoch die Textpassagen, mit denen Sie mich und meine Frau als die Verantwortlichen des IZgMF in indiskutabler Weise beleidigen. Beispiel: "Wir sehen uns auch außerstande, hier nachhaltig Abhilfe zu schaffen, denn die hier zu Tage tretende Zwangsneurose, die diese Kreaturen offensichtlich immer wieder veranlasst, ihre verbale Notdurft auf der Türschwelle unseres Hauses zu verrichten, ist unserer Meinung nach behandlungsbedürftig und gehört in die Hände eines erfahrenen Veterinärs."

Ich fordere Sie deshalb auf, bis spätestens 5. Februar 2008 dafür zu sorgen, dass Websites, die Ihre Schmähschrift über uns veröffentlicht haben, diese dauerhaft aus dem Netz nehmen. Sollte ich Ihr Pamphlet nach dem 5. Februar 2008 noch irgendwo im Internet finden oder in einer anderen Verbreitungsform zu Gesicht bekommen, werde ich unverzüglich straf- und zivilrechtlich gegen Sie vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
IZgMF

Stephan Schall

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Abmahnung, Beleidigung, Hohenpeißenberg, Funk, Wahrheitsgehalt


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