Murray vs. Motorola: Erwiderung der Beklagten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 23.03.2024, 13:08 (vor 50 Tagen) @ H. Lamarr

Am 13. Februar 2024 hinterlegten die Beschwerdeführer (Kläger) am Berufungsgericht einen 65 Seiten umfassenden Schriftsatz, mit dem sie ihre konsolidierte Rechtsauffassung begründen, das summarische Urteil der Vorinstanz sei wegen Verfahrensfehlern aufzuheben.

Am 22. März 2024 antworteten die Rechtsbeistände der Beklagten mit einem 76-seitigen Schriftsatz (PDF, englisch) gerade noch fristgerecht auf die Beschwerdeschrift der Kläger. Eingangs schildern sie darin chronologisch den Verfahrensverlauf in erster Instanz und beschreiben aus ihrer Sicht mehrfache Versuche der Kläger, ursprünglich unwidersprochen belassene Beschlüsse der unterschiedlichen erstinstanzlichen Richter nachträglich zu unterlaufen. Dies betrifft insbesondere Bestrebungen der Kläger, den Gutachten ihrer Sachverständigen nachträglich durch "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" mehr Gewicht zu geben. Den Beklagten zufolge hätten die Richter diese Nachträge, die z.B. anlässlich der Daubert-Anhörung 2022 vorgetragen wurden, mangels Substanz zurecht samt und sonders verworfen. So habe Dr. Kundi anlässlich der Anhörung fatale Fehler in seiner Argumentation zugeben müssen. Dr. Belyaev habe einräumen müssen "kein allgemeines Kausalgutachten für Akustikusneurinom und Gliome mit einem angemessenen Grad an wissenschaftlicher Sicherheit" erstellt zu haben und Dr. Mosgöller wollte sein Gutachten um "bahnbrechende" neue Entwicklungen in der Wissenschaft ergänzt haben, konnte dieses Versprechen jedoch aus Sicht der Richter nicht halten, weshalb sie die Ergänzungen aus seinem Gutachten streichen ließen. Weiterhin geht der Schriftsatz auf den vergeblichen Versuch der Kläger ein, Dr. Portier nachträglich als Gutachter zuzulassen. Dies und mehr führte zu dem Fazit der Beklagten:

Aus all diesen Gründen haben die Kläger keine Grundlage für eine Anfechtung der Rule 702 und der Offenlegungsanordnungen des Superior Court in der Berufung geschaffen. Infolgedessen haben sie auch keine Grundlage für eine Anfechtung des Urteils nachgewiesen. Dieses Gericht sollte das Urteil bestätigen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Game over, Gutachten, Motorola, Hirntumor, Kundi, Mosgöller, Belyaev, Handystrahlung, Portier, Murray, Versagen, Amerika


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