Murray vs. Motorola: aktuelles Fallprofil von Justia (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 19.07.2025, 18:57 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Quelle ist das Portal Justia US Law.

Justia ist eines der ganz wenigen Webportale, die gegenwärtig von der Entscheidung der Berufungsinstanz im Fall Murray vs. Motorola Notiz genommen haben. Anschließend die aktuelle Zusammenfassung des Falls, wie Justia diesen bewertet:

In diesem Fall verklagten Michael Patrick Murray und andere Kläger, die entweder an Hirntumoren leiden oder Nachlässe von Verstorbenen vertreten, die an Hirntumoren gestorben sind, Motorola, Inc. und andere Telekommunikationsunternehmen. Sie behaupteten, dass die langfristige Exposition gegenüber Mobilfunkstrahlung ihre Gesundheitsprobleme verursacht habe. Der Rechtsstreit begann im Jahr 2001 und durchlief mehrere Instanzen. In einer früheren Entscheidung ließ das Gericht die Klage zu, in einer anderen änderte es die Beweisstandards für die Zulassung von Sachverständigenaussagen vom „allgemeinen Akzeptanzkriterium” zum „Zuverlässigkeitskriterium”.

Das Oberste Gericht des District of Columbia lehnte nach der Zurückverweisung die Anträge der Kläger auf zusätzliche Beweisaufnahme und Hinzuziehung neuer Sachverständiger ab, strich Teile ihrer ergänzenden Sachverständigengutachten, schloss alle ihre Sachverständigenaussagen gemäß Regel 702 aus und erließ ein summarisches Urteil zugunsten der Beklagten. Die erstinstanzlichen Richter entschieden, dass die Kläger keine zulässigen Sachverständigenaussagen zur allgemeinen Kausalität vorgelegt hatten, die für die Fortsetzung des Verfahrens erforderlich waren.

Das Berufungsgericht des District of Columbia überprüfte den Fall und bestätigte die Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts. Das Berufungsgericht stellte keinen Ermessensmissbrauch in den Entscheidungen der erstinstanzlichen Richter über die Beweisaufnahme und die Sachverständigenaussagen fest. Das Gericht befand, dass die erstinstanzlichen Richter die Rechtsgrundsätze korrekt angewandt und das Beweisverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hatten. Das Berufungsgericht stimmte auch zu, dass die Kläger die in Regel 702 festgelegten Standards für ihre Sachverständigenaussagen nicht erfüllt hatten und daher ein summarisches Urteil zugunsten der Beklagten angemessen war.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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