Dem Belastungsprofil näher gekommen (Allgemein)
...Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass nur sogenannte Verkehrsdaten gespeichert werden, aber keine Telekommunikationsinhalte. Aus den Verkehrsdaten geht hervor, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde, also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Das Bundesjustizministerium wies darauf hin, dass viele TK-Unternehmen diese Daten schon heute zu geschäftlichen Zwecken speichern. Für die Abrechnung sei das nach geltendem Recht bereits sechs Monate lang zulässig. Neu hinzu kommt künftig aber, dass beim Mobilfunk auch der Standort (angewählte Funkzelle) bei Beginn der Verbindung registriert wird.
Des einen Freud des anderen Leid. Jetzt fehlt nur noch, zu speichern, wie lange während eines Telefonats welcher Sendeleistungspegel gültig war. Damit stünde - zu Forschungszwecken natürlich - hervorragendes Datenmaterial darüber zur Verfügung, wer sich wie viel Funkfeld wie lange in den Kopf gepumpt hat. Fehlt nur noch die Verknüpfung mit dem objektiv festgestellten Gesundheitszustand einer so überwachten Person, um nach einer gewissen Laufzeit die Frage beantworten zu können: Machen Handys krank? Oder: Wieviel Handy verträgt ein Mensch?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Vorratsdatenspeicherung -
caro,
30.11.2007, 11:58
- Dem Belastungsprofil näher gekommen - H. Lamarr, 30.11.2007, 12:14