Vorratsdatenspeicherung (Allgemein)

caro, Freitag, 30.11.2007, 11:58 (vor 5982 Tagen)

...Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass nur sogenannte Verkehrsdaten gespeichert werden, aber keine Telekommunikationsinhalte. Aus den Verkehrsdaten geht hervor, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde, also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. Das Bundesjustizministerium wies darauf hin, dass viele TK-Unternehmen diese Daten schon heute zu geschäftlichen Zwecken speichern. Für die Abrechnung sei das nach geltendem Recht bereits sechs Monate lang zulässig. Neu hinzu kommt künftig aber, dass beim Mobilfunk auch der Standort (angewählte Funkzelle) bei Beginn der Verbindung registriert wird.

Quelle: AP

[Nachtrag Moderator X, auch hier zu lesen AP/abendblatt.de]


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