BGH-Urteil launisch kommentiert, Teil I (Allgemein)
Wirklich gut und lesenswert ist der Kommentar zum BGH-Urteil, verfasst von Martin Reisbeck im Satireblatt "Der Bruchköbler". Lassen Sie sich vom Titel BGH watscht Kläger aus Bruchköbel ab nicht irritieren, der Kommentar ist mobilfunkkritisch. Und er sagt der Evangelischen Kirche, die Ihren Turm in Bruchköbel an die Mobilfunker vermietet hat, "die schwerste Erschütterung voraus, die sie je erlebt hat. Und die wird von innen, aus ihr selbst kommen."
Da das Original des Kommentars bei einigen Browsern Leseprobleme bereitet, nachfolgend der Text im Wortlaut (Klaus, ich war mal so frei dein Posting da ein wenig abzuändern...):
BGH watscht Kläger aus Bruchköbel ab
(mr) Von Martin Reisbeck. Bruchköbel, 14. Februar 2004. Juristen sind für ihre Monstersätze bekannt. In der Regel gelingt es auch nur Juristen, die Sätze aus ihrem Fachbereich verständlich darzulegen. Da ich keinen Cent zu verschenken habe, schalte ich jetzt das eigene Hirn mal einen Gang höher und interpretiere ein interessantes Urteil des BGH von gestern frisch von der Leber weg. Ich denke auch mal laut über seine Bedeutung nach. Natürlich ohne dabei die Würde des hohen Gerichtes verletzen zu wollen.
Am Freitag dem 13. standen die Vertreter der evangelischen Jakobuskirche Bruchköbel und der Betreiber der Mobilfunksender im Kirchturm der Jakobuskirche als Beklagte vor dem BGH. In dieser Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes können wir nachlesen, wie die Kläger, mutige Privatleute aus Bruchköbel, vom Gericht gezeigt bekamen, was Gesundheitsvorsorge wert ist, wenn wirtschaftliche Interessen einer Boombranche dagegen stehen. Zitat aus der Pressestelle des BGH: "( )Die Kläger müssen die von der Anlage ausgehenden elektromagnetischen Felder nach §906 Abs. 1 Satz 1 dulden. Es besteht Duldungspflicht, wenn die von der Anlage ausgehenden Immissionen zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt von dem Empfinden eines verständigen Menschen ab ( ). Der letzte Satz geht zwar mit einem "Und weiter, aber ich halte an dieser Stelle kurz inne um zu wiederholen, was bis hier eigentlich gesagt wurde.
Das Gericht hat festgestellt, daß die Kläger verpflichtet sind, Sendeanlagen im Kirchturm zu dulden, wenn es durch die hochfrequent gepulste Mikrowellenstrahlung zu keiner oder nur zu einer geringen Beeinträchtigung kommt. Und es stellt fest. wovon es abhängt, ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist oder nicht. Nämlich vom Empfinden eines verständigen Menschen. Um es vorweg zu nehmen: das Gericht hat in keinem Punkt seiner Begründung angedeutet, daß es glaubt, die Kläger seien unverständige Menschen. Die Urteilsbegründung geht nach dem "Und weiter: "und hängt davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.
Eine als wesentliche empfundene Beeinträchtigung kann vom Gericht als unwesentlich festgestellt werden, wenn die Würdigung anderer Belange entsprechend ausfällt. Im Bezug auf die eventuelle Beeinträchtigung der Gesundheit großer Bevölkerungsgruppen ist das verdammt mutig vom BGH. Es geht weiter im Text: "Dabei steht dem Tatrichter ein auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bezogener Beurteilungsspielraum zu. Kläger und Beklagte haben nichts anderes erwartet, als das Ausschöpfen dieses Spielraumes. Deshalb haben sie sich vor dieser Institution eingefunden. Mit dieser kleinen Koketterie holt der BGH sozusagen Luft um zum richtigen Schlag gegen die Kläger auszuholen.
Ich kürze mal ab, sonst wird es unspannend. Der BGH bestreitet also keinesfalls eine Beeinträchtigung der Kläger durch die Beklagten, sondern unterscheidet, wie es sich im Prolog bereits abgezeichnet hat, zwischen wesentlicher und unwesentlicher Beeinträchtigung. Das Gericht tut dies, obwohl es im Prolog festgestellt hat, daß ein verständiger Mensch sehr wohl in der Lage ist, zu beurteilen, was eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.
Fortsetzung im nächsten Posting
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Meine Meinungsäußerung