Kommentar von G. Mayrock (Sonthofen) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 21.01.2008, 11:11 (vor 6150 Tagen) @ H. Lamarr

Guten Morgen,

ein derartiges Schreiben ist mir unbekannt. Ich hätte allerdings bereits Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie die Feststellung getroffen werden könnte "dass bei Einhaltung der Grenzwerte ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse, um die Schädigung durch die Bestrahlung durch einen Mobilfunksender zu belegen". Meines Wissens ist es bislang noch nie gelungen beweiskräftig, einen derartigen Schaden nachzuweisen, noch da zu im Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen

G. Mayrock


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Nachfolgend die Frage zur Antwort


Sehr geehrter Herr Mayrock,

wie der Zufall es will, hat sich beim Gesundheitsamt Bad Tölz/Wolfratshausen offenbar ein ähnlicher Fall zugetragen, wie der in Kempten, wegen dem wir kürzlich Kontakt hatten. Mehr dazu finden Sie hier: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&id=18133
Wenn es zutrifft, was Dr.-Ing. Schmidt schreibt, dann gibt es offenbar doch eine Weisung der Staatsregierung in Sachen Mobilfunk an die Gesundheitsämter. Möchten Sie zu dieser aktuellen Entwicklung etwas sagen?

Viele Grüße
IZgMF

Stephan Schall

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Anfrage


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