Bestrahlung der Wohnung "illegal" (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 22.01.2011, 20:01 (vor 5048 Tagen) @ Doris

Dabei, so sagt Budzinski, gäbe es technische Alternativen für den Empfang in den Wohnräumen. Jeder Bewohner könnte ihn ähnlich wie beim Fernsehen mit eigenen kleinen Funkzellen (Femtozellen) ermöglichen. Die Empfangsqualitäten würden dabei nicht schlechter, sondern besser, bei steigender Wohnqualität. Mobilfunkbetreiber könnten auch viel Strom sparen. Zudem müssten Anlieger nicht mehr um die Wertminderung ihrer Immobilie fürchten, weil ein Nachbarhaus eine große Mobilfunkantenne auf dem Dach hat. Für Budzinski gibt es keine Gründe, an der bisherigen Vollbestrahlung festzuhalten.

Illegale Bestrahlung ist nur eine Angst schürende Propagandaparole.

Was soll der Quark, der Richter vertritt seine persönliche Meinung. Er ist fachlich Inkompetent und bis heute gibt es keinen EHS der seine aufgestellten Behauptungen unter kontrollierten Bedingungen beweisen konnte. Die Grenzwerte werden bei weitem unterschritten und wer sich schützen will, der kann dies auf eigene Kosten tun. EHS schauen auch Digitalfernsehen.


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Meine Meinungsäußerung

Tags:
DVB-T, Propaganda, Checkliste, Inkompetent, Mottenkiste, Femto


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