Hans-U. Jakob vs. IZgMF: 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure (Allgemein)
Außerdem kündigte der Gigaherz-Präsident an, nächste Woche alle in Frage kommenden Direktoren von schweizerischen Bundesämtern schriftlich davor zu warnen, mit dem IZgMF irgendwelche Korrespondenzen zu führen. Weiter wies er darauf hin, er werde rigoros vom schweizerischen Strafgesetzbuch Gebrauch machen und allen Bundesstellen klar machen, dass Amtsmissbrauch gemäß Art. 312 StgB mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft werde.
Hat er schon geschrieben / angeklagt? Wohl kaum. Oder irre ich mich?
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- Hans-U. Jakob vs. IZgMF: 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure -
H. Lamarr,
01.06.2014, 01:06
- 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure? -
Trebron,
01.06.2014, 10:08
- 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure? -
H. Lamarr,
01.06.2014, 12:30
- 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure? -
Trebron,
01.06.2014, 13:09
- 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure? - H. Lamarr, 01.06.2014, 13:54
- 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure? -
Trebron,
01.06.2014, 13:09
- 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure? -
H. Lamarr,
01.06.2014, 12:30
- Hans-U. Jakob vs. IZgMF: 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure -
hans,
21.06.2014, 17:53
- Hans-U. Jakob vs. Bafu - H. Lamarr, 22.06.2014, 01:48
- 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure? -
Trebron,
01.06.2014, 10:08