Kleine schweizer Vereine nicht meldepflichtig (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 09.06.2016, 18:58 (vor 3085 Tagen) @ H. Lamarr

Das Geschäftsmodell von Herrn Jakob ist bekannt und bewährt und in der Szene angeblicher "Schutzorganisationen" gegen Elektrosmog keineswegs ein Einzelfall: Ein unverdächtiger Verein (hier: Gigaherz), meist als gemeinnützig anerkannt, dient dazu, Kontakte und Netzwerke zu knüpfen und sich öffentlich in Position zu bringen.

Wikipedia schreibt über schweizer Vereine:

Sobald ein Verein Statuten erstellt hat und den Vorstand gewählt hat, kann er sich ins Handelsregister eintragen lassen. Diese Eintragung ist notwendig, sobald der Verein ein Gewerbe kaufmännischer Natur betreibt, oder wenn der Verein zum Beispiel gegenüber einer anderen Gesellschaft (Dachverband, Partnerorganisation etc.) belegen muss, dass der Verein überhaupt existiert. Die Eintragung ins Handelsregister ist auch notwendig, wenn er revisionspflichtig ist [trifft auf Gigaherz nicht zu; Anm. Spatenpauli].

Bei der Eintragung werden die Vereinsstatuten sowie ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder hinterlegt. Ebenso müssen Eintritte und Austritte dem Handelsregister gemeldet werden.

Kommentar: Kleine Vereine wie Gigaherz und Diagnose-Funk entziehen sich damit jeder Aufsicht und können mühelos für Animationszwecke missbraucht werden. Weder Gigaherz noch Diagnose-Funk sind im Schweizer Handelsregister eingetragen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Diagnose-Funk, Schweiz, Gigaherz, Verein, Kontrolle, Vorstandsmitglied, Handelsregiste


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