Ökobüro: Forderungen für WHO-Ministerkonferenz (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 18.06.2004, 16:57 (vor 7303 Tagen) @ Steffen

Die gibt es bereits in Form der 26.BImSchV seit dem 01.01.1997. Im übrigen sind hier die Empfehlungen der WHO im gegensatz zu den meisten anderen Ländern in Gesetzesform gebracht.

Was aber in Analogie zum Straßenverkehr nichts daran ändert, dass dadurch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 1000 km/h festgesetzt wurde und das IZMF deshalb bei seinen Radarmessungen landauf landab immer wieder neu feststellen darf, dass Übertretungen nicht im entferntesten zu vermelden sind.

Dieses Vorsorgeprinzip ist bereits in den Bestimmungen zur 26. BImSchV enthalten.

Wenn das so ist, dann müssten doch aktuelle Erkenntnisse (TNO, Reflex) in Windeseile geprüft werden, um die Vorsorge ggf. zu korrigieren. Aber wird TNO oder Reflex hierzulande i. A. von SSK oder BfS wiederholt? Ich fürchte Nein. Nur die Schweizer sind, glaub' ich, an TNO dran. Oder wissen Sie mehr? Nur zum Vergleich: Bei unserer ersten BSE-Kuh kamen einige merklich schneller in die Gänge.

Im übrigen ist gerade ein nutzernaher Aufbau im Interesse der Minimierungsgebotes, da hierdurch die Sendeleistungen sowohl der Handys als auch der Basisstationen aufgrund der geringen Entfernung automatisch reduziert werden.

Stimmt genau. Aber wollen Sie damit sagen, dass die Betreiber freiwillig einer Verdichtung ihrer Sendernetze zustimmen würden, nur um die Strahlungsbelastung der Bevölkerung zu reduzieren. Nö, oder?!

Auch diese gibt es bereits seit langem und es sollte bekannt sein, dass alle Mobilfunkbetreiber dem Bundesumweltministerium für weitergehende Forschungen einen Betrag von 8,5 Mio. €uro zur Verfügung gestellt haben. Eine indirekte Finanzierung liegt also bereits vor und damit sollte sichergestellt sein, dass nicht wieder irgendeiner daherkommt und behauptet, die Wissenschaft sei von der Industrie gekauft.

Also meiner Meinung nach ist das was Sie sagen keine indirekte, sondern eine ziemlich direkte Finanzierung. Und, ehrlich gesagt, die zusätzlichen 8,5 Mios hätte der Eichel ja auch noch selber locker machen können, damit erst gar nicht der Verdacht auf Beziehungsgeflechte aufkommt, zumal Mobilfunkgegner dem Staat ja nun auch nicht gerade ans Herz gewachsen sind - wenn ich da an unseren Staatsminister Huber denke ... Und dass Wissenschaftler sich nicht kaufen lassen - das glauben Sie doch wohl selber nicht. Auch unter den Weißkitteln gibts genug schwarze Schafe. Nachzulesen hier im Forum oder im Buch, "Von Ratten und Menschen", in dem der leitende Staatsanwalt im Holzschutzmittelskandal der 90-er Jahre auch Gefälligkeitsgutachten klar beim Namen nennt.

Schließlich handelt der grüne Umweltminister doch wohl auch in Ihrem Sinne, oder ??[/i]

Wie kommen Sie denn darauf? Trittin kümmert sich doch viel lieber ums Dosenpfand.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Gefälligkeitsgutachten


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