Aufhebung der "Salzburger Werte" nicht möglich (Allgemein)

Raylauncher @, Sonntag, 07.05.2006, 22:37 (vor 6769 Tagen) @ Franz

Die sog. "Salzburger Vorsorgewerte" waren noch nie verbindlich noch wurden sie generell eingehalten. Gemäß einer privatrechtlichen Vereinbarung mussten sie lediglich dann berücksichtigt werden, wenn ein Netzbetreiber u.a. eine Immobilie der Stadt Salzburg nutzen wollte.

Seit April 05 ist diese Regelung nun hinfällig. Eine Nutzung öffentlicher Gebäude für Mobilfunkanlagen ist nun möglich, wenn diese aufgrund ihrer Beschaffenheit und Lage funktechnisch besonders geeignet sind und damit eine allgemeine Immissionsminimierung erwarten lassen. Ein spezieller Grenzwert wurde in diesem Zusammenhang nicht vereinbart.

Die gesetzlichen Personenschutzgrenzwerte für EMF in Österreich sind in der ÖNORM E8850 festgeschrieben. Diese entsprechen den ICNIRP- bzw. WHO-Grenzwerten, die auch bei uns in Deutschland verbindlich sind.

Da gleich zu Beginn der Verhandlungen die Mobilfunkinitiative Salzburg als Vertretung der Bürgerinitiativen und die Landessanitätsdirektion (Dr. Oberfeld?) das Ziel ein flächendeckendes UMTS-Netz zu errichten, ablehnten, wurde das Procedere von der Stadt Salzburg und den Mobilfunkbetreibern allein durchgeführt und in weiten Teilen erfolgreich abgeschlossen.

Ob Herr Dr. Oberfeld und andere Mobilfunkkritiker diese Fakten nun wahrhaben wollen oder nicht, dürfte am Ergebnis nicht das Geringste ändern.

Raylauncher

Tags:
Salzburger-Vorsorgewert


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