e-Rechtsverkehr im Fall Murray: neue Klägeranwälte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 05.05.2024, 15:30 (vor 31 Tagen) @ H. Lamarr

Bei den Klägern geht es erheblich ruhiger zu, möglicherweise stoßen demnächst zu den bisher vier Klägeranwälten jedoch sechs Nebenanwälte hinzu. Bis spätestens 2. Mai 2024 müssen diese auf Anordnung des Gerichts einen Antrag auf Pro-hac-vice-Zulassung eingereicht haben. Die Nichtbeachtung dieser Anordnung hat zur Folge, dass die Schriftsätze der Beschwerdeführer aus dem Protokoll gestrichen werden. Was immer das auch zu bedeuten hat.

Auf Antrag des federführenden Klägeranwalts Jeffrey B. Morganroth hat das Gericht mit Beschluss vom 3. Mai 2024 zugelassen, dass ab sofort die beiden zusätzlichen Nebenanwälte Kristie M. Hightower und Rudie R. Soileau, Jr. (beide Kanzlei Lundy) pro hac vice für sämtliche Kläger tätig werden dürfen. Die Anträge der beiden Neuzugänge auf Pro-hac-vice-Zulassung hat das Gericht zuvor genehmigt. Drei weitere Anträge zusätzlicher Klägeranwälte auf Pro-hac-vice-Zulassung liegen dem Gericht vor und warten auf Genehmigung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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